Nebenberuflich selbstständig? Auf diese 8 Dinge musst du achten!

Zusammenfassung
Was du erfährst
- Was "nebenberuflich selbstständig" bedeutet
- Wann du eine Nebenberuflichkeit anmelden musst
- Welche Steuern du zahlen musst
- Warum eine Nullmeldung gefährlich sein kann
Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst, liegst du voll im Trend. Laut KFW Gründermonitor gab es im Jahr 2013 562.000 Gründungen im Nebengewerbe. Immerhin sind dies über 50% aller Gründungen. 2014 lagen diese bei 868.000.
Die nebenberuflichen Gründungen sind häufig Solo- und keine Team-Gründungen. Nebenberuflich oder hauptberuflich eine Firma zu gründen ist eine Herausforderung. Rechtliche, steuerliche und buchhalterische Vorschriften gilt es zu beachten.
Als ich mit 19 Jahren meine erste Firma gründete, wusste ich nicht wo ich anfangen sollte. Deswegen habe ich für dich die wichtigsten acht Punkte um nebenberuflich selbstständig Starts zusammengefasst.
1. Nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig – wo liegt der Unterschied
Nebenberuflich selbstständig sein heißt einen Hauptberuf zu haben. Das setzt nicht unbedingt ein Angestelltenverhältnis voraus. Du kannst Vollzeit Student, Soldat, Beamter oder arbeitslos sein und eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufbauen.
Es gibt zwei Punkte bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit zu beachten:
- Aus Sicht der Arbeitszeit bist du nebenberuflich selbstständig bei weniger als 18 – 20 Stunden Zeitinvestition in der Woche.
- Das Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit darf nicht dein Einkommen aus der Haupttätigkeit übersteigen. Bei Studenten und Arbeitslosen gibt es Ausnahmen, auf die ich später eingehe. Der Grund für diese Regelung ist, dass aus Sicht der Ämter und Sozialversicherungsträgern dein Arbeitsmittelpunkt bestimmt werden soll und hierfür Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit werden grundsätzlich nicht mit Sozialabgaben belastet.
2. Gewerbe anmelden oder freiberuflich tätig
Freie Berufe sind z.B. Rechtsanwalt, Notar oder Schauspieler. Diese Berufsgruppe muss kein Gewerbe anmelden. Der Vorteil für die freien Berufe ist, dass sie von der Gewerbesteuer befreit sind. Als Freiberufler ist es wichtig die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt unverzüglich zu melden. Danach bekommst du den steuerlichen Erfassungsbogen zugesandt.
Du bist kein Freiberufler?
Dann meldest du dein Gewerbe bei dem nächsten zuständigen Gewerbeamt an. Bei der Anmeldung gibst du an, dass du dein Gewerbe im Nebenerwerb ausübst. Innhalb von 14 Werktagen schickt dir das Finanzamt automatisch einen steuerlichen Erfassungsbogen zu.
Als Gewerbetreibender bist du gewerbesteuerpflichtig. Für Einzelunternehmer gibt es einen Freibetrag von 24.500€ Gewinn. Unterhalb dieses Wertes musst du als Gewerbebetreibender keine Gewerbesteuer zahlen. Kapitalgesellschaften (z.B. eine AG oder eine GmbH) sind ab dem ersten Euro Gewinn gewerbesteuerpflichtig.
3. Nebenberuflich selbstständig und angestellt?
Als Angestellter hast du einen Arbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber geschlossen. Dieser regelt grundsätzlich das Arbeitsverhältnis. Eine gängige Klausel ist, dass die Aufnahme einer Nebentätigkeit gemeldet und genehmigt werden muss.
Dieser Punkt ist strittig und wird regelmäßig von den Arbeitsgerichten abgewiesen, sofern deine Nebentätigkeit nicht die Geschäftsinteressen deines Arbeitgebers berührt.
Drei Beispiele für einen Verstoß gegen die Geschäftsinteressen deines Arbeitgebers.
- Auftragsarbeiten für die Konkurrenz. Eine Friseurin arbeitet nebenberuflich bei einem anderen Friseur in der Nähe des Arbeitgebers.
- Jeden Abend in der Woche in einer Disco arbeiten und morgens komplett verschlafen am Arbeitsplatz erscheinen.
- Ausdrucken der Rechnungen für die nebenberufliche Tätigkeit am Drucker auf der Arbeit. Achte darauf keine Materialen deines Arbeitgebers für die Selbständigkeit zu benutzen oder nur mit Genehmigung deines Vorgesetzten.
