Umsatzsteuer im Drittland - das musst du beachten

Umsatzsteuer im Drittland – Checkliste und Tipps

Rechnung schreiben ist für dich kein Problem? Die Umsatzsteuer kannst du sogar mit links abführen? Doch Vorsicht: So gut du diese Tätigkeiten im deutschen Inland auch beherrschen magst, im Ausland kommen andere Regeln auf dich zu. Wir zeigen dir, was du bei der Umsatzsteuer im Drittland zu beachten hast und welche Regeln gelten. 

Inhaltsangabe

  1. Was ist ein Drittland und welche Länder gehören dazu?
  2. Umsatzsteuer im Inland, EU-Ausland und Drittland
  3. Umsatzsteuerfreie Lieferungen in ein Drittland
  4. Geschäfte mit einem Drittland: Mit FastBill kein Problem

Was ist ein Drittland und welche Länder gehören dazu?

Zahlreiche vertragliche Beziehungen prägen unsere Gesellschaft und sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Handeln. Eine der bedeutsamsten Vereinigungen ist die EU. Die Bundesrepublik Deutschland und alle Länder der EU werden dabei als Gemeinschaftsgebiet bezeichnet. Diesem Begriff steht das Drittland entgegen und bezieht sich auf Orte außerhalb des Gemeinschaftsgebiets. So zählen Russland, Norwegen, Japan, China oder die Vereinigten Staaten von Amerika zu den Drittländern.Perfekt vorbereitet mit FastBill

Umsatzsteuer im Inland, EU-Ausland und Drittland

Die Umsatzsteuer, häufig auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, spielt für uns in vielen Situationen eine wichtige Rolle: Sei es beim wöchentlichen Lebensmitteleinkauf oder beim Verkauf einer Ware. Dabei ist die USt für den Staat die wichtigste Einnahmequelle: Verkaufst du als Unternehmer Waren oder bietest eine Dienstleistung an, musst du für die erwirtschafteten Umsätze eine bestimmte Steuer an das Finanzamt abführen. Dabei unterscheidet man grob in drei Bereiche:

  • Deutschland
  • Europäische Union
  • Nicht europäisches Ausland

Für jedes Gebiet gelten unterschiedliche Regelungen, die du zwingend beachten musst. Sollten dir Fehler unterlaufen, könnte es passieren, dass du trotz Umsatzsteuerfreiheit dennoch die USt zahlen musst und mit unnötigen Kosten belastet wirst.

Lieferungen und Leistungen in Deutschland

Im deutschen Inland beträgt die Umsatzsteuer derzeit 19 Prozent, wobei auf Güter des täglichen Bedarfs – wie Lebensmittel oder Bücher – ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent gilt. Diese Vorgaben sind im Umsatzsteuergesetz UStG geregelt und beschreiben alle Vorgaben zur Rechnungsstellung. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmer.

Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union

Wenn dein Unternehmen auch über die inländischen Grenzen hinaus handeln soll, wird es jetzt für dich relevant. Betreibst du Handel mit einem Land innerhalb der EU, bezeichnet man das als innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Erwerb. Unter bestimmten Voraussetzungen wirst du dabei von der Umsatzsteuer befreit, etwa wenn die Ware nicht für den privaten Zweck gekauft wurde.

Nicht-europäisches Ausland: Drittland

Hier gibt es keine einheitliche Regel, an der du dich orientieren kannst. Du musst dich vorab umfassend mit dem Rechtssystem des jeweiligen Staates beschäftigen und dich über die übliche Vorgehensweise informieren. Viele Länder verwenden jedoch das Reverse-Charge-Verfahren, das übrigens auch innerhalb der EU Verwendung findet.

Hier musst du als Unternehmer die Umsatzsteuer auf der Drittland-Rechnung aufweisen. Diese Umsatzsteuer musst du an das Finanzamt abführen, wohingegen der Leistungsempfänger sie als Vorsteuer geltend machen kann. Die Lieferung in ein Drittland ist steuerfrei, sofern du nachweisen kannst, dass die Ware das Inland wirklich verlassen hat.

Somit muss beim Reverse-Charge Verfahren nicht der Leistungssteller, sondern der Empfänger die Umsatzsteuer abführen.

Umsatzsteuerfreie Lieferungen in ein Drittland

So wie im EU-Ausland kann auch eine Leistung oder Lieferung in ein Drittland von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Umsatzsteuerbefreiung wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, wobei sich folgende Fragen stellen:

  • Ist die Lieferung in Deutschland umsatzsteuerbar?
  • Liegen die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie Lieferung vor?
  • Sind die Nachweise für Belege und Buchungen beachtet?
  • Sind die Anforderungen an die Ausgangsrechnung beachtet?
  • Wurde die Umrechnung in ausländische Währung durchgeführt?
  • Wurden Erklärungs- und Meldepflichten beachtet?
  • Wurde der Vorsteuerabzug geltend gemacht?

Die wichtigste Voraussetzung für eine steuerfreie Lieferung ist, dass die Ware im Drittland angekommen ist. Dies musst du gegebenenfalls nachweisen und die Belege an das zuständige Finanzamt übermitteln. Bei der Rechnung musst du zudem beachten, sie ohne Umsatzsteuer auszustellen und einen entsprechenden Vermerk hinzuzufügen.

Geschäfte mit einem Drittland: Mit FastBill kein Problem

Exportierst du Ware ins Ausland oder möchtest du etwas kaufen? Auch Geschäfte mit Drittländern stellen keine Schwierigkeit dar und lassen sich einfach bewerkstelligen. Du musst dich jedoch ausreichend auskennen und die Regelungen im Drittland beachten. Dafür kannst du dich bei den deutschen Auslandskammern über das jeweilige Steuerrecht des Landes informieren.

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verfasst von
Doretta Farnbacher
Doretta arbeitet als Werkstudentin im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt sie Tipps für Selbstständige und Kleinunternehmer:innen rund um die Themen Finanzen, Buchhaltung und Gründung.