Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt - Alles zur EÜR auf einen Blick!

Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt - Alles zur EÜR auf einen Blick!

Wer sich mit dem Bereich der Buchhaltung auseinandersetzt, stößt vergleichsweise schnell auf den Begriff „Einnahmenüberschussrechnung“. Aber worum handelt es sich hierbei eigentlich genau? Und gestaltet sich das Ganze wirklich so einfach, wie viele behaupten?

Die folgenden Abschnitte setzen sich ein wenig genauer mit diesem Thema auseinander und zeigen dir unter anderem, wer dazu verpflichtet ist, eine Einnahmenüberschussrechnung zu machen, welche Vorteile diese Art der Gewinnermittlung bietet und welche Sonderfälle du beachten solltest.

Kurz: hier findest du alles, was du in Bezug auf die EÜR wissen solltest

Was ist eine EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung gilt als die einfachste Möglichkeit, als Steuerpflichtiger seinen Gewinn zu ermitteln. Dies liegt vor allem daran, dass das Prinzip, das sich hierhinter verbirgt, denkbar einfach ist. Deine Aufgabe ist es lediglich, die Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberzustellen und miteinander zu verrechnen. Das, was am Ende übrigbleibt, ist entweder der Gewinn oder der Verlust.

Häufig wird die EÜR auch als das Gegenteil der doppelten Buchführung beziehungsweise der G und V („Gewinn- und Verlustrechnung“) bezeichnet. Ob du dazu berechtigt bist, eine Einnahmenüberschussrechnung durchzuführen oder ob du doppelte Buchführung durchführen musst, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Weitere Infos hierzu findest du im Abschnitt „Unterschied EÜR & Bilanz“.

Zufluss und Abflussprinzip in der EÜR

Das Zu- und Abflussprinzip in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) besagt, dass Einnahmen und Ausgaben steuerlich in dem Jahr erfasst werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen oder abgeflossen sind. Das bedeutet, dass Einnahmen erst dann versteuert werden, wenn sie tatsächlich empfangen wurden, und Ausgaben werden berücksichtigt, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden. Dieses Prinzip erleichtert die Buchführung für Kleinunternehmer und Freiberufler, da sie nicht die komplexeren Regeln der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) anwenden müssen.

Wer muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen?

Als Grundregel gilt: Wenn du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, bist du dazu berechtigt, deinen Gewinn oder Verlust über die Einnahmenüberschussrechnung anzugeben. Wenn die folgenden Faktoren auf dich zutreffen, hast du die Möglichkeit, dich für die „einfachere Variante“, die EÜR, zu entscheiden:

  • Dein jährlicher Umsatz liegt unter 600.000 Euro und dein Gewinn beträgt weniger als 60.000 Euro. Mit Hinblick auf die Frage „Muss ich eine Einnahmenüberschussrechnung machen?“ genügt es, wenn einer der beiden Faktoren erfüllt wurde. Gleichzeitig ist es wichtig, dass du nicht auf der Basis anderer Gesetze dazu verpflichtet bist, die doppelte Buchführung anzuwenden.
  • Auch als eingetragener Kaufmann beziehungsweise als eingetragene Kauffrau, kannst du dich für die Einnahmenüberschussrechnung entscheiden, wenn die oben genannten Grenzen nicht überschritten werden.
  • Unternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen wurden, dürfen ebenfalls die EÜR wählen.
  • Eine besondere Regelung gilt im Zusammenhang mit Freiberuflern. Sie sind (unabhängig von ihrem Gewinn) dazu berechtigt, nach Einnahmenüberschussrechnung vorzugehen.

Und keine Sorge: Eigentlich ist es nicht möglich, zu vergessen, dass du von der Einnahmenüberschussrechnung auf die doppelte Buchführung wechseln musst. Denn: Das Finanzamt wird dich in einem gesonderten Schreiben auf deine Verpflichtung hinweisen. Selbstverständlich ist es parallel dazu auch immer sinnvoll, deine Zahlen im Auge zu behalten, um alle weiteren Schritte noch ein wenig besser planen zu können. Fest steht: Die Einnahmenüberschussrechnung gestaltet sich in der Regel als deutlich unkomplizierter. Dementsprechend braucht es oft ein wenig Vorlaufzeit, um sicherzustellen, dass du auch alle Faktoren, die im Rahmen der doppelten Buchführung aktuell werden, berücksichtigen kannst, wenn es so weit ist.

EÜR

Fristen beachten: Wann muss ich eine EÜR abgeben?

