Solidaritätszuschlag (Soli) – Wissenswertes zur Höhe und Berechnung sowie zur Freigrenze

Solidaritätszuschlag - Was ist der Soli?

Der 1991 eingeführte Solidaritätszuschlag - landläufig Soli genannt – sollte ursprünglich auf ein Jahr befristet bleiben. Der Solidaritätszuschlag diente nicht nur zur Finanzierung der erwarteten Kosten aus der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. Bekanntermaßen wurde die Verlängerung des Soli immer wieder mit verschiedene Mehrbelastungen begründet. Der Soli wird als "Sondersteuer" auf die Kapitalertragsteuer, die Einkommensteuer sowie die Körperschaftsteuer erhoben. Somit bezahlen im Grunde so gut wie alle Erwerbstätigen den Solidaritätszuschlag. Ist nach 30 Jahren das Endes des Solidaritätszuschlags gekommen?

Inhaltsangabe

  1. Warum wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt?
  2. Wie hoch ist der Soli und welche Freigrenzen gibt es?
  3. Berechnungsbeispiel des Solis bei einer GmbH
  4. Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag weitgehend
  5. Wofür werden Mittel aus dem Solidaritätszuschlag verwendet?

Warum wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt?

Den Solidaritätszuschlag gibt es seit 1991. Ursprünglich nur auf ein Jahr beschränkt, gilt der Soli mittlerweile unbefristet. Seine Einführung basiert auf der Vorbereitung zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung. Der Soli gilt somit als Symbol der deutschen Einheit. Darüber hinaus wird seine Einhebung mit dem finanziellen Ausgleich diverser Mehrbelastungen begründet. Dazu zählen beispielsweise der Golfkrieg oder die Unterstützung strukturschwacher Staaten in Süd-, Ost- und Mitteleuropa.Alles, was dein Business braucht

Wie hoch ist der Soli und welche Freigrenzen gibt es?

Nachdem der Solidaritätszuschlag als besondere Abgabe auf die Einkommensteuer sowie die Kapitalertrag- bzw. Körperschaftsteuer eingehoben wird, bezahlen ihn in der Regel alle Erwerbstätigen. Wie immer gilt jedoch: Keine Regel ohne Ausnahmen.

Durch die jährliche Freigrenze von € 972,-- für Alleinverdiener, müssen Geringverdiener keinen oder nur einen reduzierten Soli bezahlen. Die Freigrenze für zusammenveranlagte Paare liegt bei jährlich € 1.944,--. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird darüber hinaus ein allfälliger Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Der Solidaritätszuschuss errechnet sich bei Erwerbstätigen mit 5,5 % der Einkommensteuer, beziehungsweise bei juristischen Personen mit 5,5 % der Körperschaftsteuer. Den Solidaritätszuschlag bezahlst du somit zusätzlich zu deiner Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Banken führen den Soli gemeinsam mit der Abgeltungssteuer auf Dividenden und Zinsen bzw. Gewinnen aus Aktien- und Fondverkäufen direkt an das Finanzamt ab. In diesem Fall gilt eine jährliche Freigrenze von € 801,--, die sogenannte Sparerpauschale, ab welcher der Soli zu bezahlen ist.

Berechnungsbeispiel des Solis bei einer GmbH

Nehmen wir an, eine GmbH machte 2019 einen Gewinn vor Steuern von € 20.000,--. Die Körperschaftsteuer beläuft sich auf € 3.000,-- (15 %). Der Solidaritätszuschlag wird mit 5,5 % der Körperschaftsteuer berechnet und ergibt somit einen Betrag von € 165,--.

Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag weitgehend

Ab 2021 entfällt für den Großteil der Solidaritätszuschlag, da die Freigrenze ganz erheblich erhöht wird – für Alleinverdiener auf knapp € 17.000,--, für Ehepaare etwa € 34.000,--. Somit müssen nur noch Spitzenverdiener den Soli bezahlen. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind quasi vom Soli befreit. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf natürliche Personen bzw. die Einkommensteuer.

Für Zahler von Kapital- und Körperschaftsteuer wird es keine Entlastung geben. Sie müssen den Solidaritätszuschlag auch künftig bezahlen. Zwar gilt nach wie vor die Sparerpauschale von € 801,-- als Freigrenze. Ab diesem Betrag ist jedoch der volle Soli fällig.

Wofür werden die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag verwendet?

Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine Bundesabgabe, die bereits seit Jahren kontroversiell diskutiert wird. Die Mittel aus dem Soli sind nicht zweckgebunden, weshalb ihre Verwendung oftmals kritisiert wird. Zwar gab und gibt es immer wieder Programme zur Förderung ostdeutscher Gebiete, doch ist nicht klar, wie viel Geld tatsächlich für den Aufbau verwendet wurde.. Mit den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wurden beispielsweise Infrastrukturprojekte wie Flughäfen oder Autobahnen sowie der Ausbau ostdeutscher Hochschulen umgesetzt. Die Aufzeichnung der Transferdaten wurde 1998 beendet.

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verfasst von
Hendrik Kehres
Hendrik ist ein Experte im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt er Tipps rund um Finanzen, Buchhaltung und Gründung für Selbständige und all die, die noch in der Planungsphase stecken.