Das GmbH Stammkapital

Das Stammkapital nach GmbHG

Wer eine GmbH gründen möchte, wird um das Stammkapital als Haftungsgrundlage für das neue Unternehmen kaum herumkommen. Dies gilt grundsätzlich für jede neu gegründete GmbH. Aber wozu ist eine derartige Garantie überhaupt erforderlich? In diesem Beitrag zeigen wir dir, was es mit der GmbH auf sich hat und worauf es bezüglich deines Stammkapitals für Geschäftsanteile ankommt.

Inhaltsangabe

  1. Was genau ist das Stammkapital bei einer GmbH?
  2. Die verschiedenen Arten der Einlage
  3. Konkrete Gutachten für mehr Glaubwürdigkeit
  4. Mehr Bonität durch eine Erhöhung des Kapitals
  5. Lässt sich eine GmbH auch ohne Stammkapital gründen?
  6. Herabsetzungen laut GmbHG – möglich, aber riskant

Was genau ist das Stammkapital bei einer GmbH?

Das Stammkapital für die GmbH gibt einen Wert an, bis zu dem die Gesellschaft für alle entstandenen Schäden haften muss. Diese Haftungsgrenze entspricht in der Regel der Stammeinlage, die zu Beginn der Gründung entsprechend hinterlegt wird. Dies hat den Vorteil, dass die Haftung der GmbH immer auf die feste Stammeinlage beschränkt ist. Das Einspringen mit dem privaten Vermögen ist anders als beim Einzelunternehmen daher nicht erforderlich.

Damit das Stammkapital jedoch nicht missbraucht wird, ist es an feste Regeln gebunden. So wird ein Betrag von mindestens 25.000 € fällig, um die Gesellschaft entsprechend der Vorgaben der GmbHG zu gründen. Selbstverständlich ist auch ein höheres Stammkapital möglich, um die eigene Sicherheit zu steigern und zu einem ansprechenden Partner für mögliche Kooperationen zu werden. Wichtig ist hierbei, dass am Tag der Gründung mindestens 50 % der Stammeinlage eingezahlt sind.Das Leben ist zu kurz für Papierkram - nutze FastBill

Die verschiedenen Arten der Einlage

Umso mehr Gesellschafter an der neuen GmbH beteiligt sind, desto geringer fällt auch die jeweilige Einlage aus. Sind beispielsweise zwei Gesellschafter am neuen Projekt beteiligt, muss sich jeder der Partner mit mindestens 12.500 € beteiligen. Für die Gesellschafter gibt es an dieser Stelle drei unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Einlage für die Geschäftsanteile in die GmbH einzubringen.

Bareinlagen

Das einfachste Mittel für die Stammeinlage ist die Barzahlung. Während der Gründung mit mehreren Gesellschaften muss jeder Partner mindestens 25 % des eigenen Stammbetrags einzahlen. Grundsätzlich sind hierbei 50 % des Gesamtbetrags zu erreichen, der als Einlage und Garantie vorhanden sein muss. Mit einer Satzung lassen sich die Zahlungsziele exakt erfassen.

Sacheinlagen

Viele potenzielle Gründer haben das erforderliche Kapital nicht als Geldwert zur Hand und greifen daher auf Sacheinlagen zurück. Hierzu gehören beispielsweise Grundstücke, Fahrzeuge, Lizenzen, Nutzungsrechte, Maschinen, Beteiligungen an Unternehmen und viele andere Werte. Wichtig ist hierbei, dass der festgelegte Wert auch zum tatsächlichen Zustand der Einlage passt.

Mischeinlagen

Sollten weder die Bareinlage noch die Sacheinlagen vollständig ausreichen, bieten sich konkrete Mischeinlagen an. Hierbei kann ein Teil der Summe als Barwert hinterlegt werden, andere Teile lassen sich hingegen als Sachwert einbringen. Dies schafft aus Sicht der Gesellschafter deutlich mehr Flexibilität, wenn es um das Hervorbringen einer konkreten und sicheren Einlage geht.