Wann du das Ergebnis deiner Einnahmen Überschuss Rechnung abgeben musst, ist vor allem davon abhängig, ob du dich selbst um deine Buchhaltung kümmerst oder die entsprechenden Arbeiten an einen Steuerberater ausgelagert hast. In der Regel gilt, dass du deine Anlage EÜR und die Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Juli des jeweiligen Folgejahres (auf digitalem Wege) abgeben musst. Wenn du dich dazu entschieden hast, die entsprechenden Arbeiten an einen Steuerberater abzugeben, kannst du dir bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit lassen.

Solltest du etwas mehr Zeit brauchen, ist es sinnvoll, eine Fristverlängerung zu beantragen.

Achtung: Vor nicht allzu langer Zeit hat unter anderem die Corona Pandemie dafür gesorgt, dass sich die Abgabefristen rund um Steuererklärungen und Co. verändert haben. Daher ist es sinnvoll, immer die aktuellen Termine im Auge zu behalten. Die Homepage deines zuständigen Finanzamts stellt in diesem Zusammenhang die erste Anlaufstelle dar. Für das Steuerjahr 2022 gilt (ohne Steuerberater) der 02.10.2023 und der 31.07.2024 (mit Steuerberater) als Frist. Auch die Zahlen für das Jahr 2023 wurden schon veröffentlicht. Arbeitest du mit einem Steuerberater zusammen, kannst du dir hier bis zum 02.06.2025 Zeit lassen. Wenn du dich allein um deine EÜR kümmerst, musst du spätestens am 02.09.2024 abgeben.

EÜR-Frist verpasst: Was passiert jetzt?

Du hast keine Fristverlängerung beantragt und die Anlage nicht pünktlich abgegeben? Wenn du die Abgabefrist für deine Steuererklärung überschritten hast, hat das Finanzamt das Recht, einen sogenannten Verspätungszuschlag festzusetzen. Allein schon aufgrund der Tatsache, dass dieser das zur Verfügung stehende Budget stark belasten kann, ist es ratsam, auf das Einhalten besagter Fristen zu achten.

Ob ein entsprechender Verspätungszuschlag festgesetzt wird oder nicht, ist immer bis zu einem gewissen Grad auch vom jeweiligen Finanzamt beziehungsweise von deinem Sachbearbeiter abhängig. Fest steht: Die Verantwortlichen sind dazu berechtigt, müssen jedoch keinen Zuschlag erheben. Es gibt jedoch auch eine Ausnahme: Wenn du deine Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach dem Ende des jeweiligen Besteuerungsjahres immer noch nicht abgegeben hast, kommt auf jeden Fall einen Verspätungszuschlag auf dich zu. Aufgrund der Tatsache, dass dieser automatisch veranlasst wird, haben die Finanzbeamten hierauf auch keinen Einfluss mehr.

Der Zuschlag beträgt 0,25% der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro verspätetem Monat.

Vorteile einer Einkommen-Überschuss-Rechnung

Wie bereits erwähnt, bietet eine Gewinnermittlung über die Anlage EÜR viele Vorteile. Unter anderem profitierst du von:

  • einem vergleichsweise einfachen Vorgehen, da es ausreicht Einnahmen und Kosten einander gegenüberzustellen
  • der Tatsache, dass du keine Bestandskonten bedienen musst
  • der Möglichkeit einer Kostenersparnis, da die Einfachheit der Einkommen-Überschuss-Rechnung unter anderem auch dafür sorgt, dass die Rechnung, die dein Steuerberater erstellt, meist etwas geringer ausfällt
  • dem Umstand, dass du keine Ertragssteuern auf Geschäftsvorfälle zahlen musst, die noch nicht verwirklicht wurden
  • bessere Voraussetzungen für eine gesteigerte Liquidität, da du nur Gewinne besteuern musst, die tatsächlich zur Verfügung stehen
  • der Möglichkeit, auf eine Inventur zu verzichten, da diese im Rahmen der EÜR nicht vorgeschrieben ist.

Kurz: Du kannst auf unterschiedliche Weise von der Einnahmenüberschussrechnung profitieren, solltest dir jedoch auch darüber bewusst sein, dass diese in einigen Bereichen weniger aussagekräftig als eine Bilanz auf Basis der doppelten Buchführung ist. Selbstverständlich zeigt dir aber auch dieses Dokument an, ob du einen Gewinn oder Verlust generiert hast. Wie sich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und eine Bilanz voneinander unterscheiden, erfährst du im folgenden Abschnitt.

