28.04.2023

Künstlersozialkasse: Was ist das & wer darf sich über die KSK versichern?

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Künstlersozialkasse: Was ist das & wer darf sich über die KSK versichern?

Zusammenfassung

In diesem Beitrag erfährst du, wie du dich bei der Künstlersozialkasse anmeldest, was die Künstlersozialversicherung beinhaltet und welche Bedingungen du erfüllen musst.
16 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was die Vor- und Nachteile der KSK-Mitgliedschaft sind
  • Wie du deinen Monatsbeitrag berechnest
  • Wie die Antragstellung abläuft
  • Wann Unternehmen die Künstlersozialabgabe entrichten müssen

Wenn du dich als Selbstständiger, der im künstlerischen Bereich tätig ist, mit dem Thema Sozialversicherung (und insbesondere mit der Krankenversicherung) auseinandersetzt, stößt du schnell auf einen besonderen Begriff: die „Künstlersozialkasse“, kurz KSK. Aber was verbirgt sich hinter dieser Art der Versicherung?

Warum ist es vielen so wichtig, hier aufgenommen zu werden? Und warum überlegen auch einige, wie sie hier wieder austreten können? Gibt es im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse eine Versicherungspflicht?

In den folgenden Abschnitten findest du alles, was mit Hinblick auf die KSK wichtig wird.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Künstlersozialkasse"?

Die Künstlersozialkasse gehört zum Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie kümmert sich um die Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Dieses bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten einen besonderen Vorteil: Wer hier aufgenommen wird, ist über die Künstlersozialversicherung so ähnlich abgesichert, wie ein Arbeitnehmer, der fest bei einem Unternehmen angestellt ist, durch die gesetzliche Sozialversicherung. Das bedeutet, sie werden sowohl in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, als auch den der Pflege- und Rentenversicherung einbezogen

Die Künstlersozialversicherung ist somit ein wichtiger Bestandteil der deutschen Kulturszene und ermöglicht es Künstlern und Publizisten, ihrer Arbeit nachzugehen, ohne dabei auf eine ausreichende Absicherung zu verzichten.

Alle Details, die hierzu wichtig werden, wurden im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) festgehalten.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse als Versicherungslösung für freiberufliche Künstler und Publizisten

Das Thema Sozialversicherung treibt zahlreichen Selbstständigen die Sorgenfalten auf die Stirn. Wer hier abgesichert sein möchte, muss sich selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern. Ein Blick auf die aktuellen Tarife der privaten Krankenversicherungen zeigt, dass sich genau das zu einem kostspieligen Unterfangen entwickeln kann.

Hinzu kommt, dass Selbstständige natürlich auch dafür Sorge tragen müssen, dass ihnen im Alter ausreichend Geld zum Leben bleibt. Eine klassische Rente, wie es beispielsweise bei Arbeitnehmern, die einen großen Teil ihres Lebens für einen Betrieb gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben, gibt es hier nicht.

Wie praktisch, dass deine Chancen als Künstler beziehungsweise Publizist in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, vergleichsweise gut stehen… zumindest dann, wenn du dazu in der Lage bist, die entsprechenden Nachweise zu erbringen und die nötigen Voraussetzungen erfüllst.

Denn: Wer, basierend auf dem Künstlersozialversicherungsgesetz, in die Künstlersozialkasse aufgenommen wurde, wird mit Hinblick auf die Zahlung seiner Sozialversicherungsbeiträge weitestgehend mit Angestellten gleichgestellt.

Das bedeutet: Du zahlst deinen Teil zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und profitierst davon, dass die Künstlersozialkasse denselben Beitragsanteil für dich einzahlt. Sie übernimmt hier dementsprechend die Aufgaben des Arbeitgebers, zahlt sozusagen den Arbeitgeberanteil, und du bist über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert – wahlweise sogar auf der Basis einer Familienversicherung.

Leistungen der Künstlersozialkasse im Detail

Die Leistungen der KSK sind breitgefächert und erlauben es auch Künstlern und Publizisten, die hierüber versichert sind, mit Hinblick auf Sozialversicherungsfragen weitestgehend entspannt zu bleiben.