Konkrete Gutachten für mehr Glaubwürdigkeit

Vor allem bei Sacheinlagen und Mischeinlagen sollte der Wert der Einlage in Verbindung mit einem Gutachten zusätzlich überprüft werden. Wichtig ist bei solchen Mitteln, dass sie nicht an Wert verlieren und dauerhaft erhalten bleiben. Entscheidend ist an dieser Stelle der Wiederbeschaffungswert, also der Preis, der am Markt für ein vergleichbares Investment bezahlt werden müsste. Auch der Ertragswert ist hierbei jedoch entscheidend. Hierbei kommt es auf den Wert des Patents oder einer Lizenz an, der durch eingehende Gebühren bestimmt werden kann. Klar ist, dass zusätzliche Gutachten rund um die einzelnen Geschäftsanteile für mehr Transparenz sorgen.

Mehr Bonität durch eine Erhöhung des Kapitals

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim laut GmbHG festgelegten Kapital in Höhe von 25.000 € lediglich um einen Mindestbetrag. Dieser darf durchaus erhöht werden, um die eigene Bonität zu steigern und den potenziellen Partnern mehr Sicherheit zu bieten. Dies gilt jedoch nicht nur für die GmbH, sondern zudem für eine haftungsbeschränkte UG, die auf diese Weise für mehr Komfort sorgen möchte. Mit einem höheren Stammkapital lassen sich daher deutlich günstigere Konditionen für neue Finanzierungen festlegen, um sichere und gedeckte Investitionen durchzuführen.

Neben den Banken haben zudem potenzielle Geschäftspartner einen Blick auf die Verfügbarkeit des entsprechenden Kapitals. Dies spielt vor allem bei größeren Aufträgen eine entscheidende Rolle, die in vielen Fällen mit hohen Budgets verbunden sind. Wenn du dich für eine Kapitalerhöhung entscheidest, kannst du aus nicht ausgezahlten Gewinnen beispielsweise Rücklagen bilden und diese mit der Zeit dem Betrieb zuführen. Dies lässt deine Bonität schnell positiv ansteigen, um dein Kapital zu erweitern. Besonders für neu gegründete GmbHs schaffen zusätzliche Bareinlagen Vertrauen.

Lässt sich eine GmbH auch ohne Stammkapital gründen?

Die Einlagen sind die wohl wichtigste Absicherung, wenn es um die Garantie einer GmbH geht. Aus diesem Grund lassen sie sich während des Prozesses der Gründung nicht vollständig entfernen oder durch andere Aspekte ersetzen. Wer die Barmittel für die eigenen Geschäftsanteile nicht aufbringen kann, hat zusätzlich Sacheinlagen zur Wahl. Diese tragen ebenso zum Gesellschaftsvermögen bei und können eine Gründung ermöglichen. Sollten auch hierbei keine verwertbaren Bereiche zur Verfügung stehen, ist ein Gründerkredit die beste Wahl. Mit diesem lässt sich der Betrag für die eigenen Geschäftsanteile in der GmbH zunächst vorstrecken und anschließend schrittweise ersetzen.

Herabsetzungen laut GmbHG – möglich, aber riskant

Auch wenn eine Gründung ganz ohne Stammkapital laut GmbHG nicht möglich ist, kannst du durch einen Gesellschafterbeschluss eine Herabsetzung durchführen. Gründe für ein derartiges Vorgehen sind beispielsweise, dass sich der Betrieb aus finanziellen Gründen verkleinert oder dass ein Gesellschafter aus der GmbH ausscheidet. Die Auszahlung des Einlagenanteils müsste in diesem Fall durch die weiteren Mitglieder ersetzt werden. Basiert der Entzug beispielsweise auf Verlusten, kann die sofortige Einzahlung des Gesellschaftsvermögens zum Insolvenzschutz aufgeschoben werden.

Wichtig ist jedoch, dass der Deckungsbetrag in Höhe von 25.000 € nicht unterschritten werden darf. Daher gilt die Option der Herabsetzung nur für Gesellschaften, die sich von Beginn an für höhere Einlagen entschieden haben. Wichtig ist jedoch, dass die Gleichmäßigkeit der Geschäftsanteile erhalten bleibt. Achte bei einer möglichen Herabsetzung zudem immer darauf, welche Wirkung die Senkung deiner Absicherung hat. Sie kann auch bei deinen Kunden durchaus zu gemischten Wahrnehmungen führen, weshalb du dir eine derartige Maßnahme detailliert überlegen solltest.

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verfasst von
Kimia Yourdkhani
Kimia ist Werkstudentin bei Fastbill im Bereich Online Marketing. Hier gibt sie inspirierende Ideen rum um das Thema Finanzen und Buchhaltung.