Networking im Social Media

17. November 2009 von Sebastian Daume

1. Einleitung

Social Networks sind in aller Munde. Es gibt kaum jemanden, der nicht bei Facebook, Studivz, Myspace, Wer-kennt-wen, Xing oder sonstwo registriert ist. Solche Plattformen privat zu nutzen, ist die eine Sache – doch Social Media können mehr, als einem nur dabei helfen, alte Freunde wiederzufinden. Wie Sie soziale Netzwerke auch für Ihr berufliches Weiterkommen und Ihr Selbstmarketing nutzen können, ist Thema des heutigen Artikels. Weiterlesen

Gründer testen FastBill.com auf der ignition 2009

27. Oktober 2009 von Max Lill

Am 24. Oktober veranstalteten die Wirtschaftsjunioren Mainz die “ignition 2009“, eine der größten Messen für Existenzgründer und Selbstständige im Rhein-Main-Gebiet. Im Fokus der Veranstaltung standen die Themen Unternehmensaufbau, Startfinanzierung und Selbstvermarktung. Dabei suchten viele angehende Gründer, aber auch erfahrene Selbständige nach Lösungen und innovativen Konzepten.

ignition 2009Aus diesem Grund war auch FastBill mit einem eigenen Stand vertreten. Die frische und dynamische Gestaltung mit Pflanzen, viel grüner Farbe sowie  spezieller Beleuchtung zog das Interesse vieler Besucher auf sich. So konnte das trockende Thema “Rechnungsstellung” ansprechend vermittelt und alle Interessierten bei Kaffee und Keksen mit dem System bekannt gemacht werden. Das Feedback war wie erwartet positiv und wir sahen uns gestärkt in der eingeschlagenen Strategie FastBill zu entwickeln und zu präsentieren.

Der Andrang war beachtlich. Mit 1600 Besuchern und 75 Ausstellern setzte die ignition neue Rekorde.

Wir nahmen vielen positive Eindrücke und interessante Anregungen zu FastBill.com mit nach Hause und bedanken uns für den freundlichen Support durch die Wirtschaftsjunioren und natürlich bei allen Interessenten.

Ihr FastBill Team

FastBill Freelancer kommt.

3. Oktober 2009 von René Maudrich

Nachdem wir in den letzten Tagen Beispiele genannt haben, die es Freelancern, Promotern, Hostessen und allen anderen anderen Einzeluntenehmern erschweren, schnell und einfach Rechnungen zu schreiben und das Geld zu erhalten, werden wir Anfang der nächsten Woche die Lösung zu diesen Problemen liefern: FastBill Freelancer.

Alle, die unserer Aufforderung nach Feedback zu typischen Problemen gefolgt sind, können nun bereits exklusiv das neue FastBill Paket testen und sich ein Bild von der Praxistauglichkeit verschaffen. Wir wünschen dabei viel Spaß.

Uns bleibt vorerst nur noch zu sagen: Anfang der kommendn Woche kommt FastBill Freelancer!

Das FastBill.com Team

Fehler 6 – digitaler Versand

1. Oktober 2009 von Sebastian Daume

Nun kommen wir zu einem Knackpunkt, mit dem jeder von euch schon mindestens einmal konfrontiert wurde, der seine Rechnungen auf elektronischem Weg versendet. Die Rechnung ist geschrieben, auf alle wichtigen Punkt der ordnungsgemäßen Rechnungserstellung wurde Rücksicht genommen und die Versendung auf elektronischem Weg bietet sich einfach an, da es schnell und unkompliziert geht.

Der Kunde bezahlt diese Rechnung nun nicht und nach mehrmaligem Nachhaker erfährt man schließlich, dass die Rechnung auf diesem Wege der Übermittlung nicht akzeptiert wird.

Mit den Anforderungen durch das neue Umsatzsteuergesetz ist das Thema elektronische Rechnung in den Fokus der Wirtschaft gerückt. Zum 01.01.2004 wurde die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechnungsstellung in deutsches Recht umgesetzt. Dies betrifft unter anderm auch feste Regeln für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen.

Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich  jede elektronische Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss.

Somit kommen wir wieder zu unserem Aufruf:

Schreibt uns Eure Probleme oder negative Erfahrungen, die Ihr beim Rechnungsstellen gesammelt habt, als Kommentar oder als Mail an info@fastbill.com.

Als Dankeschön schenkt FastBill Euch Freizeit (noch 1 Tag).

Das digitale Signieren und der Versand von Rechnungen ist mit FastBill ohne Probleme, gesetzeskonform und mit wenigen Klicks möglich

Viel Spaß beim signieren und versenden von Rechnungen wünscht das

FastBill-Team

5. Fehler – Der Steuerbetrag

30. September 2009 von Sebastian Daume

Dieses Thema erledigt sich natürlich gleich für diejenigen unter euch, die nach §19 UStG als Kleinunternehmer gelten (Siehe dem Eintrag zum 1. Fehler).

Für alle anderen gilt zuerst einmal, dass beim Schreiben einer Rechnung der anfallende Steuerbetrag gesondert auszuweisen ist. Das steht wieder mal im Umsatzsteuergesetz – und zwar im Artikel §14 (1) Nr. 6 UStG. Ein Hinweis ‘incl. MwSt.’ ist demnach nicht zulässig.

Es kann nun passieren, dass beim Schreiben der Rechnungen in Word ein Tippfehler entsteht, oder beim Zusammenrechnen mit dem Taschenrechner ein Zahlendreher. Eigentlich kein Problem, solange §14 (2) UStG berücksichtigt wird – es kann nun folgendes passieren:

  • der Kunde akzeptiert die Rechnung nicht und der Papierkrieg geht wieder los mit stornieren und neu schreiben der Rechnung
  • es ist zu wenig Steuer ausgewiesen – so sind beide Parteien verpflichtet den Minderbetrag noch zu leisten
  • es ist zu viel Steuer ausgewiesen (und der Kunde hat gezahlt) – hier muss auch der Mehrbetrag abgeführt werden ODER im Sinne des § 17 (1) UStG müssen beide Seiten  den geschuldeten Steuerbetrag, bzw. den Vorsteuerabzu berichtigen – siehe oben: eine Korrektur der Rechnung gestaltet sich sicherlich als einfacher

Somit kommen wir wieder zu unserem Aufruf:

Schreibt uns Eure Probleme oder negative Erfahrungen, die Ihr beim Rechnungsstellen gesammelt habt, als Kommentar oder als Mail an info@fastbill.com.

Als Dankeschön schenkt FastBill Euch Freizeit (noch 2 Tage).

Die richtigen Steuersätze können in FasBill natürlich direkt global hinterlegt werden, bzw. werden automatisch auf Rechnungen gesonder ausgewiesen.

Viel Spaß beim Rechnungen schreiben wünscht das

FastBill-Team

§14 (1) Nr. 6 UStG & (2) i.V.m. §17 (1) UStG