15.08.2023

Midijob und Minijob Vergleich: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Midijob und Minijob Vergleich: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Zusammenfassung

Minijob vs. Midijob: Rechtliche Aspekte, Steuern, Sozialversicherung und mehr. Egal ob Arbeitgeber oder -nehmer, hier findest du alle Infos für kluge Entscheidungen und mögliche Wechsel.
13 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Welche rechtlichen Unterschiede es zwischen Minijob & Midijob gibt
  • Welche Sozialversicherungsrechtliche Unterschiede es bei Minijob & Midijob gibt
  • Ob es eine Steuerpflicht bei Minijob & Midijob gibt
  • Welche Vor- und Nachteile es für Arbeitnehmer & Arbeitgeber mit sich bringt
  • Welche Entscheidungshilfen es für Arbeitgeber gibt

Wer sich mit verschiedenen Beschäftigungsmodellen auseinandersetzt, stößt vergleichsweise schnell auf den Midijob und den Minijob. Aber wie unterscheiden sich beide eigentlich voneinander? Welche rechtlichen Details müssen beachtet werden? Und welche Kosten verursachen Midi- und Minijobs für Arbeitgeber? 

Vielleicht hast du auch schon öfter vom Minijob als vom Midijob gehört? Das ist absolut normal. Dennoch haben beide Beschäftigungsverhältnisse auch einiges gemeinsam. Die folgenden Abschnitte zeigen dir, was du sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber beachten solltest. 

Inhaltsangabe

  1. Rechtliche Unterschiede zwischen Minijob und Midijob
  2. Sozialversicherungsrechtliche Unterschiede bei Minijob und Midijob
  3. Steuerpflicht bei Minijobs und Midijobs
  4. Grundsatz der Gleichbehandlung für Minijobber und Midijobber
  5. Kostenvergleich für Arbeitgeber: Minijob vs. Midijob
  6. Vor- und Nachteile des Minijobs und Midijobs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  7. Midijob: Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  8. Minijob: Kostenverantwortung des Arbeitgebers
  9. Wechsel von Minijob zu Midijob – Entscheidungshilfen für Arbeitgeber

Rechtliche Unterschiede zwischen Minijob und Midijob

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. In der Regel liegt die Geringfügigkeitsgrenze hier pro Monat bei 520 Euro. Die Arbeitszeit ist bei dieser Variante („Minijob mit Verdienstgrenze“) unerheblich. Solltest du allerdings einen Minijob als kurzfristige Beschäftigung angenommen haben, ist die Zeit ein wichtiger Faktor. Kurzfristigen Beschäftigungen darfst du maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Jahr nachgehen. Wie viel du hierbei verdienst, ist dann wiederum egal. 

Minijobs spielen nicht nur in größeren Unternehmen, sondern auch in vielen Privathaushalten eine wichtige Rolle – zum Beispiel dann, wenn du einen Tiersitter oder eine Haushaltshilfe beschäftigst.

Sollte sich zeigen, dass dein Verdienst regelmäßig die 520 Euro übersteigt, arbeitest du offiziell in einem Midijob – und zwar bis zur Grenze von 2.000 Euro. Oft ist in diesem Zusammenhang auch vom Übergangsbereich oder von der Gleitzone die Rede. Im Übergangsbereich zwischen einem Minijob und einem Midijob gelten spezifische Regelungen für die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. Im Gegensatz zum Minijob fallen bei einem Midijob Sozialversicherungsbeiträge an, da dieser nicht versicherungsfrei ist.

Die Verdienstgrenzen sind entscheidend dafür, ob du in einem Minijob oder einem Midijob tätig bist. Liegt dein Verdienst regelmäßig über 520 Euro, arbeitest du offiziell im Midijob. Die Unterschiede zwischen Mini- und Midijob zeigen sich jedoch nicht nur in der Arbeitszeit und im Verdienst, sondern auch in sozialversicherungstechnischer Hinsicht. 

Sozialversicherungsrechtliche Unterschiede bei Minijob und Midijob

Während im Zusammenhang mit Minijobs keine Sozialversicherungspflicht gilt, sind Midijobs jedoch durchaus sozialversicherungspflichtig und haben auch Rentenansprüche. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in die jeweiligen Versicherungen einzahlen. Der Arbeitnehmeranteil an den Gesamtbeiträgen zur Rentenversicherung ist im Übergangsbereich jedoch niedriger als bei einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob. 

Dementsprechend ist auch nicht mehr die Minijobzentrale, sondern vielmehr die Krankenkasse dein Ansprechpartner, wenn der Arbeitnehmer in einen Midijob wechselt und Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Arbeitnehmer können unter Umständen auch einen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung leisten, der sich einkommensabhängig gestaltet.