Unterschied EÜR & Bilanz

Die Einnahmenüberschussrechnung und die Bilanz unterscheiden sich durch wesentliche Faktoren voneinander. Wie bereits erwähnt, stellst du bei der Einnahmenüberschussrechnung die Einnahmen und die Ausgaben einander gegenüber und erkennst so, ob du einen Gewinn erwirtschaftet hast oder einen Verlust hinnehmen musst. Bilanzen zeichnen sich durch eine höhere Aussagekraft aus, da diese auch die Verbindlichkeiten und die Erträge des jeweiligen Unternehmens miteinbeziehen.

Ob du eine Einnahmenüberschussrechnung nutzen kannst oder ob du dazu verpflichtet bist, die doppelte Buchführung anzuwenden, ist, wie weiter oben erwähnt, unter anderem von deinem Umsatz und deinem Gewinn abhängig. Weitere Infos hierzu findest du auch in den Artikeln Bilanz und GuV und Die Pflicht zur Bilanzierung.

Aufgrund der Komplexität, die die doppelte Buchführung häufig mit sich bringt, entscheiden sich viele Unternehmer dazu, spätestens jetzt mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten. So ist es unter anderem wichtig, zum Start einer Bilanz im ersten Schritt eine Inventur durchzuführen. Diese dient dazu, den aktuellen Bestand festzuhalten und aufzuzeigen, wie viel Vermögen und wie viele Schulden ein Unternehmen hat. Zum Vermögen des Unternehmens zählen verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel das Anlage- und das Umlaufvermögen. Hiervon werden anschließend alle Verbindlichkeiten in Summe abgezogen. Wie hoch der Gewinn am Ende des Geschäftsjahres letztendlich ist, zeigt der direkte Vergleich zwischen Eröffnungs- und Schlussbilanz.

Der Wechsel zwischen den Gewinnermittlungsarten

Wenn du seit deiner Gründung die Einnahmenüberschussrechnung genutzt hast, jedoch die Umsatzgrenze von 600.000 Euro pro Jahr beziehungsweise die Gewinngrenze von 60.000 Euro pro Jahr überschreitest, bist du (außer du bist Freiberufler) dazu verpflichtet, die doppelte Buchführung anzuwenden.

Selbstverständlich hast du jedoch auch die Möglichkeit, dich freiwillig für die Bilanzierung zu entscheiden. Denn: Genau das ist nicht nur mit einem etwas höheren Aufwand verbunden, sondern kann tatsächlich auch viele Vorteile bieten, die sich unter anderen in einer gesteigerten Transparenz und einer verbesserten Planbarkeit zeigen. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass du nach einem Wechsel der Gewinnermittlungsart über einen gewissen Zeitraum an deine Entscheidung gebunden bist. Alles, was du hierzu wissen musst, kannst du in diesem Artikel nachlesen:

Müssen Kleinunternehmer eine EÜR erstellen?

Mit Hinblick auf die Antwort auf diese Frage hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Es gilt: Wenn du selbstständig, aber nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, kannst du dich für die Einnahmenüberschussrechnung entscheiden. Seit dem Jahr 2017 müssen auch Kleinunternehmer eine Anlage EÜR abgeben. Zum Vergleich: Vorher wurde eine mehr oder weniger formlose Gewinnübermittlung akzeptiert.

Bitte beachte in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Grenze rund um die Kleinunternehmerregelung zum Beginn des Jahres 2020 verändert hat. Früher galten diejenigen, deren Umsatz unter 17.500 Euro lag, als Kleinunternehmer. Mittlerweile liegt die Umsatzgrenze bei 22.000 Euro. Infos zur EÜR für Kleinunternehmer findest du hier: 

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung richtig erstellen

Auch, wenn es vergleichsweise leicht ist, eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen, gilt es selbstverständlich, verschiedene Regeln zu beachten. Vor allem dann, wenn du dich selbst um deine Buchhaltung kümmerst, solltest du unbedingt einen Blick auf diesen Artikel werfen: 

EÜR-Vorlage als Excel

Um dir einen ersten Überblick über deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu verschaffen, brauchst du kein aufwendiges Tool. Hier reicht es aus, auf die Vorteile einer transparenten Excel Tabelle zu setzen. Diese lässt sich bei Bedarf immer wieder erweitern und bietet dir die Möglichkeit, im Idealfall einen tagesaktuellen Einblick zu erhalten. Hier findest du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung Vorlage als Excel-Datei

EÜR mit Buchhaltungssoftware anfertigen

Du möchtest Zeit sparen, sicher gehen, dass du nichts vergisst und gleichzeitig von einem hohen Maß an Transparenz profitieren? In diesem Fall lohnt es sich definitiv, auf die Vorteile zu setzen, die dir eine moderne Software bietet. Denn: Hier werden alle wichtigen Daten abgefragt, sodass du am Ende genau das Ergebnis erhältst, das du für deine weiteren Planungen benötigst.

