11.05.2023

Was kostet ein Minijobber?

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Was kostet ein Minijobber?

Zusammenfassung

Unser Beitrag bietet dir einen Überblick die Beschäftigung von Minijobber. Wir geben dir Einblicke in Bedingungen, 520-Euro-Job Ausgaben und weitere Faktoren. Erhalte den vollen Überblick jetzt.
14 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Welche Bedingungen erfüllt sein müssen für einen Minijob
  • Welche Kosten anfallen werden, bei einem 520-Euro-Minijob
  • Welche Arten von Minijobs es gibt
  • Wie hoch die aktuelle Verdienstgrenze bei Minijobs ist
  • Wie die Rente, durch die Hinzuverdienstgrenze, bei Minijobs beeinflusst wird

Ein Minijobber stellt eine wunderbare Gelegenheit dar, dich sowohl im gewerblichen Alltag als auch im Privathaushalt zu entlasten. Vor allem dann, wenn du keine „ganze Stelle“, sondern nur ab und an Hilfe benötigst. Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit diesem Beschäftigungsverhältnis viele stellen, ist: Was kostet eigentlich die Beschäftigung eines Minijobbers? Wenn du herausfinden möchtest, ob du dir eine Anstellung dieser Art leisten kannst, solltest du einige Punkte beachten – auch mit Hinblick auf Fragen zur Rentenversicherungspflicht. Im ersten Schritt ist es natürlich auch wichtig, zu klären, welche Bedingungen für einen Minijob erfüllt sein müssen.

Inhaltsangabe

  1. Minijob: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
  2. Welche Kosten fallen bei 520-Euro-Minijobs an?
  3. Weiteren Faktoren die bei Minijobs berücksichtigt werden müssen
  4. Minijobs: Diese zwei Arten gibt es
  5. So hoch ist die aktuelle Verdienstgrenze für Minijobs
  6. Überschreitung der 520-Euro-Entgeltgrenze: Was passiert?
  7. Diese arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen bei Minijobs beachtet werden
  8. Unterschied zwischen Phantomlohn und Fiktivlohn bei einer Betriebsprüfung
  9. Abgaben für Minijobs: Wann muss der Arbeitgeber sie abführen und wie?
  10. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für einen Minijob?
  11. Hinzuverdienstgrenzen: So beeinflussen sie die Rente bei Minijobs

Minijob: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Auch Minijobs sind als Beschäftigungsverhältnis an feste Vorgaben gebunden. Genauer gesagt: Wenn du einen Arbeitnehmer auf der Basis eines 520 Euro Minijobs anstellst, darf dieser – wie der Name schon sagt – pro Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen. Die Höchstgrenze pro Jahr liegt bei 6.240 Euro. Wie lange der betreffende Arbeitnehmer in der Woche für dich arbeitet, ist hier unerheblich.

Achtung: Auch Sonderzahlungen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, fließen mit in die maximal zulässige Summe ein!

Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig und es fällt auch keine Lohnsteuer an. Als Arbeitgeber zahlst du Pauschbeiträge.

Dein Arbeitnehmer muss darauf achten, dass der maximale Gesamt-Verdienst, wenn er mehrere Minijobs ausübt, die 520 bzw. die 6.240 Euro Marke ebenfalls nicht überschreiten darf. Geht er einer Hauptbeschäftigung mit Versicherungspflicht nach, darf er nur einen zusätzlichen Minijob annehmen.

Zu guter Letzt solltest du beachten, dass es in Ausnahmefällen auch eine Versicherungspflicht bestehen kann. Nämlich dann, wenn dein Arbeitnehmer zum Beispiel in zwei oder drei Monaten besonders viel arbeitet und in anderen wenig oder gar nicht. In diesem Fall musst du prüfen, ob die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig geworden ist.

Welche Kosten fallen bei 520-Euro-Minijobs an?