Steuerpflicht bei Minijobs und Midijobs

Im Zusammenhang mit Minijobs und Midijobs spielt auch die Steuerpflicht eine wichtige Rolle. Für Minijobs gilt in der Regel eine Pauschalsteuer von zwei Prozent, die vom Arbeitgeber gezahlt wird und den Gesamtbeitrag für den Arbeitnehmer senkt. Für den Arbeitnehmer ist der Minijob steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Außerdem fallen darauf keine Sozialabgaben an. Wahlweise ist es als Minijobber sogar möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. 

Für Midijobber gelten hier andere Regeln. Denn: Der Midijob ist nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Wenn parallel zu einem Midijob einem anderen sozialversicherungspflichtigen Job nachgegangen wird, kann der Vorteil der Steuerbefreiung nicht genutzt werden.

Generell gilt aber: Je mehr der Arbeitnehmer verdienst, desto höher sind auch die Sozialversicherungsbeiträge. Auch die Lohnsteuerklasse beeinflusst die Höhe der Steuerabzüge im Übergangsbereich, wodurch sich der Arbeitnehmeranteil und der Pauschalbeitrag in den Sozialversicherungen zusammengerechnet ändern können.

Grundsatz der Gleichbehandlung für Minijobber und Midijobber

Sowohl für Mini- als auch für Midijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das bedeutet, dass man als Mini- oder als Midijobber nicht schlechter behandelt werden darf als „klassische Arbeitnehmer“ im Betrieb. Unter anderem bedeutet dies, dass diese Beschäftigte – ebenso wie Festangestellte mit mehr Arbeitsstunden – ein Recht auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. 

Zudem dürfen Arbeitnehmer auch nicht mit Hinblick auf den Urlaubsanspruch benachteiligt werden. Und: Auch dann, wenn Arbeitnehmer als Minijobber oder als Midijobber tätig sind, haben sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das bedeutet, dass sie auch Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse erhalten. Wie viel Elterngeld sie bekommen, ist von ihrem Verdienst und dem Bruttolohn abhängig.

Im Vergleich zu Arbeitnehmern mit mehr Arbeitsstunden dürfen Minijobber und Midijobber in keinem Bereich benachteiligt werden, einschließlich Sozialversicherungsschutz und Zusatzbeiträgen.

Kostenvergleich für Arbeitgeber: Minijob vs. Midijob

Du möchtest wissen, ob es für dich als Unternehmen wirtschaftlich ist, einen Arbeitnehmer von einem Minijob in einen Midijob wechseln zu lassen? In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich mit den Kosten zu beschäftigen, die bei beiden Beschäftigungsvarianten anfallen.

Im ersten Schritt gilt, dass bei einem Minijob sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer zum Teil in die Sozialversicherung einzahlen. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus verschiedenen Anteilen zusammen. Charakteristisch ist, dass die Beiträge, die vom Minijobber übernommen werden, vergleichsweise niedrig sind. Dies liegt daran, dass sie nicht mit dem kompletten Sozialversicherungssatz bedacht werden. 

Um den entsprechenden Wert herauszufinden, braucht es eine bestimmte Formel und keine Prozentangabe, wie es zum Beispiel bei klassischen Arbeitnehmern der Fall ist. 

Midijobber hingegen können die Leistungen der Sozialversicherung in vollem Umfang nutzen und haben Rentenansprüche. Es wirkt sich zudem nicht negativ auf die Rente aus, dass sie weniger einzahlen. Der Betrag, den Arbeitgeber für ihre Midijobber bezahlen, ist jedoch deutlich niedriger als bei einem Vollzeitjob– vor allem dann, wenn sich der besagte Midijobber im unteren Bereich des Übergangs bewegt. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung variiert je nach Höhe des Bruttoverdienstes im Übergangsbereich. Hier werden – zum Beispiel an der Grenze ab 520,01 Euro 28 Prozent fällig. Im günstigsten Fall reduzieren sich die Arbeitgeberbeiträge auf etwa 20 Prozent, wenn der Midijobber 2.000 Euro verdient.

Zum Beginn des Jahres 2023 haben sich die Umlagen U1 und U2 verändert. Für U1 (Erstattung bei Krankheit) gilt, dass diese auf 1,1 Prozent angehoben wurde. U2 (Erstattung bei Mutterschaft) ist hingegen auf 0,24 Prozent gesunken. Abgesehen von der Insolvenzumlage, die ebenfalls um 0,03 Prozent auf 0,06 Prozent gesunken ist, hat sich zum Januar 2023 für Arbeitnehmer nicht viel verändert.  

Das bedeutet: 

  • Der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung liegt bei 13 Prozent.
  • Die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung betragen im Übergangsbereich 15 Prozent. 
  • Der Anteil des Minijobbers (im Zusammenhang mit einer Versicherungspflicht über die Rentenversicherung) liegt bei 3,6 Prozent.
  • In steuerlicher Hinsicht müssen zwei Prozent Pauschsteuer bzw. Steuer in Abhängigkeit von der jeweiligen Lohnsteuerklasse gezahlt werden. 
  • Wie hoch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ist, ist von weiteren Faktoren abhängig. 