Auf Basis einer selbsterklärenden Menüführung dauert es zudem meist nicht lange, bist du dich hier zurechtfindest. Kurz: Das Erstellen der Anlage EÜR auf der Basis einer Buchhaltungssoftware ermöglicht es dir letztendlich, Zeit und Mühe zu sparen. Gleichzeitig kannst du dir sicher sein, alle wichtigen Details zu berücksichtigen.

Anlage EÜR mit Elster machen

Auch eine EÜR über Elster stellt Menschen, die sich noch nicht allzu intensiv mit dem Thema Buchhaltung auseinandergesetzt haben, nicht vor größere Herausforderungen. Wirf am besten einen Blick auf diesen Artikel, um nähere Infos zum Thema zu erhalten: 

Anlage EÜR ans Finanzamt übermitteln

Am besten übermittelst du deine Anlage EÜR über ELSTER an das Finanzamt. In den meisten Fällen geschieht dies zusammen mit dem Rest deiner Steuererklärung. Du kannst dich jedoch auch dazu entscheiden, die Anlage EÜR isoliert zu übertragen. Hierzu aktivierst du im Erfassungsformular „Anlage EÜR“ oben rechts das Kontrollkästchen „Elektronische Datenübermittlung nur der Anlage(n) EÜR“.

Sollten dir mehrere Anlagen EÜR vorliegen, möchtest du aber lediglich eine oder bestimmte Einnahmen-Überschuss-Rechnungen übermitteln, klickst du die Anlagen an, die nicht gesendet werden sollen und wählst bei diesen bei „Diese Anlage soll mit ihren zugehörigen Anlagen elektronisch übermittelt werden“ einfach „Nein“ aus.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Aus buchhalterischer Sicht bist du dazu verpflichtet, Bücher zu führen. Und grundsätzlich zählt die Anlage EÜR zu den Jahresabschlüssen. Das bedeutet: Um deinen Verpflichtungen nachzukommen, musst du dieses Dokument (und die dazugehörigen Belege) über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahren. Somit gibst du beispielsweise Betriebsprüfern die Möglichkeit, nachvollziehen zu können, welche Geschäftsfälle im jeweiligen Zeitraum stattgefunden haben, woher deine Einnahmen kommen und wofür du Geld ausgegeben hast.

Selbstverständlich solltest du in diesem Zusammenhang beachten, dass du nicht nur deine Einnahmenüberschussrechnungen und die entsprechenden Belege, sondern auch weitere Dokumente aufbewahren musst. Alles, was es in Bezug auf allgemeine Aufbewahrungsfristen zu berücksichtigen gilt, kannst du hier nachlesen: 

Und keine Sorge: Selbstverständlich ist es nicht nötig, alles, was deine Geschäftsvorfälle dokumentiert, ausgedruckt aufzubewahren und dementsprechend "haptisch" Bücher zu führen. Die Finanzbehörden akzeptieren in der Regel auch digitale Speicherung. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang jedoch, die entsprechenden Vorgaben rund um Speicherort und Abrufbarkeit zu berücksichtigen. Im Zweifel hilft dir selbstverständlich auch deinen Steuerberater weiter.

Aufbau der EÜR – Welche Angaben müssen wo gemacht werden?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist vergleichsweise einfach aufgebaut, stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber und ermöglicht es dir, auf einen Blick herauszufinden, wie viel Gewinn beziehungsweise wie viel Verlust du gemacht hast. Der Aufbau ist standardisiert und über das Formular „Anlage EÜR“ festgelegt. Die folgenden Zeilen der EÜR zeigen auf, welche Informationen du hier im Detail ablesen kannst:

  •  Allgemeine Angaben

Hier trägst du deinen Namen, deine Steuernummer, deine Einkunftsart und Infos zur Art und Rechtsform deines Betriebes ein.

