Steuererklärung & Pauschalen - Was kannst du absetzen?

Die Pauschalen für deine Steuererklärung

Steuern sind lästig, doch kein legaler Weg führt an ihnen vorbei. Aus diesem Grund ist es wichtig, die damit verbundenen Pauschalen zu kennen und zu wissen, in welchen Fällen sich eine Vergünstigung anbietet. Sogenannte Pauschbeträge erleichtern es dir aus diesem Grund, für deine Aufwendungen angemessen entlastet zu werden. Aber was genau steckt hinter den Pauschalen für deine Steuererklärung und worauf kommt es rund um die speziellen Pauschalbeträge an?

Inhaltsangabe

  1. Welche Pauschalen gibt es in der Steuererklärung?
  2. Werbungskostenpauschale in der Steuer
  3. Berufliche Kilometer- und Entfernungspauschale
  4. Feste Verpflegungspauschale für Dienstreisen
  5. Pauschbetrag für Umzüge und Standortwechsel
  6. Sparer- und Sonderausgabenpauschbetrag
  7. Mit steuerlichen Pauschalen zur geringeren Belastung

Welche Pauschalen gibt es in der Steuererklärung?

Eine als Pauschbetrag bezeichnete Pauschale erwartet dich rund um die Steuer in vielen Bereichen. Wichtig ist hierbei, dass für die entsprechenden Beträge keine Belege gesammelt werden müssen. Die Pauschalen werden anhand deiner beruflichen Situation erfasst und umfassend abgerechnet. So kannst du in vielen Branchen und Bereichen einen konkreten Pauschbetrag in Anspruch nehmen, der sich steuersenkend für dich bemerkbar macht. Wichtig ist lediglich, dass du die Daten für deine Beträge an das zuständige Finanzamt weiterleitest, damit die Pauschalen autorisiert werden können.

Konkret erwarten dich anschließend zahlreiche Lösungen wie die Entfernungspauschale, die Pendlerpauschale oder die Werbungskostenpauschale. Achte jedoch darauf, dass es für jede Pauschale konkrete Freibeträge gibt, die ohne einen triftigen Grund nicht so leicht überschritten werden dürfen. Schau dich aus diesem Grund bereits im Vorhinein nach den Möglichkeiten rund um deine individuellen Pauschalen um oder lass dich steuerlich detailliert beraten.Das Leben ist zu kurz für Papierkram - nutze FastBill

Werbungskostenpauschale in der Steuer

Kosten rund um die eigene Arbeit lassen sich grundsätzlich innerhalb der Werbungskostenpauschale verrechnen. Dies erfolgt für jeden Arbeitnehmer mit pauschal 1.000 € am Ende des Jahres. Auch Rentner können ihre Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierbei gibt es jedoch aus finanzieller Sicht einige Unterschiede, die im Vergleich zur Verrechnung für Arbeitnehmer zu unterscheiden sind.

Für Arbeitnehmer

Wie bereits erwähnt, erhalten Arbeitnehmer 1.000 € jährlich als Fixbetrag für Werbungskosten. Da dies in vielen Fällen allerdings nicht ausreicht, lassen sich in Verbindung mit konkreten Belegen und Nachweisen jedoch auch höhere Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist hierbei, dass sie im Verhältnis zum Aufwand stehen und entsprechend gerechtfertigt sind. Zu den weiteren Werbungskosten gehören auch Kontoführungsgebühren, für die ohne einen weiteren Nachweis in der Regel 16 € als Pauschbetrag anerkannt werden.

Für Rentner

Die Werbungskostenpauschale für Rentner beträgt hingegen nur 102 € pro Jahr. Dies liegt vor allem daran, dass Rentner keine betrieblichen Ausgaben mehr haben können und daher auch keine Betriebskosten verursachen. Sollte es dennoch zwingend erforderliche Mehrausgaben geben, gilt der gleiche Ansatz wie für Arbeitnehmer und die Kosten lassen sich belegt absetzen. Ein zusätzlicher Pauschbetrag wie beispielsweise für Kontoführungsgebühren lässt sich im Wert von 16 € natürlich ebenfalls zusätzlich absetzen.

Berufliche Kilometer- und Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale, umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt, ist ein spezieller Pauschbetrag für Berufspendler. Diese können pauschal 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer zwischen dem Wohnort und der ersten Arbeitsstätte über die Steuererklärung geltend machen. Die Distanz der Entfernungspauschale wird hierzu einmalig festgelegt und gilt lediglich für einfache Strecken. Der Halt beim Becker oder der staubedingte Umweg finden hierzu keine Berücksichtigung. Für Berufspendler lässt sich die Pendlerpauschale hierbei vollkommen unabhängig vom Verkehrsmittel nutzen, wodurch auch Radfahrer oder Fußgänger vom Pauschbetrag profitieren.

