Zuletzt aktualisiert am 20.08.2024

Steuererklärung 2023: Das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Steuererklärung 2023: Das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Zusammenfassung

In diesem Beitrag erfährst du, wie du ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst und worauf du bei der Argumentation beim Finanzamt achten solltest.
5 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Wann du ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kannst
  • Warum du dich mit deinem Steuerberater absprechen solltest
  • Welche Kosten du angeben kannst

Egal ob du angestellt bist oder selbstständig arbeitest - das häusliche Arbeitszimmer bietet eine attraktive Möglichkeit, bestimmte Kosten von der Steuer abzusetzen. Allerdings sind die Anforderungen des Finanzamts hoch, und es gibt einiges zu beachten. In diesem Artikel erfährst du, was du wissen musst, um dein häusliches Arbeitszimmer erfolgreich steuerlich geltend zu machen.


Was gilt als häusliches Arbeitszimmer beim Finanzamt?


Damit das Finanzamt dein Arbeitszimmer anerkennt, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich muss das Arbeitszimmer ein abgeschlossener Raum sein, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht in der Regel nicht aus, um die Kosten abzusetzen.
Besonders wichtig ist die sogenannte 90/10-Regelung: Dein Arbeitszimmer darf maximal zu 10 % privat genutzt werden, um steuerlich anerkannt zu werden. Das bedeutet, dass das Zimmer zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden muss. Dokumentiere diese Nutzung möglichst genau, um bei einer eventuellen Überprüfung durch das Finanzamt auf der sicheren Seite zu sein.


Unangekündigte Kontrollen


Das Finanzamt kann unangekündigte Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass dein häusliches Arbeitszimmer tatsächlich den angegebenen Anforderungen entspricht. Dabei wird überprüft, ob der Raum wirklich fast ausschließlich beruflich genutzt wird und ob die geltend gemachten Kosten korrekt sind. Um Probleme zu vermeiden, solltest du alle relevanten Nachweise, wie Belege für Anschaffungen und Dokumentationen der Nutzung, stets griffbereit haben.


Welche Kosten kann man beim Arbeitzimmer absetzen?


Folgende Kosten kannst du anteilig für dein häusliches Arbeitszimmer absetzen:
    •    Mietkosten
    •    Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
    •    Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (Möbel, Büromaterialien)


Seit der COVID-19-Pandemie gibt es zudem die Möglichkeit, ein „häusliches Arbeitszimmer light“ geltend zu machen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Regelung gilt jedoch nur eingeschränkt und sollte sorgfältig geprüft werden.


Typische Fehler, die vermieden werden sollten:
    •    Ungenaue Dokumentation der tatsächlichen Nutzung des Raumes.
    •    Geltendmachen von Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer zugeordnet werden können.


Häusliches Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkennen lassen


Um dein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, trägst du die Kosten in der Anlage „Kosten für das häusliche Arbeitszimmer“, der Anlage N, ein. Häufig fordern die Finanzämter zusätzlich einen Grundriss der Wohnung an, auf dem die Nutzung des Arbeitszimmers klar ersichtlich ist. Am besten sendest du diesen Grundriss direkt unaufgefordert mit.


Jahrespauschale fürs Arbeitszimmer


Wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit nicht zu Hause liegt, aber dennoch teilweise von zu Hause aus gearbeitet wird, kann eine Tagespauschale von 6 Euro pro Arbeitstag abgesetzt werden, bis zu einem Maximum von 210 Tagen oder 1.260 Euro pro Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsplatz eine eigene Ecke, der Küchentisch oder ein separates Zimmer ist – besondere Anforderungen an den häuslichen Arbeitsplatz gibt es in diesem Fall nicht.

Die Abzugsbegrenzung auf 1250 Euro gilt nicht, wenn ein angemieteter Raum außerhalb der eigenen Wohnung genutzt wird (s.o. „nicht-häusliches Arbeitszimmer“). In diesem Fall können alle tatsächlich anfallenden Kosten in Abzug gebracht werden. Ein solcher Mietvertrag muss tatsächlich „gelebt“ werden, was insbesondere bei Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrages und regelmäßige bargeldlose Zahlung der Miete angenommen werden kann.

Unabhängig von der Anerkennung eines Arbeitszimmers können weiterhin die Kosten für Arbeitsmittel als Werbungskosten abgesetzt werden.


