Zuletzt aktualisiert am 29.08.2024

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen: Wann kann was weg?

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen: Wann kann was weg?

Zusammenfassung

Hier fassen wir alles Wissenswerte zu Aufbewahrungsfristen zusammen. Du erfährst, welche Fristen für welche Dokumente gelten und welche Rolle diese bei der Buchhaltung spielen.
8 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was Aufbewahrungsfristen sind
  • Für welche Dokumente welche Fristen gelten
  • Wie du Geschäftsunterlagen aufbewahrst

Das papierlose Büro hält in immer mehr Unternehmen Einzug und erleichtert die Arbeit enorm. Denn durch die Cloud-basierte Speicherung der Dokumente kann der Zugriff von Überall erfolgen man ist nicht mehr auf staubige Aktenordner angewiesen. Wer auf ein Papierloses Büro umsteigen möchte, fragt sich natürlich zwingend:

„Was muss ich überhaupt an Papierkram behalten?“

In den folgenden Abschnitten findest du die wichtigsten Informationen zu Aufbewahrungfristen.

  1. Welche Aufbewahrungfristen gelten für welche Dokumente?
  2. Wie müssen diese Dokumente archiviert werden?
  3. Welche Rolle spielen Aufbewahrungsfristen für die Buchhaltung?

Was sind Aufbewahrungsfristen?

Aufbewahrungsfristen sind Zeiträume, die vom Gesetzgeber im Zuge der Buchführungspflicht vorgegeben werden. Für bestimmte Dokumente gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen. Diese sollen dazu dienen, die Beständigkeit eines wichtigen Dokumentes und somit auch die Nachvollziehbarkeit – von z.B. geschäftlichen Tätigkeiten – zu gewährleisten. Verankert sind diese Regelungen in §238 & §257 des HGB. Zusätzlich sind die Fristen im Steuerrecht, genauer in der Abgabenordnung (AO) festgehalten.

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Wofür gelten welche Aufbewahrungsfristen?

In der unten stehenden Tabelle findest du die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für verschiedene geschäftliche Dokumente (Schriftgut) übersichtlich aufgelistet. Dabei gibt es für manche Dokumente auch zwei verschiedene Aufbewahrungsfristen. Diese unterscheiden sich dann nach dem Status eines Dokuments. So gibt es bei Versicherungspolicen beispielsweise eine Aufbewahrungsfrist, die für eine bestehende Versicherung gilt und eine, die für eine abgelaufene Versicherung gilt.

Wie können Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden?

Prinzipiell gibt es zwei rechtlich sichere Möglichkeiten, Dokumente zu archivieren und dabei die Aufbewahrungsfristen zu wahren.

  1. Die klassische Papier-Archivierung. Sprich: Aktenordner mit Belegen, Rechnungen, Bilanzen, etc.
  2. Die digitale Archivierung der Akten. Diese lässt Dokumente in Bildformaten auf digitalen Datenträgern zu, sofern sie der GoB/DoBS entsprechen.

Was muss bei der digitalen Archivierung beachtet werden?

Generell ist es möglich den Großteil aller Geschäftsdokumente digital zu archivieren und die Originale (Papiere) zu entsorgen. Ein wichtiges Kriterium ist dabei, dass alle Digitalisierungen lesbar archiviert und vorhaltbar sind. Der Steuerpflichtige ist zu einer angemessenen Sortierung und Indexierung angehalten. Die Art und Weise, wie er diese aufbaut, bleibt dabei ihm überlassen.

Lediglich für bestimmte Dokumente gibt es die Pflicht, sie grundsätzlich in Originalform vorzuhalten:

  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse
  • Konzernabschlüsse

Weitere Informationen zur digitalen Archivierung von Geschäftsunterlagen gibt es hier.

Good to know

Aufbewahrungsfristen beginnen jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem eine Neuanlage, oder Änderung (letzter Eintragung) des Schriftguts stattfand.