Wenn du dir als Arbeitgeber unsicher darüber bist, ob du einen Mini- oder einen Midijobber einstellen solltest, ist es sinnvoll, verschiedene Szenarien durchzuspielen. Auf diese Weise kannst du eine noch fundiertere Entscheidung treffen. Bei Fragen können dir unter anderem dein Steuerberater, aber auch deine Krankenkasse oder die Minijobzentrale weiterhelfen. 

Vor- und Nachteile des Minijobs und Midijobs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mini- und Minijobs bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowohl Vorteile als auch Nachteile. Die folgenden Abschnitte zeigen auf, was du bei der Einstellung eines Arbeitnehmers auf der Basis einer kurzfristigen Beschäftigung beachten solltest. Gleichzeitig erfährst du, mit welchen Herausforderungen du als Midijobber bzw. als Minijobber konfrontiert wirst und welche Möglichkeiten sich dir auf Basis dieser Beschäftigungsform bieten. 

Vor- und Nachteile des Minijobs

Die Vorteile eines Minijobs, von denen Arbeitnehmer profitieren können, zeigen sich auf unterschiedlichen Ebenen. So sind Arbeitnehmer im Minijob Verhältnis nicht dazu verpflichtet, Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen. 

Im Umkehrschluss können sie sich darüber freuen, den Lohn komplett zu behalten. Der Gesamtbeitrag, der aus dem Arbeitnehmeranteil und dem Pauschalbeitrag besteht, fällt bei Minijobs vergleichsweise niedrig aus und bietet somit eine finanzielle Entlastung für den Arbeitnehmer.  Hinzu kommt, dass aufgrund des Gleichbehandlungssatzes ähnliche Rechte erzielt werden, wie Arbeitnehmer, die deutlich mehr arbeiten. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall gewährt werden, dass der Minijobber Urlaubsanspruch und im Zusammenhang mit Kündigungen denselben Schutz genießt, wie klassische Arbeitnehmer. 

Bei allen Vorteilen, die ein Minijob mit sich bringen kann, sollte beachtet werden, dass eine solche Beschäftigungsart immer mit Herausforderungen verbunden ist. Aufgrund der Tatsache, dass keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, ist der Minijobber auch nicht versichert. Hinzu kommt, dass es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt. Generell wäre es wahrscheinlich eine schlechte Idee, über mehrere Jahre als Minijobber tätig zu sein, aber nicht in die Rente einzuzahlen. In diesem Fall wäre es sinnvoll, zumindest privat ein wenig vorzusorgen. Wenn ein Minijob neben einem Hauptjob nur als Nebenbeschäftigung ausgeübt wird, sollte außerdem geprüft werden, ob der Job versicherungsfrei oder rentenversicherungspflichtig ist.

Zu guter Letzt ist es sicherlich auch von der Atmosphäre im jeweiligen Betrieb abhängig, inwieweit der Gleichbehandlungsgrundsatz tatsächlich durchgeführt wird. Das bedeutet, dass es trotz gesetzlicher Vorgabe für Minijobber schwer werden kann, zu einem Teil des Teams zu werden. Immerhin verbringen andere Arbeitnehmer deutlich mehr Zeit miteinander.

Vor- und Nachteile des Midijobs

Wenn einem Midijob nachgegangen wird, verbringt der Arbeitnehmer schon deutlich mehr Zeit im betreffenden Betrieb. Zudem ist sichergestellt, dass der Midijobber aufgrund einer bestehenden Sozialversicherungspflicht im Notfall abgesichert ist. Oder anders: Arbeitet der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr in einem Midijob, ist er dazu berechtigt, Arbeitslosengeld zu beziehen.

Arbeitnehmer in der Gleitzone können außerdem, im Vergleich zu einem Vollzeitjob, von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren, wenn sie keinen weiteren sozialversicherungspflichtigen Job haben.

Doch Vorsicht! Wer sowohl Midijob UND Hauptbeschäftigung nachgeht, zahlt auch für den Midijob deutlich mehr. Oder anders: Hier kann nicht von niedrigen Sozialversicherungsbeiträgen profitiert werden. Diese werden nur dann relevant, wenn ausschließlich einem Midijob nachgegangen wird. 

Generell müssen sich Arbeitnehmer im Midijob allerdings damit anfreunden, dass es – anders als beim Minijob – einen Unterschied zwischen Brutto und Netto gibt. 