Auch, wenn dein Mitarbeiter „nur“ auf Minijob Basis für dich tätig ist, hast du als Arbeitnehmer noch weitere Ausgaben, mit denen du bei diesem Beschäftigungsverhältnis kalkulieren musst. Wie hoch diese sind, kannst du der folgenden Tabelle entnehmen:

Übersicht über die Sozialabgaben

Abgabeart Abgabehöhe
Pauschale zur gesetzlichen Krankenversicherung 13 Prozent
Pauschale zur gesetzlichen Rentenversicherung 15 Prozent
Umlage U1 – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 0,9 Prozent
Umlage U2 – gesetzlicher Mutterschutz 0,29 Prozent
Beitrag gesetzliche Unfallversicherung Variiert basierend auf der jeweiligen Branche
Insolvenzgeldumlage 0,09 Prozent
Pauschalbetrag für Steuern 2 Prozent
Pauschalbetrag für die Arbeitslosen und Pflegeversicherung entfällt

Bitte beachten: Solltest du deinen Minijobber in deinem Privathaushalt, zum Beispiel als Reinigungskraft oder als Tiersitter beschäftigen, zahlst du etwas niedrigere Abgaben. Beschäftigst du einen Minijobber nur kurzfristig, zahlst du keine Pauschalbeträge für die Kranken- und Rentenversicherung.

Übermittlung der Steueridentifikationsnummer an die Bundesknappschaft

Mit Hinblick auf die Pflicht zur Übermittlung der Steueridentifikationsnummer an die Bundesknappschaft hat sich im Jahr 2022 eine wichtige Änderung ergeben. Seither ist vorgeschrieben, dass du als Arbeitgeber dazu verpflichtet bist, die Steuer ID deiner Minijobber aus dem gewerblichen Bereich an die Minijob Zentrale zu übermitteln. Hierzu nutzt du das elektronische Meldeverfahren.

Ob der Verdienst pauschal oder nach Lohnsteuerklasse versteuert wird, kannst du als Arbeitgeber selbst entscheiden. Deine Pflicht zur Übermittlung der Steuer ID wird hiervon nicht beeinflusst.

Weiteren Faktoren die bei Minijobs berücksichtigt werden müssen

Es gibt noch weitere Faktoren, die du als Arbeitgeber mit Hinblick auf einen Minijob beachten musst. Die folgenden drei Faktoren spielen hierbei eine besonders wichtige Rolle.

Bezahlter Urlaub

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Genauer gesagt: Mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage. Wie viele freie Tage deinem Mitarbeiter genau zustehen, ist von der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche abhängig. Als Formel gilt: „Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 : 6“. Sollte dein Minijobber mal mehr, mal weniger Tage pro Woche für dich tätig sein, bildet das Jahr und nicht die Woche die Basis für die Berechnung.

Krankheitsfall

Sollte dein Minijobber krank werden, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Du zahlst seinen „normalen“ Lohn wie gewohnt über einen Zeitraum von sechs Wochen weiter. Spätestens ab dem vierten Tag muss dein Mitarbeiter jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Zudem gilt als Grundvoraussetzung, dass dein Mitarbeiter schon mindestens vier Wochen vor seiner Arbeitsunfähigkeit bei dir beschäftigt gewesen sein muss.

Kündigungsfristen

Auch dein Minijobber ist vor einer Kündigung geschützt. In den meisten Fällen greift hier der allgemeine Kündigungsschutz. Als Voraussetzung hierfür gilt, dass der Minijobber für mindestens sechs Monate in deinem Unternehmen gearbeitet haben muss. Zudem müssen im betreffenden Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer (ohne Azubis) beschäftigt sein. (Wer in Teilzeit arbeitet, wird hierbei auch nur in Teilen berücksichtigt.) Minijobber unterliegen einer gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende. Hierbei ist es unerheblich, ob die betreffende Person in einem Privathaushalt oder im Gewerbe arbeitet.

Solltest du dir unsicher sein, ob dich ein Minijobber ausreichend entlastet, kannst du auch überlegen, einen Midijob auszuschreiben. Hierbei handelt es sich um eine Zwischenlösung zwischen Minijob und fester Anstellung. In einem Midijob darf dein Mitarbeiter länger für dich arbeiten und zwischen 520,01 und 2.000 Euro verdienen.

Minijobs: Diese zwei Arten gibt es

Es gibt zwei Arten von Minijobs: Den Minijob mit Verdienstgrenze und den Minijob als kurzfristige Beschäftigung.