  •  Betriebseinnahmen

Im Rahmen der Anlage EÜR werden deine Betriebseinnahmen in umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Einnahmen aufgeteilt. Zudem kannst du in dieser Zeile die Einkunftsart und deine eingenommene und erstattete Umsatzsteuer ablesen.

  •  Betriebsausgaben

In dieser Zeile trägst du die Summen ein, die du zum Beispiel für Fremdleistungen, Personal, Abschreibungen, Einkäufe von Waren und andere Ausgaben gezahlt hast.

  •  Gewinnermittlung

Im Rahmen der Gewinnermittlung stellst du deine Betriebsausgaben deinen Einnahmen gegenüber und findest heraus, ob dein Betrieb es geschafft hat, einen Gewinn zu erwirtschaften. Auf der Basis einer vollständigen Einnahmen Überschuss Rechnung hast du Umsatz und Gewinn und deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben immer im Blick.

  •  Rücklagen und stille Reserven

Hast du Rücklagen gebildet oder stille Reserven angehäuft? Diese trägst du hier, ebenso wie etwaige Ausgleichsposten, ein. Bitte beachte, dass natürlich auch die Auflösung von Rücklagen dokumentiert werden muss, wenn du diese in Anpruch genommen hast.

  •  Privateinlagen und -entnahmen

Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, trägst du hier alles ein, was du privat eingelegt beziehungsweise entnommen hast.

Sonderfälle in der EÜR

Auch, wenn die Einnahmenüberschussrechnung vergleichsweise unkompliziert ist, weil du Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberstellst, gibt es Sonderfälle, die du beachten musst. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du Privatentnahmen tätigst oder Abschreibungen gemacht werden müssen. Die folgenden Abschnitte helfen dir dabei, das Thema ein wenig besser einzuordnen und herauszufinden, inwieweit Sonderfälle im buchhalterischen Alltag für dich relevant sind und wozu du aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet bist.

Privatentnahme in der EÜR

Privatentnahmen müssen nicht zwangsläufig nur auf der Basis von Geld stattfinden. Parallel dazu gibt es auch Warenentnahmen, Leistungsentnahmen und Nutzungsentnahmen. Alle Arten von Privatentnahmen haben jedoch eines gemeinsam: Sie gehören nicht zu den Betriebsausgaben und können deinen Gewinn dementsprechend auch nicht verringern. Ansonsten könntest du mit hohen Summen im Zusammenhang mit Privatentnahmen deine steuerlichen Verpflichtungen reduzieren. Daher gilt: Privatentnahmen verringern dein Betriebsvermögen, wirken sich aber nicht auf den Gewinn aus. Weitere Infos findest du im Lexikon-Arikel zur Privatentnahme.

Abschreibung / Wiederkehrende Zahlung in der EÜR

Wenn du im Rahmen der Einnahmen Überschuss Rechnung abnutzbare Wirtschaftsgüter abschreiben musst, erstellst du hierfür eine Abschreibungsübersicht. Hier trägst du unter anderem das Datum der Anschaffung, den Kaufpreis und die Dauer der Abschreibung ein. Parallel dazu gibt es auch beschränkt absetzbare Ausgaben. Ein typisches Beispiel: Das Home Office. Diese musst du getrennt abgeben. Manche dieser Ausgaben sind komplett, andere nur teilweise absetzbar.

Umgang mit der Umsatzsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung

Die Umsatzsteuer zählt als eine Betriebseinnahme. Immerhin erhältst du die entsprechenden Summen von deinen Kunden, wenn diese deine Rechnungen zahlen – außer dann, wenn du Kleinunternehmer bist und dementsprechend keine Umsatzsteuer berechnen musst.

Ob im Rahmen der EÜR eine Umsatzsteuerzahllast oder eine Vorsteuerüberhand für dich relevant wird, ist von deinen Zahlungen abhängig. Wenn du mehr Umsatzsteuer gezahlt als Vorsteuer geltend gemacht hast, spricht man von einer Umsatzsteuerzahllast. Das bedeutet, dass du deine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt aufgebaut hast. Umgekehrt bekommst du eine Rückerstattung, wenn die Summe der gezahlten Vorsteuer rund um abziehbare Betriebsausgaben höher war als die eingenommene Umsatzsteuer.