Midijob: Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Zusammenhang mit einem Midijob zahlen sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer in die Sozialversicherung ein, wobei die Arbeitnehmerbeiträge deutlich niedriger sind als die der Arbeitgeber. Ein Midijob kann sich finanziell vor allem für Arbeitnehmer lohnen, da sie einen geringen Beitrag zahlen und dennoch komplett versichert sind, einschließlich der Zahlung in die Rentenversicherung. Die Beiträge, die die Arbeitnehmer zahlen, sind deutlich niedriger als die der Arbeitgeber. Die Basis für die Höhe der Beiträge stellen zwei Formeln. 

Anders als bei anderen Arbeitsmodellen spielt das Einkommen mit Hinblick auf den Beitrag, den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung zahlen, keine Rolle. Für Arbeitgeber gilt jedoch: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Beitrag. Wer beispielsweise einen Midijobber beschäftigt, der 520,01 Euro verdient, zahlt hierfür einen Beitrag in Höhe von 28 Prozent. 

Wenn der Midijobber jedoch mehr verdient, senkt sich der prozentuale Anteil seiner Beiträge. Das bedeutet: Arbeitet er pro Monat für 2.000 Euro, zahlt der Arbeitgeber „nur“ 20 Prozent. Mit steigendem Einkommen erhöht sich die Steuerprogression, was zu höheren Steuerabgaben führt. Die Einkünfte aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden für die Berechnung der Steuerprogression zusammengerechnet. Beitragspflichtige Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung müssen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auch berücksichtigt werden.

Dementsprechend kann sich ein Midijob in finanzieller (und in sozialversicherungstechnischer) Hinsicht vor allem für Arbeitnehmer lohnen. Denn: Sie zahlen einen geringen Beitrag, sind jedoch komplett versichert. Gleichzeitig zahlen sie in ihre Rente ein. 

Minijob: Kostenverantwortung des Arbeitgebers

Der größte Teil der Kosten bzw. der Abgaben, die im Zusammenhang mit Minijobs anfallen, werden vom Arbeitgeber getragen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem:

  • Pauschalen zur Kranken- und Rentenversicherung
  • Steuern
  • Umlagen
  • Unfallversicherungsbeiträge

zu zahlen. Von dem Bruttolohn gehen maximal 31,4 Prozent an die Minijob Zentrale. Wie hoch die Abgaben genau sind, ist davon abhängig, um welche Art von Minijob es sich genau handelt. Hier besteht die Möglichkeit, sich zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einer kurzfristigen Beschäftigung zu entscheiden. Als Arbeitgeber musst du auch die Umlagen und Unfallversicherungsbeiträge für kurzfristige Beschäftigungen zusätzlich zu den anderen Abgaben kalkulieren. Sie sind niedriger als es bei einem Minijob mit Verdienstgrenze der Fall ist. Zudem musst du (ebenfalls als Arbeitgeber) mit Beiträgen zur Unfallversicherung kalkulieren, wenn du dich für die kurzfristige Beschäftigung deines Mitarbeiters entscheidest. 

Wechsel von Minijob zu Midijob – Entscheidungshilfen für Arbeitgeber

Vielleicht kennst du die Situation: Du bist Arbeitgeber und hast bereits einige Minijobber eingestellt. Im Laufe der Zeit bemerkst du, dass sich deine Geschäfte gut entwickeln und es eigentlich an der Zeit wäre, neue Mitarbeiter einzustellen. Aber warum eigentlich? Alternativ könntest du dich doch auch dazu entscheiden, einen (oder mehrere) deiner Mini- zu Midijobbern zu machen! 

Hierbei solltest du die folgenden Punkte berücksichtigen: 

  • Der Wechsel eines Minijobbers zu einem Midijobber bietet dir viele Vorteile. So profitierst du hier unter anderem davon, dass der betreffende Mitarbeiter dein Unternehmen und die entsprechenden Abläufe bereits kennt. Das bedeutet unter anderem, dass du die betreffende Person nicht mehr einarbeiten musst. 
  • Der Gesamtbeitrag der Sozialversicherung muss beim Wechsel eines Minijobbers zu einem Midijobber berücksichtigt werden, da du als Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung zahlen musst. Je nachdem, wie viel dein Mitarbeiter in seinem Midijob verdient, zahlst du prozentual mehr oder weniger. Es ist daher wichtig, die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sorgfältig zu kalkulieren, um die beste Lösung für das Budget des Mitarbeiters zu finden.
  • Bei der Frage „Minijob oder Midijob?“ solltest du nie zu knapp planen. Wenn du bemerkst, dass dein Betrieb leidet, weil ein Mitarbeiter auf Minijobbasis nicht mehr arbeiten darf, ist es sicherlich an der Zeit, umzuplanen. Genau das gehört zu einem gesunden Wachstum dazu.
Wichtig zu beachten: Als Arbeitgeber musst du darauf achten, dass die Verdienstgrenzen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter in seinem Midijob nicht versehentlich als sozialversicherungsfrei eingestuft wird.