Gerichtliches Mahnverfahren
Ein gerichtliches Mahnverfahren ist ein schneller und effektiver Weg, um offene Forderungen gegenüber Schuldnern geltend zu machen. Doch wie genau läuft ein solches Verfahren eigentlich ab? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige darüber.
Inhaltsangabe
- Definition: Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?
- Wann kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren durchsetzen?
- Welches Gericht ist für mich zuständig?
- Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens
- Diese Kosten entstehen bei einem gerichtlichen Mahnverfahren
- Wann verjähren Forderungen?
- So kannst du dich gegen ein Mahnverfahren wehren
- Kann ich mit FastBill Mahnungen versenden?
Definition: Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zivilrechtliches Verfahren, welches dazu dient, die Durchsetzung von Geldforderungen zu vereinfachen. Es kann angewendet werden, wenn der Schuldner eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beglichen hat und du als Gläubiger erfolglos eine schriftliche Mahnung verschickt hast. Die Mahnung kann auch mündlich erfolgen, jedoch raten wir dir, sie schriftlich zu verfassen. Auf diese Weise hast du stets einen Nachweis, falls der Kunde nicht auf die Mahnung reagiert. Voraussetzung für ein gerichtliches Mahnverfahren ist somit eine unbezahlte Forderung und eine vorherige erfolglose Mahnung. Das Verfahren ermöglicht es dem Gläubiger, also dir, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen, welcher es dir erlaubt, den Schuldner zur Zahlung der ausstehenden Forderungen zu verpflichten. Das gerichtliche Mahnverfahren kann somit eine effektive Möglichkeit für Gläubiger sein, ihre Geldforderungen durchzusetzen.
Wann kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren durchsetzen?
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann eine Option sein, wenn du eine offene Forderung gegenüber einer Person hast, welche die Forderung nicht begleichen möchte oder kann. Angenommen, du hast einem Handwerker den Auftrag erteilt, deine Küche zu renovieren und hast eine Anzahlung geleistet. Der Handwerker hat jedoch die Arbeiten nicht wie vereinbart ausgeführt und verweigert nun die Rückzahlung der Anzahlung. Eine Klage scheint wegen des geringen Streitwertes zu aufwändig, und auch Anwälte winken ab, da deine Anwaltsgebühren den Arbeitsaufwand nicht decken. Was jetzt?
Ein gerichtliches Mahnverfahren könnte in diesem Fall helfen. Es ist ein vereinfachtes Verfahren, das in der Regel dazu dient, eine offene Forderung schnell und unkompliziert einzutreiben. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine unbestrittene Forderung handelt, die der Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen hat. Zudem müssen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen, um die Forderung zu belegen.
Die Vorteile des Mahnverfahrens sind, dass es nicht so aufwändig wie eine Klage ist und teure Anwaltskosten einspart. Es läuft weitgehend automatisiert ab, sodass keine Gerichtsverhandlung erforderlich ist, wenn die Gegenseite (Antragsgegner) der Forderung nicht widerspricht. Insgesamt kann ein gerichtliches Mahnverfahren für dich, als Antragssteller, eine schnelle und kostengünstige Lösung sein, um offene Forderungen einzutreiben.
Welches Gericht ist für mich zuständig?
Im Folgenden haben wir dir eine Tabelle zu den zuständigen Gerichten mit dem jeweiligen Bundesland erstellt, welche wir von der Webseite Mahngerichte.de entnommen haben.
