21.04.2020

Gewerbesteuer: Definition, Erklärung & Berechnung

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Gewerbesteuer: Definition, Erklärung & Berechnung

Zusammenfassung

In diesem Beitrag erfährst du, was die Gewerbesteuer ist und wie sie berechnet wird. Zudem lernst du, wann du die Steuer zahlen musst und was du für die Anmeldung wissen solltest.
6 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was die Gewerbesteuer ist
  • Wie die Gewerbesteuer berechnet wird
  • Wann du die Gewerbesteuer zahlen musst
  • Warum sich eine Buchhaltungssoftware lohnt

Dein Unternehmen hat den Zweck Gewinne zu erwirtschaften. Die Gemeinde, in der sich deine Firma befindet, fordert dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Dieser wird als Gewerbesteuer bezeichnet und anhand der Höhe deiner erzielten Gewinne erhoben. Solltest du in unterschiedlichen Gemeinden ansässig sein, erfolgt eine Ertragsaufteilung auf die verschiedenen Standorte.

Inhalt

  1. Was ist Gewerbesteuer?
  2. Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
  3. Freibetrag der Gewerbesteuer
  4. Berechnung der Gewerbesteuer
  5. Wann muss ich die Gewerbesteuer zahlen?
  6. Zuständige Behörde

Definition: Gewerbesteuer - Was ist die Gewerbesteuer?

Wenn du Inhaber eines gewerblichen Betriebes bist und sich dieser innerhalb Deutschlands befindet, bist Du zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Sie ist auch unter der Bezeichnung Realsteuer beziehungsweise Sachsteuer bekannt und ist Teil des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Grundlage für die steuerliche Berechnung ist grundsätzlich die sogenannte objektive Ertragskraft deines Unternehmens, somit der Gewerbeertrag.

Die Gewerbesteuer gilt als wichtigste Einnahmemöglichkeit einer Gemeinde. Für die genaue Berechnung wird der Hebesatz herangezogen, dessen Höhe von der zuständigen Gemeinde stets individuell festgelegt wird. Der Hebesatz nimmt entsprechend maßgeblichen Einfluss auf die Gesamthöhe der Steuerzahlung. Der Steuermessbetrag wird mit seiner Hilfe multipliziert, um den genauen Steuerbetrag zu ermitteln.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Hebesatz nicht zu eventuellen Steueroasen führen darf. Aus diesem Grund besteht seit dem Jahr 2004 eine Verpflichtung, beim Hebesatz mindestens 200 Prozent zu verwenden. Dies gilt für alle in Deutschland befindlichen Gemeinden. Dadurch wird eine Abwanderung von Unternehmen in günstigere Gemeinden vermieden, was langfristig zu einem regionalen Verlust von Gewerbegebieten führen kann.

 

In diesem Beitrag findet ihr eine Tabelle mit allen aktuellen Hebesätzen für alle deutschen Städte und Gemeinden.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Personen, die aus ihrem Unternehmen gewerbliche Einnahmen erzielen, sind zur Zahlung von Gewerbesteuern verpflichtet. Die Abgabepflicht beginnt unmittelbar ab dem ersten Tag, an dem du mit deiner Produktion Einnahmen (Gewerbeertrag) erzielst. Für deinen Gewerbebetrieb meldest du darüber hinaus ein Gewerbe an.

Solltest du hingegen als sogenannter Freiberufler tätig sein, bist du nicht gewerbesteuerpflichtig. Ab wann eine berufliche Tätigkeit den Status der Freiberuflichkeit hat, ist vom Gesetzgeber grundsätzlich definiert, jedoch nicht für jeden Beruf eindeutig festgelegt. Es kommt immer wieder zu Verfahren, bei denen das Finanzgericht die Entscheidungsgewalt hat.

Eindeutig ist die Befreiung von der Gewerbesteuer für sogenannte Katalogberufe sowie katalogähnliche Berufe. Dazu zählen beispielsweise alle Arten von Heilberufen (Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten und ähnliche) und Berufe aus dem steuer- und rechtsberatenden Bereich (unter anderem Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer). Auch verschiedene Technikberufe (Architekten, Vermessungsingenieure) und Kulturberufe (Künstler, Journalisten, Lehrer) zählen dazu. Wenn Unklarheit besteht, ist es hilfreich, bei der Gemeinde oder beim zuständigen Finanzamt nachzufragen. Grundsätzlich jedoch ist eine gewerbliche Tätigkeit daran zu erkennen, dass Dinge produziert beziehungsweise gefertigt werden.