Wer bei der Künstlersozialkasse versichert ist, profitiert vom folgenden Leistungspaket:

  • Die Auszahlung der Rente, des Krankengeldes und des Pflegegeldes gehört zur Künsterlsozialversicherung. Wichtig: Die KSK ist nicht für die Durchführung der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung verantwortlich. Für die Leistungen, die sich aus den jeweiligen Versicherungsverhältnissen ergeben, sind immer noch die Rentenversicherungsträger beziehungsweise die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen zuständig. Mit Hinblick auf Fragen zu den jeweiligen Versicherungsverhältnissen wenden sich Versicherungsnehmer ebenfalls an die entsprechenden Stellen und nicht an die KSK. Die Auszahlung der Gelder erfolgt dann wiederum über die Künstlersozialkasse.
  • Grundsätzlich gehört die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Künstlersozialversicherung. Künstler und Publizisten sind entweder über eine Pflichtversicherung oder freiwillig, zum Beispiel über die VBG, versichert. Wer hier der richtige Ansprechpartner ist, ist vom jeweiligen Berufsfeld abhängig.
  • Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Wer über das KSVG („Künstlersozialversicherungsgesetz“) pflichtversichert ist, hat gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Diejenigen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind und bereits früher Krankengeld beziehen wollen, haben die Möglichkeit, einen Wahltarif bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.
  • Eine mögliche Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung/ Pflegeversicherung. Künstler und Publizisten haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, sich von ihrer Versicherungspflicht im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse befreien zu lassen. Dies gilt für Berufsanfänger und Höherverdienende. Bevor die Versicherten hier eine Entscheidung treffen, ist es wichtig, die Vorteile und Nachteile beider Varianten einander gegenüberzustellen. Ein besonderer Vorteil der Künstlersozialversicherung liegt darin, dass die Beiträge an das Jahreseinkommen des Selbstständigen angepasst werden können, während die Beiträge für die private Krankenversicherung unabhängig von der Einkommenslage weitestgehend gleichbleiben.

So meldest du dich bei der Künstlersozialkasse an: Diese Schritte umfasst das Anmeldeprozedere

Rund um das Annahmeverfahren bei der Künstlersozialkasse kursieren immer wieder Ammenmärchen – vor allem im Internet. Wer sich ein wenig Zeit nimmt, um zu recherchieren, stellt schnell fest, dass es viele gibt, die von „einem schwierigen und langwierigen Prozedere“ sprechen.

Doch keine Sorge: Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, musst du dir keine Sorgen darüber machen, dass dich die KSK ausschließen könnte. Im Gegenteil! Wenn von gesetzlicher Seite aus alles passt, musst du sogar aufgenommen werden.

Genaugenommen handelt es sich bei der Künstlersozialkasse um eine Pflichtversicherung für diejenigen, die hauptberuflich entweder im publizistischen oder im künstlichen Bereich tätig sind. Die folgenden Abschnitte zeigen dir, was du mit Hinblick auf das Antragsverfahren beachten musst.

Bedingungen für die Mitgliedschaft laut KSVG

Nicht jeder kann Mitglied der KSK werden. Wichtig ist, dass du die Voraussetzungen, die über das KSVG festgelegt wurden, erfüllst:

  • Du musst entweder als Künstler oder als Publizist tätig sein. Die beiden Berufsgruppen sind im Laufe der letzten Jahre immer vielseitiger geworden. Hierzu gehören mittlerweile unter anderem beispielsweise auch Influencer und Blogger.
  • Du musst selbstständig arbeiten und darfst bei keinem Unternehmen beschäftigt sein.
  • Dein Ziel muss es sein, deiner Selbstständigkeit langfristig nachzugehen. Der Faktor der Nachhaltigkeit spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
  • Du musst dazu in der Lage sein, ein bestimmtes Mindesteinkommen zu erwirtschaften. Dieses liegt seit dem Jahr 2004 bei 3.900 Euro pro Jahr beziehungsweise 325 Euro pro Monat. Ausnahmen gelten jedoch für Berufsanfänger innerhalb der ersten drei Jahre. Hier hat die Künstlersozialkasse Verständnis dafür, wenn du besagten Mindestwert noch nicht erreichst, weil dein Geschäft noch nicht angelaufen ist.
  • Du darfst nicht mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in deinem Unternehmen beschäftigen, der im Zusammenhang mit deiner künstlerischen Tätigkeit steht.
  • Du musst deine Tätigkeit in Deutschland ausüben.

