Mahngebühr: Wie hoch darf sie sein?

Zusammenfassung
Was du erfährst
- Wie die rechtliche Grundlage für Mahnungen aussieht
- Wie die Höhe der Mahngebühr geregelt ist
- Was ein Verzugszins ist
- Wie du mit säumigen Kunden umgehen solltest
Leider kommt es nicht selten vor, dass ein Kunde eine Rechnung nicht begleich. Das ist ärgerlich und kann einen Unternehmer im schlimmsten Falle sogar in Liquiditätsengpässe treiben. Bei Freelancern, die oft nur für wenige große Auftraggeber arbeiten ist diese Gefahr besonders groß. Wie du deine Kunden durch Mahngebühr eher zu einer Zahlung bewegst, liest du hier.
Die rechtliche Grundlage für Mahnungen & Mahngebühr
Leistet ein Kunde die geforderte Zahlung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, ist der Leistungserbringer berechtigt, ihn dazu per Zahlungserinnerung (Mahnung) aufzufordern. Die rechtliche Grundlage dazu bietet §286 BGB. Diese Norm behandelt den Verzug eines Schuldners. Dieser Verzug muss gewährleistet sein, bevor überhaupt Gebühren geltend gemacht werden dürfen.
Wann tritt also ein Verzug ein?
- Sobald ein vorgegebenes Zahlungsziel (z.B. 14 Tage) nicht eingehalten wird, also Zahlungsverzug entsteht.
- Ist keine Zahlungsfrist festgelegt, gerät ein Verbraucher spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist in einer zugestellten Zahlungsaufforderung.
Über die Folgen, die auf einen Verzug hin eintreten, muss der Schuldner allerdings im Vorhinein informiert worden sein. Ansonsten ist ein automatisch einsetzender Verzug nicht möglich. Diese Information muss dann allerdings auf der Rechnung zu finden sein. Ist dies nicht der Fall, muss gemahnt (bzw. aufgefordert) und informiert werden.
Wie hoch darf eine Mahngebühr sein?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, welche die höhe der Mahngebühr regelt. Vielmehr gibt es Obergrenzen, die je nach zuständigem Oberlandesgericht variieren. Einheitlich geregelt ist jedoch, dass nur Extrakosten für Papier und Porto rechtssicher vertretbar sind. Eine gern genannte Größe sind dabei 1,20€, die manche Gerichte bereits als Ausreichend bewerten. 5€ wurden bereits als für zu hoch befunden und als rechtswidrig erklärt.
Mehrkosten für Mitarbeiter, Strom, usw. gehörten „zum Aufgabenkreis des Unternehmers“ (BGH) und dürften nicht als Mahngebühr ausgewiesen werden.
Der Verzugszins
Gerät also ein Schuldner in Verzug, kann ein Unternehmen den Verzugszins geltend machen. Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, welches am 22. Juli 2014 beschlossen wurde, änderten sich die Verzugszinssätze.
Für Verbrauchergeschäfte liegt der Verzugszins bei 5% über dem Basiszinssatz.
Für Handelsgeschäfte liegt der Verzugszins bei 9% über dem Basiszinssatz. Zusätzlich kann eine Verzugspauschale in Höhe von 40€ erhoben werden.
Besteht eine rechtliche Grundlage, können höhere Verzugszinssätze angesetzt und weitere Verzugsschäden geltend gemacht werden.
Tipp: Einen praktischen und umfangreichen Verzugszins-Rechner findest du hier.
Wie sollte ich mit säumigen Kunden umgehen?
Säumige Kunden sind für ein Unternehmen nie besonders schön. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Handelsgeschäft oder eine Verbrauchergeschäft handelt. Wir sind alle nur Menschen und jedem kann es passieren, dass eine Rechnung untergeht. Deshalb seien Sie zu „Ersttätern“ nicht übermäßig aggressiv und bombardieren Sie sie nicht direkt mit den Verzugszinsen. Eine höfliche Zahlungserinnerung – ggf. mit den o.g. 1,20€ als Gebühr – tut niemandem weh und wirkt manchmal schon wunder.
Wie du dein Mahnwesen in FastBill umsetzen kannst, liest du hier.