10.05.2023

Das Umsatzsteuergesetz – diese Details sind relevant!

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Das Umsatzsteuergesetz – diese Details sind relevant!

Zusammenfassung

Umsatzsteuergesetz kompakt! Entdecke Umsatzsteuerfreiheit, Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug und mehr. Alle Infos im Artikel.
7 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Welche Umsätze von der Umsatzsteuer freigestellt werden
  • Was für eine Bedeutung die Kleinunternehmerregelung hat
  • Wie die korrekte Ausstellung von Rechnungen funktioniert
  • Wann du die Vorsteuer abziehen darfst

Mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) verfügst du über ein festes Regelwerk, um Grundlagen zu Steuern und Umsätzen nachzulesen. Die wichtigsten Grundlagen aus dem Gesetz stellen wir dir direkt hier vor.

Inhaltsangabe

  1. Die Bedeutung der Umsatzsteuer für Unternehmer
  2. § 4 UStG – welche Umsätze werden von der Umsatzsteuer freigestellt?
  3. § 13b UStG – welche Leistungen fallen unter diesen Bereich?
  4. § 19 UStG – welche Bedeutung hat die Kleinunternehmerregelung?
  5. § 14 UStG – so funktioniert die korrekte Ausstellung von Rechnungen
  6. § 15 UStG – wann darf man Vorsteuer abziehen?
  7. § 3 UStG – Regelung der Definition der Lieferung und sonstiger Leistungen
  8. Jetzt mehr über das Umsatzsteuergesetz im Alltag erfahren
  9. Häufig gestellte Fragen zum Umsatzsteuergesetz

Die Bedeutung der Umsatzsteuer für Unternehmer

Für Unternehmer spielt die Umsatzsteuer eine entscheidende Rolle. Bis auf wenige Ausnahmen muss sie jeder Unternehmer auf den Verkauf oder Austausch von Produkten und Dienstleistungen erheben. Die klassische Besteuerung liegt nach § 12 UStG bei 19 %. Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind jedoch nur mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % erfasst, was jedoch die klare Ausnahme darstellt.

Wer im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung Waren verschickt oder Leistungen erbringt, kommt zumindest in Deutschland nicht um die Erhebung der Umsatzsteuer herum. Da Unternehmer, die eine Rechnung ausstellen, jedoch vom Vorsteuerabzug profitieren, erhältst du in solchen Fällen die bezahlte Umsatzsteuer zurück. Erst der letzte Unternehmer in der Kette führt die Umsatzsteuer dann ans Finanzamt ab. Privatpersonen profitieren hingegen nicht vom möglichen Abzug der Umsatzsteuer.

§ 4 UStG – welche Umsätze werden von der Umsatzsteuer freigestellt?

Im § 4 des Umsatzsteuergesetzes finden sich alle Ausnahmen für eine Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer. Dies gilt zum Beispiel für Ausfuhrlieferungen sowie für deren Veredelung. Auch bei Umsätzen für die Luftfahrt und Seeschifffahrt fällt keine Umsatzsteuer an. Neben der Festlegung vieler Ausnahmen sind die folgenden primär von Unternehmern erbrachten Leistungen für dich als Steuerschuldner umsatzsteuerfrei und lassen sich ohne eine Besteuerung auf Rechnungen ausweisen:

  • Gewährung und Vermittlung von Krediten
  • Umsätze durch gesetzliche Zahlungsmittel
  • Umsätze durch Handelspapiere und Schecks
  • Geschäfte mit Wertpapieren und ihrer Verwaltung
  • Übernahme von Verbindlichkeiten und Bürgschaften
  • Umsätze von Versicherungsvertretern und -maklern
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Heilbehandlungen und Krankenhausbehandlungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (s. Sozialgesetzbuch)
  • Leistungen der Jugendhilfe (s. Sozialgesetzbuch)

Für genauere Einblicke in das Umsatzsteuerrecht und zu den damit verbundenen Freistellungen lohnt sich ein Blick auf den § 4. Dort findest du genauere Ausführungen zum Besteuerungsverfahren und zu den Ausnahmen für Personenvereinigungen, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie allgemein von der Umsatzsteuer ausgenommene Leistungen. Auch hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer findest du dort die entsprechenden Regelungen, um im Blick zu behalten, wann du Umsatzsteuer erheben musst. So fällt es gar nicht so leicht, im Umsatzsteuerrecht immer den richtigen Steuersatz für deine Leistung zu finden und die Besteuerung hinsichtlich möglicher Steuerbefreiungen auch vollständig zu verstehen.

