Rechnungsstellung im Drittland

Verkauf in ein Drittland » das ist bei der Rechnung zu beachten

Auch, wenn du bisher nur in Deutschland verkaufst, kommt dein erster Sale in ein Drittland vielleicht bald um die Ecke. Um deinen Handel nicht auszubremsen und dir lästige Steuernachzahlungen zu ersparen, geben wir dir hier einen Überblick, was du bei der Rechnungsstellung in ein Drittland beachten musst.

Inhaltsangabe

  1. Zu welcher Gruppe zählst du?
  2. Wann bin ich von der Umsatzsteuer befreit?
  3. Auf in internationale Gewässer

Zu welcher Gruppe zählst du?

Wie du eine Rechnung schreibst, wirst du sicher wissen. Doch bei der Rechnungsstellung in ein Drittland musst du Regeln beachten, die teilweise von den dir bisher bekannten Regeln abweichen. Diese betreffen hauptsächlich die Umsatzsteuer und die Art und Weise, wie diese erbracht werden muss.

Die Umsatzsteuer muss normalerweise dort erbracht werden, wo der Leistungsort der Ware oder Dienstleistung liegt. Bei Umsätzen innerhalb Deutschlands liegt dieser in Deutschland und du führst deine Umsatzsteuer an dein deutsches Finanzamt ab. Hast du aber einen Kunden im EU-Ausland oder einem Drittland, kann sich der Leistungsort verschieben.

Welche Regelung auf dich zutrifft, hängt zunächst von folgenden Faktoren ab:

  • du und dein Kunde seid Regelunternehmer
  • nur du bist Regelunternehmer
  • du bist Kleinunternehmer

Bei der Rechnung an eine Privatperson sowie dem Fall des Kleinunternehmers ändert sich für dich nicht viel. Komplizierter wird es, wenn es sich um ein B2B-Geschäft handelt.Deine Rechnung in unter einer Minute!

Nur du bist Regelunternehmer

Hast du etwas an eine Privatperson im Ausland verkauft, so bleibt der Leistungsort bei dir in Deutschland. In diesem Fall musst du selbst die Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung abführen. Deine Rechnung erstellst du auf dir bereits bekannte Weise.

Du bist Kleinunternehmer

Wenn du als Kleinunternehmer Waren oder Dienstleistungen in ein Drittland verkaufst, ändert sich in deiner Rechnungsstellung nichts. Da du als Kleinunternehmer ggf. keine Umsatzsteuer ausweisen musst, gilt dies auch für Rechnungen in ein Drittland.

Du und dein Kunde seid Regelunternehmer

Handelt es sich um ein B2B-Geschäft, verschiebt sich der Leistungsort zu deinem Kunden in das Drittland. Dies nennt sich Ausfuhrlieferung oder grenzüberschreitende Dienstleistung und du musst unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweisen. Deine Lieferung (oder Leistung) muss dann im Empfängerland versteuert werden. In der EU erfolgt dies mit dem Reverse-Charge-Verfahren.

Mit vielen Drittländern hat Deutschland ähnliche Regelungen wie innerhalb der EU, beispielsweise mit der Schweiz.

Wenn du selbst als Unternehmer etwas aus einem Drittland kaufst, musst du eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Sofern du die Waren für dein Unternehmen einführst und vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer wieder abziehen.

Wann bin ich von der Umsatzsteuer befreit?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind umsatzsteuerbare Lieferungen von Deutschland in ein Drittland von der Umsatzsteuer befreit. Damit dir als Lieferant diese Befreiung gewährt wird, musst du vor allem auf die folgenden Punkte achten:

  • Liegen alle Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung vor?
  • Hast du alle beleg- und buchmäßigen Nachweispflichten beachtet?
  • Entspricht deine Ausgangsrechnung allen Anforderungen?
  • Musst du deine Umsatzsteuer zurück in Euro umrechnen?

Hast du alle Bedingungen erfüllt, kannst du deinen Vorsteuerabzug geltend machen, indem du die Ausfuhrlieferung gesondert in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angibst.

 

Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung

Wichtigste Bedingung für dich ist, dass die Ware im Drittland angekommen ist. Dies ist unabhängig davon, wer die Ware befördert. Wichtig ist, dass dein Kunde ein ausländischer Abnehmer ist. Sonderregelungen gelten hier nur für:

  • Lieferungen in einen deutschen Freihafen
  • Werklieferungen in Drittlandsgebiete
  • Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung oder Ausrüstung eines Beförderungsmittels
  • Privatkäufe, die der Kunde im persönlichen Reisegepäck in das Drittland befördert

Hast du diese Bedingung erfüllt, musst du sie nachweisen können.

Nachweispflichten

Durch Versendungsbelege wie Frachtbriefe oder Einlieferungsscheine kannst du die Ankunft deiner Ware im Drittland eindeutig belegen. Ebenfalls möglich ist eine Ausfuhrbestätigung, die du von der Grenzzollstelle eines EU-Mitgliedsstaates erhältst, sobald deine Ware durch Verlassen dieses Landes unser Gemeinschaftsgebiet verlässt.

Deine Belege musst du fristgerecht an dein zuständiges Finanzamt übermitteln. Zudem bist du als Unternehmer verpflichtet, sie zehn Jahre lang aufzubewahren.

In deinem Buchnachweis musst du folgende Daten aufführen:

  • Vollständige Namen und Adressen von dir und deinem Kunden
  • Lieferdatum
  • Rechnungsbetrag
  • Ver- und / oder Bearbeitung deiner Ware vor der Ausfuhr
  • Informationen zur Ausfuhr

Des weiteren ist wichtig, dass du deine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellst und darauf hinweist, dass es sich um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung in ein Drittland handelt. Solltest du auf deiner Rechnung in einer ausländischen Währung abrechnen, musst du die Umsatzsteuer bei deinem Vorsteuerabzug natürlich in Euro umrechnen.

Auf in internationale Gewässer

Deinem ersten Auftrag ins Ausland, ob EU oder Drittland, steht nun nichts mehr im Weg. Beachte jedoch, dass die Regelungen für jedes Drittland unterschiedlich sind.

In den USA und Kanada musst du dich beispielsweise bei der zuständigen Behörde des Bundesstaates, in welchen du verkaufst, registrieren, um deine Steuern (Sales and Use Tax) dort abführen zu können.

Genaue Informationen zum Steuerrecht in Drittländern geben dir die deutschen Auslandskammern.

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verfasst von
Hendrik Kehres
Hendrik ist ein Experte im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt er Tipps rund um Finanzen, Buchhaltung und Gründung für Selbständige und all die, die noch in der Planungsphase stecken.