Homeoffice-Pauschale


Sollten die Bedingungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht auf dich zutreffen, du aber trotzdem einen Großteil der Zeit von Zuhause arbeitest, kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen. Diese wurde ursprünglich als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie eingeführt und ermöglicht es, Kosten pauschal abzusetzen, auch wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Details zur Homeoffice-Pauschale:
    •    Tagespauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (entspricht 210 Homeoffice-Tagen).
    •    Abzugsmöglichkeiten: Als Werbungskosten geltend zu machen, sie zählt zur allgemeinen Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag überschreiten, wirkt sich dies steuermindernd aus.
    •    Nachweis: Dokumentiere die Homeoffice-Tage genau (z.B. in einem Kalender), falls das Finanzamt Nachweise verlangt.


Anwendung der Homeoffice-Pauschale für Unternehmer und Selbstständige


Selbstständige und Unternehmer, die von zu Hause aus arbeiten und kein eigenes Büro haben, können die Homeoffice-Pauschale ebenfalls geltend machen.
Wichtige Punkte:
    •    Betriebs- oder Werbungskosten: Die Pauschale wird als Betriebsausgabe in der Gewinnermittlung angesetzt.
    •    Einschränkungen: Die Tagespauschale kann nicht zusätzlich zu einem absetzbaren häuslichen Arbeitszimmer in Anspruch genommen werden. Wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht anerkennt, ist die Pauschale eine sinnvolle Alternative.
    •    Steuerliche Wirkung: Die Pauschale mindert direkt den zu versteuernden Gewinn.
    •    Dokumentation: Auch hier ist eine genaue Dokumentation der Arbeitstage wichtig.


Häusliches Arbeitszimmer und nebenberufliche Selbstständigkeit


Die Kombination von häuslichem Arbeitszimmer und nebenberuflicher Selbstständigkeit bietet zusätzliche Absetzungsmöglichkeiten. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können die Kosten in voller Höhe abgesetzt werden. Liegt der Mittelpunkt jedoch außerhalb, beispielsweise bei einem angestellten Hauptberuf, ist der Abzug auf 1.250 Euro jährlich begrenzt.
Wichtig: Vermeide die doppelte Absetzbarkeit von Kosten. Kosten, die bereits als Werbungskosten im Hauptberuf geltend gemacht wurden, können nicht nochmals im Rahmen der Selbstständigkeit abgesetzt werden. Achte auf klare Trennungen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.


Fazit


Ein häusliches Arbeitszimmer kann viele Vorteile bieten, wenn es um steuerliche Absetzungen geht. Allerdings sind die Anforderungen des Finanzamts hoch, und es ist wichtig, alle Regelungen genau einzuhalten und nachzuweisen. Alternativ bietet die Homeoffice-Pauschale eine einfache Möglichkeit, Kosten abzusetzen, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Besonders für Selbstständige und nebenberuflich Tätige lohnt sich ein genauer Blick auf die Absetzbarkeit, um das Beste aus den steuerlichen Möglichkeiten herauszuholen.


Checkliste: Häusliches Arbeitszimmer absetzen

  1. Räumliche Voraussetzungen fürs Arbeitszimmer:
    • Abgeschlossener Raum, eine Arbeitsecke im Wohnzimmer kannst du nicht absetzen
    • Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Mindestens 90 % berufliche Nutzung.
  2. Absetzbare Kosten:
    • Mietkosten (anteilig).
    • Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung).
    • Ausstattungskosten (Möbel, Büromaterialien).
  3. Nachweise:
    • Belege und Rechnungen sammeln.
    • Nutzung dokumentieren.
    • Grundriss der Wohnung bereithalten.
  4. Antrag beim Finanzamt zur Anerkennung des Arbeitszimmers:
    • Kosten in Anlage „Kosten für das häusliche Arbeitszimmer“ eintragen.
    • Grundriss ggf. mitschicken.
  5. Homeoffice-Pauschale (Alternative):
    • 6 Euro pro Tag, max. 210 Tage (1.260 Euro/Jahr).
  6. Sonderfälle:
    • Selbstständige: Betriebsausgabe.
    • Nebenberufliche Selbstständigkeit: Abzug max. 1.250 Euro. Sofern im der Mittelpunkt der Hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb liegt.