§ 13b UStG – welche Leistungen fallen unter diesen Bereich?

In einigen Fällen kann es auch zu einer Umkehr der Steuerlast kommen. Die genaueren Anforderungen dieser Ausnahme regelt der § 13b UStG. Solltest du als in Deutschland ansässiger Unternehmer zum Beispiel eine Rechnung an ein im Gemeinschaftsgebiet befindliches Unternehmen schreiben, so wird die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Dies gilt zum Beispiel für Werklieferungen, aber auch für Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände sowie für Bauleistungen und spezielle Gegenstände. Dies trägt dazu bei, dass die Steuer im Land der primären Leistungsausführung entsteht.

§ 19 UStG – welche Bedeutung hat die Kleinunternehmerregelung?

Auch die Grundlagen der Besteuerung für Kleinunternehmer finden sich direkt im UStG. § 19 definiert dabei die Grenzen für Kleinunternehmer, wobei der Umsatz im Geschäftsjahr die Marke von 22.000 Euro nicht übersteigen darf. Hinzu kommt, dass im laufenden Kalenderjahr die Marke von 50.000 Euro voraussichtlich ebenfalls nicht überstiegen werden darf. Solltest du diese Voraussetzungen erfüllen und dich für die Kleinunternehmerregelung anmelden, stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.

Sobald dein Gesamtumsatz über den besagten Grenzen liegt, musst du in deiner Rechnung für den Leistungsempfänger wieder Umsatzsteuer ausführen. Während sich der Gesamtbetrag vor allem bei Geschäften mit Privatpersonen auf diese Weise steigert, profitierst du als Unternehmer ohne die Kleinunternehmerregelung jedoch von einem Vorsteuerabzug. Auf diese Weise kannst du die Steuer, die bei Käufen für dein Unternehmen anfällt, selbst als Vorsteuerbeträge geltend machen. Steuerbare Produkte und Leistungen erwirbst du somit deutlich günstiger als noch innerhalb der Sonderregelung.

§ 14 UStG – so funktioniert die korrekte Ausstellung von Rechnungen

Ein weiterer Schwerpunkt des Umsatzsteuergesetzes ist die Ausstellung von Rechnungen. Bei diesen handelt es sich um Dokumente, mit denen die Lieferung eines Produkts oder sonstige Leistungen abgerechnet werden. Aus § 14 UStG ergibt sich die Pflicht, innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung einer Leistung die damit verbundene Rechnung auszustellen. Sobald die entsprechende Leistung durch den Unternehmer ausgeführt wurde, ist dieser zur Stellung einer Rechnung berechtigt.

Darüber hinaus definiert das Umsatzsteuergesetz für Rechnungen im Gemeinschaftsgebiet konkrete Anforderungen, die für eine korrekte Rechnungsstellung zu beachten sind. Hierbei handelt es sich um die gängigen Pflichtangaben, zu denen wir dir bereits einen eigenen Beitrag erstellt haben. Um als Steuerschuldner die Einfuhrumsatzsteuer sowie eigene Umsatzsteuer bei Käufern zurückzuerhalten, ist die Umsetzung dieser Anforderungen daher entscheidend. Auch weitere Besonderheiten rund um die Bemessungsgrundlage für Leistungen sowie zum Nachweis der Berechtigung sind in § 14 erfasst.

§ 15 UStG – wann darf man Vorsteuer abziehen?

