Alles was du über Lohnnebenkosten wissen musst

Lohnnebenkosten - Was sind Lohnnebenkosten?

Vom Arbeitnehmer oft unbemerkt spielen die Gesamtaufwendungen der Personalkosten für Arbeitgeber eine essenzielle Rolle bei der Festsetzung des Bruttogehalts. Denn dieses setzt sich nicht nur aus der vereinbarten Lohn- oder Gehaltshöhe zusammen. Hinzu kommen die Lohnnebenkosten und vom Arbeitgeber gewährte freiwillige Sozialleistungen. Über die Lohnnebenkosten wird die soziale Absicherung des Arbeitnehmers finanziert, wie etwa mit der Arbeitslosenversicherung. An dieser Finanzierung sind Arbeitgeber über den Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmer beteiligt.

Inhaltangabe

  1. Die Zusammensetzung des Bruttogehalts
  2. Die Bestandteile der Lohnnebenkosten
  3. Alles hat ein Ende: Beitragsbemessungsgrenzen

Die Zusammensetzung des Bruttogehalts

Der Aufbau der Personalkosten ist unterteilt in primäre und sekundäre Aufwendungen. Zu den primären Kosten gehören:

  • Bruttogehalt
  • Sachwertbezüge
  • Nebenbezüge

Bruttogehalt

Dies ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte geldliche Bezugswert, der festgelegt ist auf eine zu leistende Stundenanzahl oder im Rahmen eines Pauschalwertes vereinbart wurde. Pauschalwerte finden sich vor allem bei Angestellten wieder, während zu leistende Stunden über einen Stundenlohn abgerechnet werden, wie in Handwerks- oder Produktionsbetrieben.

Sachwertbezüge

Hier erhält der Arbeitnehmer einen Sachwert zur eigenen Nutzung, dessen Wert dem Bruttogehalt zugeschlagen wird. Als Beispiel ein Firmenfahrzeug, welches auch privat genutzt werden darf. In der Lohn- und Gehaltsabrechnung findet sich dazu der Punkt „geldwerter Vorteil“ wieder.

Mehr zum geldwerten Vorteil findest du hier

Nebenbezüge

Damit sind alle geldwerten Bezüge gemeint, die nicht in den Bereich der vereinbarten Arbeitsleistung fallen, wie zum Beispiel Überstunden. Aber auch vom Arbeitgeber gewährte Zulagen wie Anfahrtspauschalen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Die Bestandteile der Lohnnebenkosten

Die sekundären Personalkosten finden sich in der Bezeichnung „Lohnnebenkosten“ wieder und sind als Arbeitgeberanteil nur vom Arbeitgeber zu leisten. Darunter fallen:

  • Beiträge zur Sozialversicherung
  • freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers
  • Lohn- und Gehaltsfortzahlung

Diese Aufwendungen werden als Arbeitgeberanteil auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Weitere Aufwendungen, die den Lohnnebenkosten zugerechnet werden können, gehen zulasten des Arbeitgebers. Dazu gehören vor allem:

  • Fortbildungen
  • Berufsbekleidung und Arbeitsmittel

Verbucht werden sie als betrieblicher Aufwand und fallen nur dann als Lohnnebenkosten an, wenn sich für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil ergibt.

Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern auf 450,00 Euro Basis trägt der Arbeitgeber alle Lohnnebenkosten selbst. Somit beträgt der Arbeitgeberanteil 100 %.

Aufteilung der Sozialversicherungen

Die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge werden wie folgt aufgeteilt:

  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Umlage (U 1 bis U 2 und Insolvenzgeldumlage U 3)
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Kurze Erläuterung der aufgeführten Sozialversicherungen

Rentenversicherung

Für Arbeitnehmer ist die Rentenversicherung eine Pflichtversicherung. Selbständige hingegen können sich freiwillig versichern.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung dient der Absicherung des Arbeitnehmers im Falle einer Arbeitslosigkeit. Sie ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Selbständige können sich im Rahmen einer freiwilligen Versicherung absichern.

Krankenversicherung

Mit der Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer im Krankheitsfall abgesichert. Sie übernimmt im Krankheitsfall alle Behandlungskosten und zahlt bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall das anfallende Krankengeld. Für Arbeitnehmer ist sie eine Pflichtversicherung.

Pflegeversicherung

Sie übernimmt bei anhaltender Pflegebedürftigkeit die anfallenden Kosten und ist eine Pflichtversicherung.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und sichert diese bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Über einen Antrag auf freiwillige Versicherung werden Selbständige ebenfalls versichert.

Umlagen 1 bis 3

Umlage 1: dient der Erstattung an das Unternehmen im Falle einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Umlage 2: Umlageverfahren für die Entgeltfortzahlung für die Zeit des Mutterschutzes
Umlage 3: Insolvenzumlage für die Erstattung der Lohnkosten im Insolvenzfall

Alles hat ein Ende: Beitragsbemessungsgrenzen

Mit den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen sind die Lohnnebenkosten nach oben hin gedeckelt. Das heißt, Beträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen werden in der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht berücksichtigt. Jedoch sind die Obergrenzen flexibel und werden jährlich angepasst. Durch die festgelegten Bemessungsgrenzen sind die Lohnnebenkosten und damit der Arbeitgeberanteil bei hohen Gehältern begrenzt.

Ebenfalls unterschieden wird zwischen West- und Ostdeutschland. Nachfolgend die jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2020:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 56.250,00 Euro
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung:
    West: 82.800,00 Euro
    Ost: 77.400,00 Euro

Bezieht ein Mitarbeiter ein Jahresgehalt von 65.000,00 Euro brutto, greifen die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, nicht jedoch die der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Weiterhin gelten die festgelegten Beitragsbemessungsgrenzen nur für Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und nicht für Steuerabgaben wie Lohn- und Einkommensteuer.

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verfasst von
Hendrik Kehres
Hendrik ist ein Experte im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt er Tipps rund um Finanzen, Buchhaltung und Gründung für Selbständige und all die, die noch in der Planungsphase stecken.