Minijob mit Verdienstgrenze:

Wie die Bezeichnung schon verrät, spielt hier die Höhe des monatlichen Verdienstes eine wichtige Rolle. Minijobber dürfen hier im Durchschnitt – unabhängig von der Arbeitszeit – nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdienen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber getragen. Der Minijobber kann, muss aber nicht, einen kleinen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen.

Minijob als kurzfristige Beschäftigung:

Wenn der Minijob als kurzfristige Beschäftigung ausgeführt wird, muss keine Verdienstgrenze beachtet werden. Das bedeutet, dass dein Minijobber auch mehr als 520 Euro verdienen kann. Als Arbeitgeber zahlst du geringere Abgaben, dein Mitarbeiter zahlt nicht in die Sozialversicherung ein. Wichtig ist jedoch, dass von Vornherein feststeht, dass das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet ist – entweder auf 70 Arbeitstage oder auf 30 Monate.

Minijobs mit Verdienstgrenze: Diese Abgaben muss der Arbeitnehmer leisten

Dein Arbeitnehmer zahlt beim gewerblichen Minijob mit einer Verdienstgrenze einen Eigenanteil von 3,6 Prozent in seine Rentenversicherung ein, sofern eine Rentenversicherungspflicht besteht. Im Zusammenhang mit einem kurzfristigen Minijob muss er keine Abgaben leisten.

Kurzfristige Minijobs: Diese Abgaben hat der Arbeitgeber zu tragen

Bei einem kurzfristigen Minijob zahlst du als Arbeitgeber die Umlage 1 (U1). Hierbei handelt es sich um einen Ausgleich, der die Aufwendungen bei einer Krankheit deines Mitarbeiters auffangen soll. Zudem musst du auch die Umlage 2 (U2) leisten. Diese wurde ins Leben gerufen, um die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Mutterschaft bzw. einer Schwangerschaft deiner Arbeitnehmerinnen aufzufangen. Weiterhin wird eine letzte Umlage für den Fall einer Insolvenz fällig.

So hoch ist die aktuelle Verdienstgrenze für Minijobs

Die aktuelle Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 520 Euro pro Monat – auch im Privathaushalt. Auf das komplette Jahr betrachtet, ergibt sich ein Höchstbetrag von 6.240 Euro. Wie viele Stunden dein Arbeitnehmer hierfür arbeitet, ist unerheblich. Dennoch ist es natürlich wichtig, dass du als Arbeitgeber dafür sorgst, dass der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird.

Überschreitung der 520-Euro-Entgeltgrenze: Was passiert?

Sollte die Grenze von 520 Euro überschritten werden, wird die Anstellung versicherungspflichtig. Welche Einnahmen hierbei berücksichtigt werden, kannst du auf den Seiten der Minijobzentrale nachlesen.

Wenn dein Minijobber nur hin und wieder die monatliche Grenze von 520 Euro überschreitet, insgesamt aber unter dem Jahresmaximum bleibt, musst du als Arbeitgeber nicht reagieren.

Sollten auch die 6.240 Euro pro Jahr überschritten werden, kommt es darauf an, ob es sich hierbei wahrscheinlich um einen dauerhaften Zustand oder nur um eine Ausnahme handelt. Wenn dein Minijobber einen Kollegen aufgrund von Krankheit vertreten muss und deswegen mehr als 6.240 Euro verdient hat, führt dies nicht dazu, dass die Anstellung nicht mehr unter „Minijob“ laufen dürfte. Anders verhält es sich jedoch, wenn dein Minijobber dauerhaft mehr Geld verdienen wird, weil sich seine Arbeitszeiten geändert haben und beispielsweise der Lohn erhöht wurde.

Der Arbeitnehmer darf die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze bis zu ihrem doppelten Wert überschreiten – und zwar zweimal während des Abrechnungszeitraums. Hieraus ergibt sich ein maximal möglicher Gesamtverdienst von 7.280 Euro pro Jahr.