Feste Verpflegungspauschale für Dienstreisen

Solltest du häufig auf Dienstreisen gehen, steht dir zudem eine feste Verpflegungspauschale zur Verfügung. Bist du beispielsweise mehr als 8 Stunden im Auftrag deines Chefs auf Reisen, kannst du 12 € in der Steuererklärung festhalten. Wenn die Dienstreise sogar mehr als 24 Stunden andauert, steigt dieser Wert sogar auf 24 € an. In den meisten Fällen erstattet der Arbeitgeber derartige Kosten. Sollte dies nicht der Fall sein, lassen sich die entsprechenden Details zu Dienstreisen und den entstandenen Kosten auf Seite 2 der Anlage N innerhalb der Steuererklärung eintragen.

Ebenfalls durchaus hilfreich ist an dieser Stelle die Arbeitsmittel-Pauschale. Diese ist nicht mit der Werbungskostenpauschale zu verwechseln, da sie getrennt davon gewährt wird. Hierbei handelt es sich ohne das Sammeln von Belegen um 110 € pro Jahr, die ebenfalls in Anlage N eingetragen werden dürfen. Zu den erworbenen Produkten gehören beispielsweise Schreibtische, Kugelschreiber, Druckerpatronen und viele weitere Artikel für den täglichen Arbeitsbedarf.

Pauschbetrag für Umzüge und Standortwechsel

Bei einem beruflichen Umzug greift der nächste Pauschbetrag. Mit der Umzugskostenpauschale kannst du 820 € pauschal für den Umzug geltend machen, selbst wenn du ihn eigenständig durchführst. In diesem Preis sind beispielsweise die Kosten für Umzugshelfer, aber auch der damit verbundene Aufwand für zusätzliche Anschaffungen inkludiert. Solltest du mit deinem verheirateten Partner oder deiner Partnerin umziehen, steigt die Umzugskostenpauschale auf 1.639 € an. Diesen Betrag kannst du ganz ohne das Sammeln lästiger Quittungen als Pauschbetrag geltend machen.

Sparer- und Sonderausgabenpauschbetrag

Eine durchaus praktische Pauschale ist der Sparerpauschbetrag, der auch als Zinsfreibetrag bezeichnet wird. Auch wenn es in den wenigsten Fällen noch positive Zinsen geht, hast du theoretisch die Möglichkeit, Kapitalerträge wie Zinsen in Höhe von 801 € steuerfrei zu behalten. Für Verheiratete lässt sich dieser Betrag zusätzlich sogar verdoppeln. Wichtig ist hierbei, dass du bei deiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag einreichst, um die Wirkung zu ermöglichen.

Ebenfalls hilfreich ist der Sonderausgabenpauschbetrag. Hierzu werden beispielsweise Ausgaben für die gesetzliche und private Altersvorsorge sowie die Beträge zur Kranken- und Pflegesicherung erfasst. Auch Beiträge in Form von Kirchensteuer oder Mitgliedsgebühren in einem Verein lassen sich innerhalb der Sonderausgabenpauschale berücksichtigen. Jährlich lässt sich für Singles hierzu ein Betrag in Höhe von 36 € absetzen, für verheiratete Paare liegt dieser bei 72 €.

Mit steuerlichen Pauschalen zur geringeren Belastung

Ein Pauschbetrag sorgt auf diese Weise für eine deutlich einfachere Abrechnung eigener Ausgaben. So ist es für die Arbeitnehmer nicht erforderlich, zusätzliche Belege zu sammeln oder anderweitig für eine stetige Erfassung zu sorgen. Die Pauschalen lassen sich einmalig in der Steuererklärung eintragen und werden auf diese Weise gültig. Dadurch lohnt es sich, Pauschalen zu nutzen und den Wert der eigenen Steuer auf diese Weise zu reduzieren. In Zusammenarbeit mit einer professionellen Steuerberatung lassen sich die einzelnen Pauschbeträge schnell und vor allem übersichtlich erfassen.

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verfasst von
Hendrik Kehres
Hendrik ist ein Experte im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt er Tipps rund um Finanzen, Buchhaltung und Gründung für Selbständige und all die, die noch in der Planungsphase stecken.