Bundesland | Maschinelle Bearbeitung zugelassen für | Zuständiges Amtsgericht |
Baden-Württemberg | Gesamtes Land |
Amtsgericht Stuttgart -Mahngericht- 70154 Stuttgart |
Bayern | Gesamtes Land |
Amtsgericht Coburg -Mahngericht- Heiligkreuzstr. 22 96441 Coburg |
Berlin und Brandenburg | Gesamtes Land und Antragssteller mit Sitz im Ausland (§689 Abs. 2 S. 2 ZPO) |
Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg beim Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht- 13343 Berlin |
Bremen | Gesamtes Land |
Amtsgericht Bremen -Mahnabteilung- 28184 Bremen |
Hamburg | Gesamtes Land |
Amtsgericht Hamburg-Altona -Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern- 22747 Hamburg |
Hessen | Gesamtes Land |
Amtsgericht Hünfeld -Mahnabteilung- 36084 Hünfeld |
Mecklenburg-Vorpommern | Gesamtes Land |
Amtsgericht Hamburg-Altona -Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern- 22747 Hamburg |
Niedersachsen | Gesamtes Land |
Amtsgericht Uelzen -Zentrales Mahngericht- Postfach 1363 29503 Uelzen |
Nordrhein-Westfahlen | OLG-Bezirke Hamm, Düsseldorf |
Amtsgericht Hagen, -Mahnabteilung- 58081 Hagen |
Nordrhein-Westfahlen | OLG-Bezirke Köln |
Amtsgericht Euskirchen -Mahnabteilung- 53878 Euskirchen |
Rheinland-Pfalz | Gesamtes Land |
Amtsgericht Mayen -Mahnabteilung- 56723 Mayen |
Saarland | Gesamtes Land |
Amtsgericht Mayen -Mahnabteilung- 56723 Mayen |
Sachsen | Gesamtes Land |
Amtsgericht Aschersleben Dienstgebäude Staßfurt Lehrterstr. 15 39418 Staßfurt |
Sachsen-Anhalt | Gesamtes Land |
Amtsgericht Aschersleben Dienstgebäude Staßfurt Lehrterstr. 15 39418 Staßfurt |
Schleswig-Holstein | Gesamtes Land |
Amtsgericht Schleswig -Mahnabteilung- Postfach 1170 24821 Schleswig |
Thüringen | Gesamtes Land |
Amtsgericht Aschersleben Dienstgebäude Staßfurt Lehrterstr. 15 39418 Staßfurt |
Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens
Offline-Beantragung des Mahnbescheids
Untenstehend zeigen wir dir, wie du in fünf Schritten ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kannst:
1. Mahnung verfassen
Wenn du ausstehende Zahlungen von deinem Schuldner nicht erhalten hast, solltest du eine schriftliche Mahnung zur Zahlung verfassen. Dies ist eine Voraussetzung, um später gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Entgegen vielen Meinungen besteht übrigens keine Pflicht, deinen Schuldner dreimal zu mahnen. Eine nachweislich zugestellte Mahnung reicht aus.
Es ist wichtig, bereits bei der Mahnung darauf zu achten, dass deine Forderung klar erkennbar ist:
- Nenne den Grund für die Forderung sowie die exakte Höhe in deinem Mahnschreiben.
- Setze eine Zahlungsfrist von in der Regel zwei Wochen.
- Vergesse nicht, deine Bankverbindung anzugeben.
- Gebe das Rechnungsdatum sowie die Rechnungsnummer der Rechnung an, auf die sich deine Forderung bezieht.
Um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass du die Mahnung verschickt hast, empfehlen wir dir die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben.
2. Beantragung des Mahnantrags
Wenn deine Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen wurde, hast du die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Hierbei solltest du beachten, dass das Verfahren formalisiert ist und für jeden Verfahrensschritt Vordrucke verwendet, werden müssen. Um das Verfahren zu starten, muss der Antragssteller einen Mahnantrag (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids) stellen. Diesen Mahnantrag kann der Antragssteller entweder über offizielle Vordrucke oder online beantragen. Beachte, dass eine genaue Bezeichnung des Anspruchs auf dem Mahnantrag erforderlich ist, um eine Verjährung deiner Ansprüche zu vermeiden.
3. Mahnbescheid: Wie wird er zugestellt?
Sobald der Mahnantrag vom Antragssteller an den Antragsgegner gestellt wurde, ist es das Amtsgericht, das sich um die Zustellung kümmert. Der Empfänger, also der Antragsgegner, des Mahnbescheids hat dann drei Optionen: Er zahlt, er legt Widerspruch gegen den Antrag des Antragsstellers ein oder er tut gar nichts. Im letzten Fall musst du, als Antragssteller, einen Vollstreckungsbescheid beantragen, um deinen Anspruch zwangsweise durchzusetzen. Wenn der Empfänger, also der Antragsgegner, Widerspruch einlegt, musst du (Antragssteller) deinen Anspruch vor Gericht schriftlich begründen, um deine Chancen zu erhöhen, den Prozess nicht aufgrund formeller Fehler zu verlieren.
4. Vollstreckungsbescheid: Wann ist er sinnvoll?
Falls der Antragsgegner nach Erhalt des Mahnbescheids keine Reaktion zeigt, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids zu stellen. Denn nur mit einem Vollstreckungsbescheid hast du einen "Vollstreckungstitel", mit dem du den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, deine Forderung durchzusetzen.
Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids kann frühestens nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden. Den offiziellen Vordruck des Antrages erhältst du automatisch mit der Zustellungsnachricht des Mahnbescheids vom Gericht, welcher bereits mit Geschäftsnummer, Betreff und Rücksendeanschrift versehen ist. Nur mit diesem Vordruck des Antrages wird ein Vollstreckungstitel erteilt.
Nachdem du den Vollstreckungsbescheid ausgefüllt hast, kannst du den ihn entweder selbst deinem Schuldner zustellen lassen oder über das Gericht. Bei der Selbstzustellung erhält der Antragssteller zwei Ausfertigungen des Vollstreckungsbescheids, während bei der gerichtlichen Zustellung dein Schuldner eine vollstreckbare Ausfertigung des Bescheids vom Gericht erhalten wird, auf der auch das Zustelldatum vermerkt ist.