Ein Beispiel:

Ein Minijobber muss seinen kranken Kollegen vertreten. In den Monaten September und Oktober verdient er deswegen nicht „nur“ 520 Euro, sondern stattdessen je 1.000 Euro. Danach, im November, verdient er wieder 520 Euro. Auch im Dezember wird die Marke von 520 Euro nicht überschritten. Das bedeutet, dass er weiter wie gewohnt als Minijobber arbeiten kann.

Damit der Sachverhalt im Nachhinein auch bis ins Detail nachvollziehbar ist, ist es wichtig, dass alle Arbeitszeiten dokumentiert werden. So erkennst du schnell, wenn möglicherweise die Grenzen zum Midijob überschritten sind.

Diese arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen bei Minijobs beachtet werden

Über die arbeitsrechtlichen Vorschriften wird vorgegeben, dass Minijobber mit Arbeitnehmern in so gut wie allen Bereichen gleichgestellt sind. Der sogenannte „Grundsatz der Gleichbehandlung“ muss zwingend eingehalten werden. Ausnahmen gibt es – wie so oft – auch hier. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Arbeitsleistung, die Qualifikation, die Anforderungen am Arbeitsplatz oder die Berufserfahrung deutlich von denen der anderen Angestellten unterscheiden.

Als Arbeitgeber eines Minijobbers musst du dich ebenfalls an:

  • Kündigungsfristen
  • deine Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
  • die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern vereinbart)
  • die Vorgaben zum Mindestlohn

halten.

Und selbstverständlich musst du auch für Minijobber einen Arbeitsvertrag aufsetzen. Zudem gehört es zu deinen Aufgaben, deinem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dessen Arbeitsaufnahme einen Nachweis über seine grundsätzlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. So ist es möglich, Missverständnisse bestmöglich zu vermeiden.

Unterschied zwischen Phantomlohn und Fiktivlohn bei einer Betriebsprüfung

Der Phantomlohn bzw. der Fiktivlohn kann im Zusammenhang mit der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge problematisch werden. Hier kann es zu Fehlberechnungen kommen. Wenn du deinem Arbeitnehmer weniger Lohn auszahlst, als ihm eigentlich laut Arbeitsvertrag zusteht, wird die Differenz als „Phantomlohn“ oder als „Fiktivlohn“ bezeichnet.

Dieser spielt für die Berechnung der Sozialversicherungsbeträge eine wichtige Rolle, da sich die Sozialversicherungsbeiträge auf das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt beziehen. Hier wird nach dem Entstehungsprinzip gearbeitet. Das bedeutet: Die Beiträge, die zur Sozialversicherung gezahlt werden, berechnen sich auf der Basis des Arbeitsentgelts, das über den Arbeitsvertrag zugesichert wurde – auch dann, wenn du deinem Arbeitnehmer nur einen Fiktivlohn auszahlst, weil dieser zum Beispiel in einem Monat weniger gearbeitet hat.

Solltest du die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall vom tatsächlich ausgezahlten Lohn aus berechnen und geprüft werden, wirst du als Arbeitgeber mit Nachforderungen von der Deutschen Rentenversicherung konfrontiert. Diese kontrolliert unter anderem eine etwaige Rentenversicherungspflicht, die im Rahmen der Anstellung aktuell werden kann.

Abgaben für Minijobs: Wann muss der Arbeitgeber sie abführen und wie?

Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, für Minijobs Abgaben zu zahlen. Pro Monat werden:

  • Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
  • eine Pauschsteuer (beinhaltet auch Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag)
  • eine Umlage, die als Ausgleich für die Aufwendungen im Falle von Krankheit und eine Umlage, die die Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft dienen soll
  • eine Umlage für eine mögliche Insolvenz.

Die Höhe der Beiträge ist vom über den Arbeitsvertrag festgelegten Lohn abhängig. Bevor du einen (oder mehrere) Minijobber einstellst, solltest du daher auf jeden Fall kalkulieren, dass du dir nicht nur die 520 Euro pro Monat, sondern auch die entsprechenden Abgaben leisten kannst.