Anlage EÜR ohne Einnahmen

Vor allem dann, wenn du gerade erst beginnst, dir einen Kundenstamm aufzubauen, kann es sein, dass deine Einnahmen noch bei Null liegen. Genau das musst beim Gegenüberstellen der Einnahmen und Ausgaben in deiner EÜR auch so vermerken. Es gilt nach wie vor, Betriebseinnahmen und Ausgaben einander gegenüberzustellen. Achte beim Ausfüllen des Formulars darauf, tatsächlich eine „0“ und nicht „nichts“ einzutragen. Ansonsten könnte das System davon ausgehen, dass du das Feld lediglich übersehen hast.

Leasing Sonderzahlung EÜR

Eine gute Nachricht für alle, die sich für das Geschäftsleasing entschieden haben! Leasing Sonderzahlungen sind zu 100 % als abziehbare Betriebsausgaben relevant. Wenn eine betriebliche Nutzung des Leasinggegenstands vorliegt, ist es in der Regel möglich, die entsprechenden Sonderzahlungen in voller Höhe als Betriebsausgabe abzuziehen. Als Grundvoraussetzung gilt jedoch, dass die Vertragslaufzeit maximal fünf Jahre betragen darf. Ansonsten müssen die Kosten gleichmäßig auf die jeweiligen Jahre aufgeteilt werden. Maßgeblich dafür, dass du sie als Betriebsausgaben ansetzen kannst, ist, dass du den Firmenwagen im Jahr des Abflusses der Sonderzahlung nutzt und auch über den gesamten weiteren Leasingzeitraum nutzen wirst.

Nutzung der Photovoltaikanlage in der EÜR eintragen

Auch diejenigen, die sich vorgenommen haben, in Zukunft ihren eigenen Strom zu produzieren und dementsprechend nachhaltiger unterwegs zu sein, können sich freuen. Denn: Sie haben die Möglichkeit, die Anlage über die Einnahmen Überschuss Rechnung abzuschreiben. Das Vorgehen gestaltet sich vergleichsweise einfach. Du musst lediglich die Nettoinvestition durch die Anzahl der Betriebsjahre teilen. Wie viele Jahre du genau nutzen kannst, kannst du anhand der offiziellen AfA Tabelle ablesen. Für moderne Photovoltaikanlagen gilt ein Zeitraum von 20 Jahren. Das bedeutet: Du kannst jedes Jahr 5 % der jeweiligen Kosten über die lineare Abschreibung geltend machen. Alternativ kannst du dich dazu entscheiden, während der ersten 5 Jahre auch die Möglichkeit einer 20prozentigen Sonderabschreibung zu nutzen. Bitte beachte in diesem Zusammenhang auch, dass du etwaige Förderungen entweder als Sondereinnahmen erfassen oder sie vom Kaufpreis abziehen musst.

Zusatzinfo: Wenn du nicht nur eine Photovoltaikanlage, sondern gleichzeitig auch einen Batteriespeicher gekauft hast, kannst du diesen parallel dazu ebenfalls abschreiben.

FAQ zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Was ist eine EÜR?

 

Bei einer Einnahmenüberschussrechnung handelt es sich um eine Gegenüberstellung deine Einnahmen und Ausgaben. Wenn du hier die Differenz errechnest, kannst du feststellen, ob dein Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet hat.

Wer muss eine EÜR machen?

 

Wenn ein Unternehmen einen Umsatz von weniger als 600.000 Euro pro Jahr oder einen Gewinn von weniger als 60.000 Euro pro Jahr gemacht hat, bist du dazu berechtigt, eine Einnahmenüberschussrechnung zu machen. Lediglich Freiberufler sind nicht an diese Grenze gebunden. Sie können sich immer für die etwas einfachere Form des Jahresabschlusses entscheiden.

Wann muss die EÜR abgegeben werden?

 

Die Corona Pandemie hat dafür gesorgt, dass die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung teilweise deutlich nach hinten verlegt wurden. Daher solltest du dich sicherheitshalber immer bei deinem Steuerberater oder auf der Homepage des Finanzamts erkundigen, bis wann die Daten per Elster an das Finanzamt zu übermitteln sind. Die EÜR für 2022 musstest du (ohne Steuerberater) am 02.10.2023 abgeben. Mit Steuerberater hast du hierfür bis zum 31.07.2024 Zeit.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?  

 

Die Einnahmen Überschuss Rechnung gilt als die etwas einfachere Form des Jahresabschlusses. Hier reicht es aus, Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberzustellen. Dafür ist die Bilanz deutlich aussagekräftiger. Ob du eine Bilanz oder eine EÜR erstellen musst, ist hauptsächlich von deinem Umsatz und deinem Gewinn, jedoch auch von deinem Geschäftszweig abhängig.