Freibetrag der Gewerbesteuer

Um deine Gewerbesteuer zu ermitteln sind verschiedene Berechnungen erforderlich, deren rechtliche Grundlagen dem Einkommensteuergesetz zu entnehmen sind. Du musst prinzipiell nur Steuern zahlen auf einen Gewerbeertrag, der über 24.500 Euro liegt. Diese Summe ist dein Freibetrag. Falls dein Gewerbeertrag unter 24.500 Euro liegt, bist du "frei".

Berechnung der Gewerbesteuer

Für die genaue Berechnung sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Du triffst zu Beginn zunächst eine Einschätzung über die Höhe deines Einkommens. Von diesem Betrag hast du vorab die betrieblichen Ausgaben bereits abgezogen. Von der verbleibenden Summe subtrahierst du den Freibetrag. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag, den du versteuern musst.

Zur Veranschaulichung rechnest du mit einem fiktiven Einkommen von 100.000 Euro.
Du reduzierst diese Summe um den Freibetrag von 24.500 Euro und hast nunmehr 75.500 Euro als Berechnungsgrundlage.
Im nächsten Schritt berechnest du den Steuermessbetrag. Dieser basiert in ganz Deutschland auf einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Du multiplizierst diese Zahl mit deinem zu versteuernden Einkommen, demnach 75.500 Euro x 0,035 (entspricht 3,5 Prozent). Das Resultat sind 2642,50 Euro.
An dieser Stelle kommt der von deiner Gemeinde definierte Hebesatz ins Spiel. Bei einer Festlegung von beispielsweise 200 Prozent würdest du diese mit den 2642,50 Euro multiplizieren.
Das Ergebnis ist 5285 Euro und beziffert den Gewerbeertrag, den du in diesem Beispiel als Gewerbesteuer entrichten musst.

Wann muss ich die Gewerbesteuer zahlen?

Die Zahlungszeiträume orientieren sich an einem jeweiligen Quartal. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Demnach wird die Zahlung für deinen Gewerbebetrieb stets am 15. Februar, Mai, August und November fällig. Die Vorauszahlungen berücksichtigen den Freibetrag, der auf deinen Gewerbeertrag angerechnet wird. Sie müssen 25 Prozent des Steuerbetrages ausmachen, der bei deiner letzten Veranlagung erhoben wurde. Zusätzlich bist du verpflichtet, in jedem Kalenderjahr deine Gewerbesteuererklärung einzureichen. Hierzu erhältst du von deiner zuständigen Gemeinde einen Steuerbescheid.

Es ist wesentlich, dass du die fälligen Steuern zu den angegebenen Terminen zahlst. Das Finanzamt fordert ansonsten von dir einen Säumniszuschlag, der für jeden einzelnen begonnenen Monat ohne Zahlung ein Prozent des Steuerbetrags ausmacht. Es ist dabei auch nicht relevant, ob du die versäumte beziehungsweise verspätete Überweisung selbst verschuldet hast oder nicht. Solltest du beispielsweise deine Steuerschuld mit einer dreimonatigen Verspätung begleichen, so wird für diesen Zeitraum ein Säumniszuschlag von drei Prozent erhoben. Hinzu kommen Mahngebühren, die nicht im Versäumniszuschlag enthalten und unabhängig davon zu zahlen sind.

Hier haben wir in einem Artikel zusammengefasst, wie du lästige Steuernachzahlungen vermeiden kannst.

Zuständige Behörde

Deine Gewerbesteuer geht an die Gemeinde, bei dem dein Gewerbebetrieb regional ansässig ist. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass dein Unternehmen von der Infrastruktur der zugehörigen Region profitiert. Dies rechtfertigt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes die Zahlung einer Gewerbesteuer an eben diese Gemeinde.

Bei der Anmeldung deines Gewerbes musst du ein Formular ausfüllen, das deine steuerliche Erfassung ermöglicht. Dies machst du beim zuständigen Finanzamt. Hier musst du lediglich das von dir erwartete Einkommen angeben, auf dessen Grundlage später der Gewerbeertrag berechnet wird. Dir wird durch deine Finanzbehörde im weiteren Verlauf ein Bescheid zugestellt, dem du die zu zahlende Gewerbesteuer entnehmen kannst. Der zulässige Freibetrag ist darin bereits berücksichtigt. Der Bescheid informiert dich detailliert über die Berechnung deiner Steuerschuld und teilt dir den genauen Termin mit, bis zu dem du die Summe einreichen musst. Hierzu reicht eine einfache Überweisung auf das angegebene Konto.