Möglichkeiten für Arbeitgeber, Abgaben für Minijobber zu sparen

Du möchtest als Arbeitgeber einen Minijobber einstellen und dabei gleichzeitig ein wenig Geld sparen? In diesem Fall solltest du dir überlegen, privat versicherte Mitarbeiter einzustellen. Auf diese Weise sparst du den Pauschalbeitrag, den du eigentlich (in Höhe von 13 Prozent) zur gesetzlichen Krankenversicherung deines Arbeitnehmers zahlen müsstest. Sollte dein Minijobber im Monat 520 Euro verdienen, kannst du auf diese Weise 67,60 Euro an Sozialabgaben sparen. Auf das komplette Jahr gesehen ergibt sich somit ein Sparpotenzial in Höhe von 811,20 Euro.

Wenn du einen Minijobber im Privathaushalt beschäftigst, kannst du die Kosten bis zu 20 Prozent von deiner Einkommenssteuer abziehen. Hieraus ergibt sich pro Jahr ein (Steuer-) Sparpotenzial in Höhe von 1.248 Euro.

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für einen Minijob?

Generell gilt: Beim direkten Vergleich zwischen den Abgaben, die du für einen Minijobber zahlst und den Abgaben, die für einen Arbeitnehmer (zum Beispiel auf der Basis einer 40 Stunden Woche) fällig werden, fällt auf, dass die Abgaben für den Minijobber im Verhältnis höher sind. Der Grund: Als Arbeitgeber zahlst du für deinen Minijobber einen großen Teil seiner Sozialversicherung.

Die folgende Tabelle hilft dabei, das Ganze ein wenig besser einzuordnen. Angenommen, du beschäftigst einen Minijobber, der genau 520 Euro verdient…:

Pauschalbeitrag (gesetzliche Krankenversicherung) 67,60 Euro
Pauschalbeitrag (gesetzliche Rentenversicherung) 78,00 Euro
Umlage U1 4,68 Euro
Umlage U2 1,51 Euro
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung 8,32 Euro (abhängig von der jeweiligen Branche)
Insolvenzgeldumlage 0,47 Euro
Pauschalbeitrag für Steuern 10,40 Euro

Hieraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 170,98 Euro, die du als Arbeitgeber pro Monat als Sozialabgaben tragen musst. Hinzu kommt natürlich der Lohn, den dein Arbeitnehmer erhält. Du zahlst für deinen Minijobber im oben genannten Beispiel 690,98 Euro.

Vorteile für Minijobbers durch vollen Rentenschutz

Ein Minijob bietet einige Vorteile – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer profitieren zum Beispiel davon, keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlen zu müssen. Dementsprechend werden keine Abgaben (und auch keine Lohnsteuer für den Arbeitgeber) fällig. Wie bereits oben erwähnt, müssen nur die pauschalen Abgaben gezahlt werden.

Zudem sind Minijobber in den meisten Bereichen festangestellten Arbeitnehmern gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie unter anderem vom Kündigungsschutz und von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall profitieren.

Weitere Vorteile sind:

  • Der Minijobber kann unter anderem auch die Privilegien einer vorzeitigen Altersrente für sich in Anspruch nehmen.
  • Er hat Anspruch auf Reha Leistungen in den unterschiedlichen Bereichen und das hiermit verbundene Übergangsgeld.
  • Minijobber können auch von einem Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung profitieren.
  • Sie können die Vorzüge einer Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch nehmen.

Hinzuverdienstgrenzen: So beeinflussen sie die Rente bei Minijobs

Wenn du dir überlegst, einen Minijob aufzunehmen, solltest du immer auch berücksichtigen, dass es sein kann, dass dieser dazu führt, dass deine Witwen- bzw. Witwerrente gekürzt werden kann. Wer zusätzlich zum Minijob Lohn auch gleichzeitig diese Art von Rente (oder Erwerbsminderungsrente) bezieht, sollte wissen, dass alle (!) Einkünfte zusammengerechnet werden. Die hieraus entstehende Gesamtsumme darf eine festgelegte Grenze nicht überschreiten.

Mit Hinblick auf Altersrente gilt, dass ein Hinzuverdienst in unbegrenzter Höhe möglich ist. Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob die betreffende Person regulär oder vorzeitig in Rente gegangen ist.