Wenn der Schuldner/Antragsgegner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, muss dies in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen. In diesem Fall kommt es zu einem "normalen" Zivilprozess vor Gericht.
5. Die Zwangsvollstreckung
Sofern der Empfänger, auch Antragsgegner genannt, eines Vollstreckungsbescheids keinen Einspruch erhebt, hat dieser Bescheid die gleiche Wirkung wie ein Urteil in einem Klageverfahren. Als Antragsteller hast du somit das Recht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben und deinen Anspruch durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen zu lassen.
Online-Beantragung des Mahnbescheids
Heutzutage kannst du, als Antragssteller, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids aber auch ganz einfach online beantragen. Alles, was du dafür tun musst, ist hier zu klicken und den Anweisungen auf der Seite zu folgen.
Diese Kosten entstehen bei einem gerichtlichen Mahnverfahren
Wenn du (Antragssteller) eine Forderung durch das Mahngericht einziehen lassen möchtest, entstehen Gerichtskosten, welche jedoch vergleichsweise gering ausfallen. Die Kosten variieren abhängig vom Streitwert, also von der Höhe der ausstehenden Geldforderung. Normalerweise schickt das Mahngericht dem Antragsgegner zusammen mit der förmlichen Zustellung des Mahnbescheids auch die Kostenrechnung an den Antragsteller.
Für das Mahnverfahren fällt eine halbe Gerichtsgebühr an (§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG). Die Mindestgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2021 36 Euro. Wenn du beispielsweise einen Mahnbescheid über 1.000 Euro beantragst, belaufen sich die Gerichtskosten auf 36 Euro. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro, musst du wiederum Gerichtskosten in Höhe von 80,50 Euro zahlen. Mithilfe des Gerichtskostenrechners kannst du die Kosten selbst berechnen.
Das Mahngericht berücksichtigt die Gerichtskosten automatisch im Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Als Antragsteller musst du die Kosten nicht berechnen und auch nicht zur Hauptforderung hinzufügen. Der Antragsgegner muss die Kosten erstatten, wenn er deine Forderung anerkennt. Sollte dein Antragsgegner die Forderung nicht akzeptieren, so wird vor Gericht geklärt, wer die Kosten trägt.
Wann verjähren Forderungen?
Geldforderungen unterliegen einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger den Schuldner sowie alle anspruchsbegründenden Tatsachen kennt. Es gibt auch kürzere Sonderverjährungsvorschriften. Ein Mahnbescheid kann die Verjährung vorübergehend hemmen. Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wird - in der Regel zwei Wochen nach der Zustellung, wenn der Schuldner nicht reagiert - beginnt eine neue Verjährungsfrist von 30 Jahren für die Hauptforderung.
Beispiel: Am 31.12.2022 verjähren nach den oben genannten Definitionen Forderungen, die im Jahr 2019 entstanden sind und bei denen der Gläubiger in diesem Jahr Kenntnis vom Schuldner und allen anspruchsbegründenden Tatsachen hatte. Dies betrifft hauptsächlich Geldforderungen mit Rechnungsdatum aus dem Jahr 2019.
Es ist wichtig, dass du beachtest, dass die Zustellung des Mahnbescheids beim Mahngericht die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hemmt, auch wenn Verzögerungen im Geschäftsbetrieb des Gerichts die Zustellung verzögern, wie in § 167 ZPO vorgesehen.
So kannst du dich gegen ein Mahnverfahren wehren
Sollte ein Mahnbescheid bei dir eintreffen, hast du, als Antragsgegner, die Wahl zwischen zwei Reaktionsmöglichkeiten: Ist die Forderung berechtigt, solltest du die ausstehenden Schulden begleichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wenn du jedoch der Meinung bist, dass der Anspruch unbegründet ist, solltest du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Bescheid von dem Antragssteller einlegen.
Im Mahnbescheid wirst du aufgefordert, dem Gericht mitzuteilen, ob und in welchem Umfang du dem geltend gemachten Anspruch widersprechen möchtest (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Sollte der 14. Tag nach Erhalt des Mahnbescheids auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fallen, endet die Frist für den Widerspruch am darauffolgenden Werktag.
Wenn du als Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid des Antragsstellers einlegst, wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt. Das Mahngericht leitet das Verfahren an das zuständige Prozessgericht weiter. Der Antragsteller hat dann zwei Wochen Zeit, um die Klage zu begründen. In einem regulären zivilrechtlichen Verfahren wird dann überprüft, ob die Forderung des Antragsstellers berechtigt ist und in welcher Höhe.
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