Eigenkapital

Definition, Unterschied zum Fremdkapital & Zusammensetzung im FastBill Finanzlexikon

Das Eigenkapital: Grundbaustein des Unternehmens

Eigenkapital spielt nicht nur dann eine Rolle, wenn es um private Finanzierungen wie einen Immobilien- oder Autokauf geht. Besonders in Unternehmen spielt das Eigenkapital eine essenzielle Rolle und spricht für die Liquidität der Firma. Je größer dieses ausfällt, desto besser gestalten sich die Chancen für unterschiedliche Finanzvorhaben. Das Eigenkapital bildet weiterhin die Basis, auf der jedes Unternehmen aufbaut. Somit kommt kein Gründer umher, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Was ist Eigenkapital also eigentlich und wie grenzt es sich vom Fremdkapital ab? Unser Ratgeber verschafft dir den ultimativen Überblick zum Thema.

Inhaltsangabe

  1. Was ist Eigenkapital und Fremdkapital?
  2. Wie setzt sich Eigenkapital zusammen?
  3. Welche Funktion übernimmt das Eigenkapital?

Was ist Eigenkapital und Fremdkapital?

Zunächst ist es wichtig, eine klare Definition des Begriffes vor Augen zu haben. Das Eigenkapital steht in Abgrenzung zum Fremdkapital und stellt einen Teil des Gesamtkapitals eines Unternehmens dar. Es bezeichnet den Eigenanteil, also die eigenen finanziellen Mittel. Der weitere Kapitalanteil eines Unternehmens, der sich von dem Eigenkapital abgrenzt, ist das Fremdkapital.

Das Fremdkapital stammt von anderen Parteien als dem Besitzer, also Investoren oder Gesellschaftern. Diese können durch die Einbringung ihres Anteiles in das Fremdkapital in unterschiedlichem Maße an den Mitwirkungen bei geschäftlichen Entscheidungen beteiligt sein. So können die am Fremdkapital eines Unternehmens beteiligten Parteien als Mitgesellschafter aktiv und zu großem Teil an der Leitung des Unternehmens mitwirken, als stille Gesellschafter an lediglich den wichtigsten internen Entscheidungen teilhaben oder aber ein Darlehen gewähren und sich in eingeschränktem und befristetem Maße minimal am Entscheidungsprozess beteiligen.Perfekt vorbereitet mit FastBill

Wie setzt sich das Eigenkapital zusammen?

Zu der Gesamteinheit des Eigenkapitals zählen unterschiedliche Positionen. Dazu gehören:

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklagen
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinnvortrag und Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag

Gezeichnetes Kapital

Unter dem gezeichneten Kapital versteht man das sogenannte Nenn- oder Grundkapital eines Unternehmens. Dieses bezieht sich auf die Einlage der Gesellschafter in das Eigenkapital. Dies ist beispielsweise bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verpflichtend. Das gezeichnete Kapital wird nämlich im Fall der Insolvenz haftungsrelevant. Dies bedeutet kurzum: die Höhe, in der die Gesellschafter in ihren Zahlungsverbindlichkeiten nachkommen müssen, entspricht maximal der Höhe des gezeichneten Kapitals. Anders als bei Personengesellschaften können die Gesellschafter bei einer GmbH nicht persönlich haftbar gemacht werden. Spätere Kapitalerhöhungen werden ebenfalls dem gezeichneten Kapital hinzugefügt. Kapitalerhöhungen sind wie Kapitalherabsetzungen allerdings nur dann möglich, wenn ein mehrheitlicher Gesellschafterbeschluss vorliegt.

Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen übernehmen beim Eigenkapital die Funktion einer finanziellen Reserve. Sie sind gesetzlich verpflichtend. Wie die Gewinnrücklagen auch zählen sie zu den offenen Rücklagen. Kapitalrücklagen werden beispielsweise bei der Ausgabe von Aktien aus Agio-Beiträgen gebildet.

Gewinnrücklagen

Zu den Gewinnrücklagen beim Eigenkapital gehören alle finanziellen Reserven, die aus dem jeweiligen Jahresgewinn des Unternehmens stammen. Sie gehören ebenfalls zu den offenen Rücklagen. Gewinnrücklagen werden beim Eigenkapital in unterschiedliche Subkategorien unterteilt:

  • Gesetzliche Rücklagen: hierunter fallen alle gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen, die zum Eigenkapital zählen. Die Höhe und genauen Regulationen unterscheiden sich je nach Unternehmensform und werden durch die gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
  • Rücklagen für Unternehmensteile: die Rücklagen für Unternehmensteile beim Eigenkapital entsprechen der jeweiligen Höhe der Gesamtanteile.
  • Satzungsmäßige Rücklagen: diese Rücklagenart wird individuell durch die jeweilige Satzung des Unternehmens festgelegt.
  • Sonstige Gewinnrücklagen: hierunter fallen alle Rücklagen beim Eigenkapital, die nicht zu den gesetzlichen Rücklagen, Rücklagen für Unternehmensteile oder satzungsmäßigen Rücklagen gehören.

Gewinnvortrag und Verlustvortag

Als Gewinnvortrag gilt beim Eigenkapital die Restsumme, die aus dem Gewinn des jeweilig vorhergegangenen Kalenderjahres gebildet wird. Von dem Gewinn wird die Höhe der dem Jahr entsprechenden Gewinnverwendung abgezogen. Die übrigbleibende Summe wird als Gewinnvortrag bezeichnet. Der Verlustvortrag entspringt dem Rest des Verlustes des Vorjahres.

Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag

Der Jahresüberschuss bezeichnet beim Eigenkapital den Gewinn, der nach Steuerabzug übrigbleibt. Der Jahresfehlbetrag gilt als sein Pendant. Hierunter wird die Summe des Verlustes nach Abzug der Gesamtsteuern gezählt.

Welche Funktionen übernimmt das Eigenkapital?

Die Grundfunktion, der das Eigenkapital nachkommt, ist die Beurteilung seiner Quote, also dem Anteil am Gesamtkapital. Soll eine Höhe für das Eigenkapital festgelegt werden, orientiert man sich zumeist an einem Richtwert, der bei einer Quote von zumindest 20 Prozent liegt. Im Idealfall liegt das Eigenkapital jedoch oberhalb dieser Grenze. Generell gilt: je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto besser ist es um die Finanzkraft eines Unternehmens bestellt. Weiterhin sorgt das Eigenkapital für eine Unabhängigkeit von anderen Parteien und garantiert für die Sicherheit eines Unternehmens, die so auch bei Verlusten gewährleistet ist.

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verfasst von
Hendrik Kehres
Hendrik ist ein Experte im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt er Tipps rund um Finanzen, Buchhaltung und Gründung für Selbständige und all die, die noch in der Planungsphase stecken.