Wenn alle Punkte auf dich zutreffen, kannst du den nächsten Schritt gehen und dich mit der Antragstellung auseinandersetzen. Weitere Infos hierzu findest du im Abschnitt „So läuft die Antragstellung ab“.

Wer ist berechtigt, der Künstlersozialkasse beizutreten?

Wenn du die oben genannten Punkte erfüllst, bist du dazu berechtigt beziehungsweise vielleicht sogar dazu verpflichtet, in die Künstlersozialkasse einzutreten. Die Antragsannahme erfolgt keineswegs aus einem bestimmten Bauchgefühl heraus, sondern ist festen Regeln untergeordnet. Bei Fragen kannst du dich selbstverständlich immer an die Hotline der KSK wenden.

Welche Künstler und Publizisten dürfen sich nicht KSK-versichern?

Künstler und Publizisten, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, dürfen sich nicht über die KSK Versicherung versichern. Dasselbe gilt für diejenigen, die das vorgegebene Mindesteinkommen nicht erreichen oder mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, der im Zusammenhang mit der jeweiligen künstlerischen Tätigkeit steht.

So läuft die Antragstellung ab

Du hast alle Punkte gecheckt und bist immer noch der Meinung, dass du dich über die Künstlersozialkasse versichern kannst? Dann ist es nun an der Zeit, deinen Antrag zu stellen. Die folgende Schritt-für-Schritt Anleitung hilft dir dabei, die nötigen Schritte besser überblicken zu können.

  1. Zunächst nimmst du Kontakt mit der KSK auf oder lädst dir im Internet direkt das Anmeldeformular herunter. Danach erhältst Du einen mehrseitigen Fragebogen und Informationen zur Mitgliedschaft.
  2. Trage alles ordnungsgemäß ein und beachte in diesem Zusammenhang auch die Ausfüllhinweise. Vorsicht: Der Tag, an dem du dich zum ersten Mal bei der Künstlersozialkasse meldest, ist dein frühestmöglicher Versicherungsbeginn. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit der KSK in Verbindung zu setzen.
  3. Beim Ausfüllen des Fragebogens fällt auf, dass die KSK nicht nur Details zu deiner künstlerischen beziehungsweise publizistischen Tätigkeit erwartet, sondern auch die entsprechenden Dokumentationen sehen möchte. Klassische Beispiele hierfür sind Rechnungen und Arbeitsverträge, aus denen hervorgeht, dass du von deiner Tätigkeit leben kannst.
  4. Danach schickst du alles an die Künstlersozialkasse und wartest ab. In der Regel dauert es etwa zwei Monate, bis du Auskunft erhältst. Sollte sich im Zusammenhang mit der Prüfung zeigen, dass du Dokumente vergessen hast oder sollten sich Rückfragen ergeben, wird sich die Künstlersozialkasse bei dir melden.
  5. Informiere parallel zu deiner Antragstellung auch immer deine gesetzliche Krankenkasse über das Vorgehen. Wenn du während der Entscheidungsfindung Beträge doppelt bezahlt hast, erhältst du diese von deiner gesetzlichen Krankenkasse zurück.
  6. Wenn du als Mitglied der KSK angenommen bist, wirst du hierüber selbstverständlich schriftlich informiert. Meist musst du dich wenige Wochen gedulden, bis du über die Entscheidung informiert wirst.

Beitragskalkulation bei der Künstlersozialkasse – Wie hoch ist der Monatsbeitrag?

Wie bereits erwähnt, sind die Beiträge, die du an die Künstlersozialkasse für die Künstlersozialversicherung zahlst, von deinem Jahreseinkommen abhängig. Dieses gibst du einmal pro Jahr im Rahmen einer Meldung zu einem vorgegebenen Zeitpunkt ab. Keine Sorge! Selbstverständlich wirst du rechtzeitig von der KSK hierüber informiert.

