Die Umsatzsteuer ID einfach erklärt.
Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (Ust. ID) wird innerhalb der Europäischen Union genutzt, um Unternehmen für steuerliche Zwecke klar identifizieren zu können. In der EU dient sie der Abwicklung innergemeinschaftlicher Lieferungen von Waren und Dienstleistungen.
Ausgegeben wird die Umsatzsteuer ID vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Du kannst deine Umsatzsteuer ID sowohl online, als auch schriftlich per Post beantragen. Bei einer Firmen-Neugründung kann eine Ust. ID auch direkt beim Finanzamt beantragt werden. Weitere Informationen findest du in den entsprechenden FAQ des BZSt.
Liefert ein Unternehmen eine Ware oder Dienstleistung innert der EU an eine Firma, deren Unternehmenssitz nicht im selben Land wie der des Leistungserbringer ist, ist die Umsatzsteuer für diese Lieferung vom Leistungsempfänger in seinem Land zu entrichten. Der Leistungserbringer muss keine Umsatzsteuer abführen.
Im Steuerrecht nennt sich diese Regel innergemeinschaftliche Lieferung. Um sie in Anspruch zu nehmen ist es nötig, dass sowohl Leistungserbringer, als auch Leistungsempfänger Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind.
Um dem Missbrauch der Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorzubeugen, sind Unternehmer angehalten die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers zu prüfen. Zu diesem Zweck bietet das Bundeszentralamt für Steuern ein Bestätigungsverfahren an.
Man unterscheidet zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Bestätigung. Die einfache Bestätigung erteilt Auskunft darüber, ob eine ausländische Ust. ID. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem erteilenden Mitgliedstaat gültig ist und muss zwingend vor einer qualifizierten Anfrage erfolgen.
Die qualifizierte Bestätigung gibt zusätzlich Aufschluss darüber, ob die Unternehmensangaben des Leistungsempfängers (Firmenname & Unternehmenssitz) mit den, in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedsstaat registrierten Daten übereinstimmt. Zur Anfrage berechtigt ist jeder Inhaber einer deutscher Umsatzsteuer Identifikationsnummer, welche bei jeder Anfrage angegeben werden muss.
Eine Anfrage kann online, postalisch, telefonisch, per Mail oder Fax durchgeführt werden. Die entsprechenden Kontaktdaten findest du auf den Seiten des Bundeszentralamt für Steuern.
Zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung gehört auch eine Steuernummer. Bei inländischen Rechnungen kann dies entweder die Steuernummer oder die Ust. ID sein. Bei internationalen Rechnungen muss die Umsatzsteuer Identifikationsnummer angegeben werden.
Die Umsatzsteuer ID darf nicht mit der Steuernummer verwechselt werden! Die Steuernummer ist für alle stuerlichen Angelegenheiten innerhalb Deutschlands relevant. Weitere Informationen zur Steuernummer und dem Unterschied zwischen der Steuernummer und der Ust. ID findest du auf unserer Themenseite Steuernummer.
Das Impressum deiner Unternehmenswebsite muss - wenn vorhanden - die Umsatzsteuer Identifikationsnummer beinhalten!
Wenn du FastBill Nutzer bist, kannst du deine Ust. ID in den Einstellungen hinterlegen. Navigiere dazu den Reiter "Rechnungsoptionen" an.
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