Dokumente, die in einem aktiven Status sind (z.B. Bilanzen für eine laufende Betriebsprüfung, laufende steuerrechtliche Ermittlungen oder schwebende Verfahren) dürfen auch bei abgelaufener Aufbewahrungsfrist nicht vernichtet werden (s. §147 3. Abs. AO)

Auch elektronische Kontoauszüge müssen (elektronisch) archiviert werden. Ein Ausdruck (bzw. eine Aufbewahrung in anderer Papierform) ist nicht ausreichend.

Emails, die nur als „Transportmittel“ dienen, also keine relevanten Inhalte haben (sondern ein angehängtes Dokument transportieren), sind nicht aufbewahrungspflichtig.

Tabelle mit allen relevanten Aufbewahrungsfristen

SchriftgutAufbewahrungsfrist (in Jahren)
Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)10
Abschreibungsunterlagen10
Abtretungserklärungen, soweit erledigt6
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung10
Akkreditive6
Aktenvermerke,6
wenn Bilanzunterlagen oder Buchungsbelege10
Angebote mit Auftragsfolge6
Angestelltenversicherung (wenn Buchungsbelege)10
Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB)10
Anlagenvermögensbücher- und Karteien10
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage10
Arbeitsanweisungen (auch für EDV-Buchführung)10
Aufbewahrungsvorschriften für betriebliche EDV-Dokumentation10
Aufzeichnungen10
Ausgangsrechnungen (gewöhnliche Rechnung)10
Außendienstabrechnungen, wenn Buchungsbelege10
wenn sonstige6
B 
Bankbelege10
Bankbürgschaften nach Vertragsende10
Bedienerhandbücher Rechnerbetrieb10
Belegformate10
Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgen, wenn Buchungsbelege10
Belege, soweit Buchungsfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung)10
Benutzerhandbücher bei EDV-Buchführung10
Bestell- und Auftragsunterlagen6
Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsgrundlagen10
Betriebskostenrechnungen10
Betriebsprüfungsberichte (steuerliche Außenprüfung)6
Bewertungsunterlagen10
Bewirtungsunterlagen (Formblatt, wenn Buchungsbelege oder steuerlich erforderlich)10
Bilanzen (auch Eröffnungsbilanz) / Bilanzunterlagen10
Blockdiagramme, soweit Verfahrensdokumentation10
Buchungsanweisungen, -belege10
D 
Darlehensunterlagen (nach Vertragsende)6
als Buchungsbeleg10
Dauerauftragsunterlagen (nach Ablauf des Auftrags)10
Dateien, Beschreibungen der10
Dateiverzeichnisse10
Datensätze, Beschreibung und Aufbau der10
Datensicherungsregeln10
Debitorenliste (soweit Bilanzunterlage)10
Depotauszüge (soweit nicht Inventare)10
E 
Einfuhrunterlagen (Anträge, Genehmigungen, Erklärungen, Lizenzen, Zollunterlagen etc.)10
Eingabebeschreibungen bei EDV-Buchführung10
Eingabedatenformate10
Eingehende Rechnung einschließlich Berichtigungsbelege dazu10
Einnahmenüberschussrechnung10
Einheitswertunterlagen10
Eröffnungsbilanzen10
Essensmarkenabrechnungen10
Exportunterlagen10
F 
Fahrtkostenerstattungsunterlagen10
Fehlermeldungen, Fehlerkorrekturanweisung bei EDV-Buchführung, wenn Buchungsbelege10
Finanzberichte6
Frachtbriefe6
G 
Gehaltslisten einschließlich Listen für Sonderzahlungen, soweit Buchungsbeleg10
Geschäftsberichte10
Geschäftsbriefe (zugegangene und Wiedergabe versandter), als Buchungsbeleg wie z.B. Rechnung und Gutschrift6
Geschenknachweise10