Selbständige wissen jedoch auch, dass sich Voraussagen dieser Art nicht immer bewahrheiten müssen. Daher kannst du Einkommensprognosen jederzeit über ein Formular, das du im Internet herunterladen kannst, verändern. Achte in jedem Fall darauf, die entsprechenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sollte sich, beispielsweise im Rahmen einer Prüfung, zeigen, dass du dein Einkommen immer mit Vorsatz deutlich zu niedrig angegeben hast, um günstig versichert zu sein, kann die KSK deine zukünftigen Beiträge schätzen und ein Bußgeld verhängen. Zu Nachzahlungen kannst du jedoch nicht verpflichtet werden.

Beispiel zur Beitragskalkulation bei der Künstlersozialkasse         

Je mehr du verdienst, desto höher sind auch die Beiträge, die du an die KSK zahlst. Sollte dein Jahreseinkommen beispielsweise nur bei 20.000€ liegen, zahlst du im Jahr 2023 einen monatlichen KSK Beitragbeitagsanteil, ohne Kind in der Region West und mit einem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse von 1,60 % in Höhe von circa 320 Euro.

Unter denselben Voraussetzungen, aber mit einem voraussichtlichen Jahreseinkommen von 70.000€ zahlst du im Monat 1.040 Euro.         

Nutzung des Künstlersozialkasse-Beitragsrechners

Im Internet gibt es mehrere Künstlersozialkasse-Beitragsrechner, die es dir erlauben, deinen Beitragsanteil ein wenig besser kalkulieren zu können. Deine Aufgabe ist es hier lediglich, dein voraussichtliches Jahreseinkommen und weitere Details, wie zum Beispiel die Anzahl deiner Kinder, deine Region und deinen individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse auszufüllen. Kurz darauf erhältst du Angaben zu deinem monatlich zu zahlenden Künstlersozialkasse Beitrag.

Bitte beachte hierbei, dass es sich bei dem Ergebnis lediglich um eine Information handelt, die dir dabei hilft, deine Kosten zu kalkulieren. Du solltest die Rechner natürlich nicht nutzen, um deine Beiträge so gering wie möglich zu halten und das Maximum an Kulanz, mit dem dir die KSK begegnet ausreizen.

Musst du beim Bezug von Arbeitslosengeld weiterhin Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen?

Im Zusammenhang mit der Beitragspflicht muss hier zwischen den Beiträgen, die an die gesetzliche Rentenversicherung und den Beiträgen, die an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, unterschieden werden. Es gilt: Für die gesetzliche Rentenversicherung müssen weiterhin KSK Beiträge gezahlt werden. Die Beitragszahlungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entfallen während des Bezugs von Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV jedoch.

Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse

Eine Mitgliedschaft bei der KSK ist sowohl mit Vor- als auch mit Nachteilen verbunden. Die folgende Tabelle hilft dabei, das Ganze ein wenig besser einzuschätzen. Bitte beachte jedoch, dass du es dir als Künstler/ Publizist, auf den alle Beitragskriterien zutreffen, nicht aussuchen kannst, ob du über die KSK in der Sozialversicherung angemeldet bist. Gegebenenfalls bist du hierzu verpflichtet.

Vorteile Nachteile

Die Beiträge, die du an die KSK zahlst, sind von deinem Jahreseinkommen abhängig. Laufen die Geschäfte weniger gut, kannst du deine jährliche Einkommensprognose korrigieren.

Du profitierst davon, dass die KSK deine Beiträge für die Künstlersozialversicherung zu 50 Prozent bezuschusst.

Du bist zusätzlich auch rentenversichert und musst dich nicht zwangsläufig selbst um deine private Altersvorsorge kümmern.

Bei der KSK handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wenn du die entsprechenden Kriterien erfüllst, musst du in deine Rentenversicherung einzahlen. Vor allem dann, wenn du vergleichsweise viel verdienst, kann sich dies als Nachteil erweisen.

Wenn du das vorgegebene Mindesteinkommen nicht erreichst, kannst du dich nicht über die KSK versichern (Ausnahme: Du bist Berufsanfänger)

So wird das Jahresarbeitseinkommen bei der Künstlersozialkasse berechnet

Um das Jahresarbeitseinkommen zu berechnen, gilt die Formel „Einnahmen minus Betriebsausgaben“. Zu Letzteren gehören unter anderem:

  • Aufwendungen für Betriebsmittel und Betriebsräume
  • Fahrtkosten
  • Betriebliche Versicherungen
  • Beiträge zu Berufsverbänden/ Berufsständen
  • Aufwendungen für Hilfskräfte.