Mit § 15 UStG erwarten dich die wichtigsten Details zum Vorsteuerabzug und zur Gültigkeit dieser Maßnahme. So wird genau aufgeführt, welche Vorsteuerbeträge abzugsfähig sind und welche Besonderheiten sich hinsichtlich des Unionsrechts und der damit verbundenen Ein- oder Ausfuhr ergeben. Auch Besonderheiten für Leistungen, die nur zum Teil dem Vorsteuerabzug unterliegen, werden im Abschnitt geregelt. Gleiches gilt für Unternehmen außerhalb des Gemeinschaftsgebietes.

Eine weitere Ausnahme für den Abzug der Vorsteuer ergibt sich auch durch die Differenzbesteuerung. Diese Art der Versteuerung ist speziell für Wiederverkäufer bestimmt, wobei nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Vor allem bei Geschäften mit Privatpersonen ergeben sich dadurch große Spielräume zur im Vergleich günstigen Preisgestaltung. Im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung von Waren ist dies allerdings nicht vorgesehen.

§ 3 UStG – Regelung der Definition der Lieferung und sonstiger Leistungen

Um Durchschnittssätze und steuerliche Besonderheiten für Gegenstände aller Art zu ermitteln, spielen auch die in § 3 UStG erfassten sonstigen Leistungen eine wesentliche Rolle. Dabei werden die Inhalte des Umsatzsteuergesetzes regelmäßig einer genauen Gesetzesprüfung unterworfen und bei Bedarf durch Neuerungen über das Bundesgesetzblatt (BGBL) aktualisiert. Konkret widmet sich der § 3 den aus dem Unternehmen entnommenen Gegenständen sowie unentgeltlichen Zuwendungen. Da auch diese Gegenstände oder ihre Teile einem Vorsteuerabzug unterliegen, sind Sonderregelungen nötig.

Absatz 3 regelt anschließend grundlegende Abläufe zum Kommissionsgeschäft, wonach viele weitere Besonderheiten zur Ausfuhr, zur Bearbeitung sowie zur Beförderung genannt werden. Darüber hinaus legt dieser Abschnitt des Umsatzsteuergesetzes fest, wie der Umgang mit Gutscheinen sowie mit Tauschobjekten erfolgen muss, um den Anforderungen sonstiger Leistungen gerecht zu werden. Für mögliche Steuerbefreiungen und ihre Anwendung lohnt sich daher ein Blick auf sonstige Leistungen.

Jetzt mehr über das Umsatzsteuergesetz im Alltag erfahren

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine entscheidende Grundlage, um Aspekte wie die Vorsteuer, die Anwendung des korrekten Steuersatzes, die Bemessungsgrundlage und natürlich den Umfang der eigenen Tätigkeit im Blick zu behalten. Nicht nur für Unternehmer mit GmbH oder Einzelunternehmen wird das UStG jedoch relevant. Auch Kleinunternehmer und weitere von Sonderregelungen betroffene Gründer finden im Umsatzsteuergesetz die wichtigsten Grundlagen der täglichen Arbeit. Wirf daher am besten einen Blick auf das Umsatzsteuergesetz und finde heraus, welche Voraussetzungen gelten.

Häufig gestellte Fragen zum Umsatzsteuergesetz

Für wen gilt das Umsatzsteuergesetz?

 

Das Umsatzsteuergesetz gilt grundsätzlich für jeden Unternehmer. Umsatzsteuerpflichtig bist du hingegen nur als Unternehmer, der Lieferungen und Leistungen im Inland gegen Entgelt ausführt.

Was unterliegt dem Umsatzsteuergesetz?

 

Auf Grundlage von § 1 UStG unterliegen alle Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen der Umsatzsteuer. Auch hierbei gilt, dass diese im Inland gegen Entgelt erbracht werden müssen.

Was gehört zu den sonstigen Leistungen nach § 3 UStG?

 

Auch Gegenstände, die unentgeltlich zugewendet werden und die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, stellen eine Leistung dar. In diesem Fall handelt es sich um eine nach § 3 sonstige Leistung.

Welche Leistungen sind umsatzsteuerfrei?

 

Auf manche Leistungen fällt keine Umsatzsteuer an. Dies gilt zum Beispiel für medizinische Arbeit, für Finanz-, Kredit- und Versicherungsleistungen, für Glücksspielgewinne sowie für Bildungsarbeit.