Gewinn- und Verlustrechnung (nur Jahreserfolgsrechnungen)10
Grundbuchauszüge, wenn Inventurunterlagen10
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar)10
Gutschriften im Sinne der “umgekehrten Rechnung”10
H 
Handelsbriefe (außer einer Rechnung oder Gutschrift)6
Handelsbücher10
Handelsregisterauszüge, beglaubigte oder soweit im eigenen Interesse erforderlich10
Hauptabschlussübersicht10
I 
Inventare (§ 240 HGB)10
Investitionszulage (Unterlagen)6
J 
Jahresabschluss mit Erläuterungen10
Journale für Hauptbuch oder Kontokorrent10
K 
Kalkulation und Kalkulationsunterlagen, wenn handels- oder steuerrechtlich relevant, z.B. für Vorratsbewertung10
Kassenberichte10
Kassenbücher/-blätter10
Kassenzettel, wenn Tagessummenbons aufbewahrt werden, dann müssen keine Kassenzettel10
Kontenpläne und Kontenplanänderungen10
Kontenregister10
Kontoauszüge10
Konzernabschluss (§ 290 HGB)10
Konzernlagebericht (§ 290 HGB, § 350 HGB)10
Kreditunterlagen, wenn Korrespondenz,6
wenn Buchungsbeleg10
L 
Lageberichte, wenn Bilanzunterlagen10
Lagerbuchführungen10
Lieferscheine,6
sofern als Belegnachweis v.a. i. Zshg. mit einer Rechnung10
Lohnbelege als Buchungsbelege10
Lohnlisten für Zwischen-, End- und Sonderzahlungen6
M 
Magnetbänder, wenn Grundbuch oder Konten- oder Belegfunktion10
Mahnbescheide und Mahnungen (empfangene Handelsbriefe und inhaltliche Wiedergabe abgesandter Handelsbriefe)6
Maske (Bildschirm-, Druck-)10
Menu-Übersicht10
Mietunterlagen (nach Vertragsende), soweit Buchungsbelege10
N 
Nachnahmebelege10
Nebenbücher10
O 
Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung10
P 
Pachtunterlagen (nach Vertragsende), soweit Buchungsbelege10
Postgiroauszüge und Belege, wenn Buchungsbelege10
Preislisten,6
wenn Bewertungs- oder Buchungsunterlagen10
Programmablaufbeschreibungen10
Programmverzeichnisse10
Protokolle als Handelsbrief6
Prozessakten10
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers10
Q 
Quittungen10
R 
Rechnungen an Unternehmer10
Rechnung an Nichtunternehmer im Zusammenhang mit Grundstücken (Hinweispflicht)2
Reisekostenabrechnung10
Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen)10
S 
Sachkonten10
Saldenbilanzen10
Schadensunterlagen,6
wenn Bilanzunterlagen10
Scheck- und Wechselunterlagen,6
als Buchungsbeleg10
Schriftwechsel6
Speicherbelegungsplan der EDV-Buchführung10
Spendenbescheinigungen, sofern Buchungsunterlagen10
Steuererklärungen und Steuerbescheide10
Systemhandbücher10
T 
Telefonkostennachweise, wenn Buchungsbelege10
U 
Überstundenlisten, wenn Lohnbelege10
Überweisungsbelege10
Umsatzsteuervoranmeldungen10
Unterlagen von Bedeutung für Besteuerung6
V 
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen)10
Verkaufsbücher10
Vermögensverzeichnis10
Versand- und Frachtunterlagen, wenn Buchungsbelege10
Versicherungspolicen,10
wenn nach Ablauf der Versicherung6
Verträge, sonstige, soweit handels- und steuerrechtlich von Bedeutung und wenn Buchungsbelege10
W 
Warenbestandsaufnahmen (Inventuren)10
Wareneingangs- und Warenausgangsbücher10
Wechsel10
Z 
Zahlungsanweisungen10
Zollbelege10
Zugriffsregelungen bei EDV-Buchführung10
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres)10

(Quelle: PDF der IHK)