Im Zweifel kannst du dich an den Vorgaben zum Einkommenssteuerrecht orientieren.

Kontrolle der angegebenen Daten

Die KSK kontrolliert pro Jahr etwa 5% der Versicherten, um herauszufinden, ob das gemeldete Einkommen zum tatsächlichen Einkommen passt. Solltest du betroffen sein, wirst du gebeten, deine Einkommenssteuernachweise einzureichen.

Was geschieht, wenn das tatsächliche Einkommen von der Schätzung abweicht?

Die beruhigende Nachricht vorweg: Kleinere Differenzen werden in der Regel von der KSK toleriert. Immerhin hast du als Unternehmer keine Glaskugel und kannst nie zu 100% vorhersehen, wie sich das Geschäftsjahr entwickeln wird.

Dennoch sollten die Abweichungen natürlich nicht zu groß sein. Vor allem dann, wenn du offensichtlich die Versicherung mit konstant niedrigen Prognosen hinters Licht geführt hast, wird diese dich aller Wahrscheinlichkeit nach schätzen. Rückwirkend kann jedoch nichts nachgefordert werden. In besonders schweren Fällen wird ein Bußgeld verhängt.

Möglichkeiten und Bedingungen für die Kündigung der Künstlersozialkasse

Du kannst die KSK verlassen, wenn du deine Haupteinkünfte aus einer anderen, abhängigen Beschäftigung erzielst, beziehungsweise in den nicht-künstlerischen/ nicht-publizistischen Bereich wechselst. Umgekehrt kann dir die KSK auch kündigen, wenn du vergisst, deine Prognose zum Jahreseinkommen pünktlich abzugeben. In diesem Fall musst du erneut einen Antrag stellen.

Sollte dein Arbeitseinkommen der letzten drei Kalenderjahre die Grenze von 191.250 Euro überschritten haben, kannst du kündigen und dich über die private Krankenversicherung versichern. Doch Vorsicht! Diese Entscheidung kannst du nicht mehr rückgängig machen. Daher solltest du genau abwägen, welche Variante besser für dich geeignet ist.

Hintergrundinformationen zur Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe muss von Unternehmen, die selbstständige Publizisten/ Künstler beauftragen, gezahlt werden.

Die Auftraggeber gelten als die „Verwerter“ der entsprechenden Leistungen, unterliegen der Abgabepflicht und müssen die entsprechenden Beträge von sich aus bei der KSK melden.

„Allgemein lässt sich sagen: Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen.

Unternehmen, die sich selbst oder eigene Produkte bewerben und in diesem Zusammenhang nicht nur gelegentlich Entgelte für freischaffende künstlerische oder publizistische Leistungen zahlen, sind ebenfalls abgabepflichtig.“ Heißt es auf der KSK-Seite.

Wenn du dir als Unternehmer unsicher bist, ob du die Künstlersozialabgabe zahlen musst, solltest du dich im Vorfeld erkundigen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann es ansonsten sein, dass fehlende Meldungen beanstandet werden. In diesem Fall erwarten dich Nachzahlungen oder sogar Bußgelder, wenn Rechnungen auf die Inanspruchnahme einer künstlerischen Leistung hinweisen, ein Abgabepflicht bestand, aber keine Künstlersozialabgabe gezahlt wurde.

Wann müssen Unternehmen die Künstlersozialabgabe entrichten? Wann sind sie abgabepflichtig?

Grundsätzlich gilt: Wenn du regelmäßig Aufträge an selbstständige Publizisten oder Künstler vergibst, spricht vieles dafür, dass du die Künstlersozialabgabe zahlen musst und dementsprechend eine Abgabepflicht vorliegt. Setze dich mit der KSK in Kontakt.

Diese prüft deine Situation final und lässt dir einen entsprechenden Bescheid zukommen. Der Stichtag für die Meldung der Entgelte, die an Künstler/ Publizisten während des letzten Jahres gezahlt wurden, ist der 31.03. eines jeden Jahres.

