Nun kommen wir zu einem Knackpunkt, mit dem jeder von euch schon mindestens einmal konfrontiert wurde, der seine Rechnungen auf elektronischem Weg versendet. Die Rechnung ist geschrieben, auf alle wichtigen Punkt der ordnungsgemäßen Rechnungserstellung wurde Rücksicht genommen und die Versendung auf elektronischem Weg bietet sich einfach an, da es schnell und unkompliziert geht.
Der Kunde bezahlt diese Rechnung nun nicht und nach mehrmaligem Nachhaker erfährt man schließlich, dass die Rechnung auf diesem Wege der Übermittlung nicht akzeptiert wird.
Mit den Anforderungen durch das neue Umsatzsteuergesetz ist das Thema elektronische Rechnung in den Fokus der Wirtschaft gerückt. Zum 01.01.2004 wurde die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechnungsstellung in deutsches Recht umgesetzt. Dies betrifft unter anderm auch feste Regeln für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen.
Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jede elektronische Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss.
Somit kommen wir wieder zu unserem Aufruf:
Schreibt uns Eure Probleme oder negative Erfahrungen, die Ihr beim Rechnungsstellen gesammelt habt, als Kommentar oder als Mail an info@fastbill.com.
Als Dankeschön schenkt FastBill Euch Freizeit (noch 1 Tag).
Das digitale Signieren und der Versand von Rechnungen ist mit FastBill ohne Probleme, gesetzeskonform und mit wenigen Klicks möglich
Viel Spaß beim signieren und versenden von Rechnungen wünscht das
FastBill-Team