Wenn du deiner Meldepflicht nicht nachkommst, wirst du geschätzt. Zudem kann ein Bußgeld verhängt werden.

Höhe des Arbeitgeberanteils

Die Beiträge zur Künstlersozialkasse werden zu fünfzig Prozent von den Versicherten getragen zwanzig Prozent trägt der Bund und 30 Prozent werden von den Auftraggebern aufgebracht.

Der Abgabesatz für Entgelte für die Nutzung oder Verwertung künstlerischer oder publizistischer Leistungen stieg mit Beginn 2023 von 4,2 auf 5,0 Prozent (Künstlersozialabgabe-Verordnung vom 20. September 2022, BGBl. Teil 1 Nr. 33, vom 26. September 2022 S. 1508).

Beitragsanteile KSK Grafik

Urteil von Bundessozialgericht

Die Künstlersozialkasse nennt einen Betrag von 450 Euro jährlich, wenn es darum geht zu definieren, was eine gelegentliche Auftragsvergabe ist, die nicht zur Abgabepflicht führt.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil der Auffassung der Künstlersozialkasse allerdings widersprochen. Die Begrüdung: Es ginge nicht nur um einen festen Grenzbetrag, sondern es läge auch dann eine gelegentliche Auftragsvergabe vor, wenn es sich wirklich nur um eine einmalige Angelegenheit handelt. Dann spielt die Höhe des Honorars keine Rolle (Urteil vom 01.06.2022, Aktenzeichen – B 3 KS 3/21 R).

Können KSK-Abgaben steuerlich geltend gemacht werden?

Die Künstlersozialabgabe gilt als Betriebsausgabe. Sie wird über das Konto „Versorgungskassen“ (SKR 03/ Konto 4160 oder SKR 04/ Konto 6150) gebucht. Die entsprechenden Beträge mindern somit deinen Gewinn.

Deine KSK Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Zusammenfassung und Fazit zur Künstlersozialkasse

Die Meinungen, die im Internet zur Künstlersozialkasse kursieren, gehen weit auseinander. Während manche zittern, um aufgenommen zu werden, liegt anderen viel daran, möglichst schnell wieder auszutreten.

Einer der Hauptvorteile ist, dass du als Versicherter in der KSK mit Hinblick auf die Zahlung deiner Rentenbeiträge mit einem Arbeitnehmer gleichgestellt bist. Das bedeutet, dass die KSK ebenfalls 50% deiner Beiträge einzahlt. Zudem bist du krankenversichert und kannst deine Einnahmenprognose jederzeit anpassen.

Letztendlich bleibt dir, wenn du die entsprechenden Grundvoraussetzungen erfüllst, jedoch keine Wahl, da es sich bei der KSK um eine Pflichtversicherung handelt.

Häufig gestellte Fragen zur KSK

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

 

Die KSK kümmert sich um das Sozialversicherungssystem für Künstler und Publizisten. Sie übernimmt den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung und bietet ihren Mitgliedern oft die Möglichkeit, sich günstig zu versichern. Die Höhe der Beiträge ist vom Einkommen abhängig.

Bin ich als selbstständiger Künstler und Publizist versicherungspflichtig?

 

Als selbstständiger Künstler und Publizist in Deutschland besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das Einkommen unterhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Im Jahr 2023 beträgt diese Grenze 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro im Monat. Wenn das Einkommen darüber liegt, besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern oder in der gesetzlichen Krankenversicherung eine freiwillige Mitgliedschaft abzuschließen.

Für die Rentenversicherung gibt es ebenfalls eine Versicherungspflicht, wenn das Einkommen regelmäßig unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Im Jahr 2023 beträgt diese Grenze 7.100 Euro brutto im Jahr bzw. 592,50 Euro im Monat. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, wenn das Einkommen darüber liegt.

Für die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung gibt es keine Versicherungspflicht für Selbstständige, jedoch können diese Versicherungen auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden.

Gibt es Ausnahmen, bei denen ich keine KSK-Beiträge zahlen muss?

 

Wenn du kreativ tätig bist, aber nicht mehr als 3.900 Euro im Jahr beziehungsweise 325 Euro im Monat verdienst, kannst du kein Mitglied der KSK werden. Dementsprechend entfällt für dich dann auch die Beitragszahlung.