Wenn du nicht gegen die Geschäftsinteressen deines Arbeitgebers verstößt, gibt es eine Meldepflicht aber keine Genehmigungspflicht. Eine Genehmigung ist Formsache. Vor den Arbeitsgerichten wird regelmäßig entschieden das eine „nicht Meldung“ kein Kündigungsgrund ist. Wenn dein Chef auf deine neue Website stößt ohne das er vorher informiert wurde kann es zu Unstimmigkeiten und Misstrauen führen. Deswegen ist eine Meldung grundsätzlich zu empfehlen.
Als Angestellter in Vollzeit bist du in der gesetzliche Krankenversicherung versichert. Auf dein Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit brauchst du keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten, sofern du eine der drei Grenzen nicht überschreitest:
- Zeitinvestition von 18 – 20 Stunden.
- Der Verdienst aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist höher als im Hauptberuf.
- Umsatz über 75% der Bezugsgröße zur gesetzlichen Rentenversicherung. 75 % der Bezugsgröße zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht 2126,25€ Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies lag 2015 bei 2835€ monatlich.
Solltest du eine dieser drei Grenzen überschreiten wirst du krankenversicherungspflichtig in deiner nebenberuflichen Tätigkeit. Auf die Umsätze der selbstständigen Tätigkeit fallen 15,6% Krankenversicherungsbeitrag an, bis zu einem Gesamteinkommen von 49.500€ im Jahr.
Schwer abzugrenzen sind Teilzeitangestellte. Die Frage ist, was der Arbeitsmittelpunkt ist. Meine Empfehlung ist eine Statusfeststellung bei deiner Krankenversicherung durchzuführen.
Bei Unstimmigkeiten nimm vorsichtshalber Kontakt mit deiner Krankenversicherung auf.
Du kannst dich zu dem Thema auch hier kostenlos beraten lassen.
4. Nebenberuflich selbstständig und Student
Studenten dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten verlieren sie den Status als Student und werden erwerbstätig. Unter 25 Jahren sind Studenten meist kostenlos als Familienmitglied über die Eltern mitversichert. In diesem Fall darfst du maximal 405€ monatlich dazuverdienen. Einzige Ausnahme sind die Semesterferien. Der Wert von 405€ monatlich darf dann einmal im Jahr überschritten werden aber nicht länger als 2 Monate am Stück.
Du kannst dich allerdings auch schon vorher selbst als Student versichern. Dann gilt die Regel mit der Einkommensbegrenzung nicht und du musst nur noch auf doe 20 Stunden Grenze achten. Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung beträgt dann rund 70€ monatlich. Wenn du über 25 Jahre bist, musst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Es gibt hier zwei Grenzen die du nicht überstiegen darfst ohne deinen Status in der Krankenversicherung zu verlieren.
- Über 20 Stunden Zeitinvestition für die nebenberufliche Tätigkeit
- Ein hoher Gewinn der auf eine hauptberufliche Selbstständigkeit hinweist (Entscheidung liegt im ermessen des Sachbearbeiters).
Übersteigst du diesen Wert musst du dich voll versichern. Beiträge zwischen 250€ – 600€ monatlich werden fällig. Es ist sinnvoll mit seiner Krankenversicherung in Kontakt zu stehen und bei Grenzfällen eine Statusfeststellung durchzuführen. Eine studentische Krankenversicherung gilt bis zum 14. Fachsemester oder bis zu dem Semester in dem du 30 wirst.
5. Nebenberuflich selbstständig und arbeitslos
Bist du arbeitslos, kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen.
Dabei gibt es folgende Grenzen zu beachten:
- Bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 15 Stunden bist du nicht mehr arbeitslos.
- Gewinne bis 165€ kürzen nicht das Arbeitslosengeld. Gewinne sind Einnahmen abzüglich deiner Aufwendungen.
- Gewinne über 165€ bis 400€ werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet und mindern es. Bei einem Arbeitslosengeld von mehr als 1000€ erhöht sich der Betrag von 165€ auf 200€ im Monat.
Wenn du mehr als 400€ Verdienst, bist du sozialversicherungspflichtig und nicht mehr arbeitslos.
6. Nebenberuflich selbstständig und Soldat oder Beamter
Als Soldat oder Beamter bist du in einem Dienstverhältnis und nicht in einem Arbeitsverhältnis. Einige Grundrechte sind eingeschränkt. Als Beamter hast du zum Beispiel kein Streikrecht und kein Verhandlungsrecht.
Aus dem besonderen Treueverhältnis ergeben sich Besonderheiten bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die Arbeitszeit darf in der nebenberuflichen Tätigkeit 8 Stunden pro Woche nicht überschreitet oder 1/5 der wöchentlichen Dienstzeit. Bei Teilzeit mit 20 Stunden Dienstzeit wären dies 4 Stunden pro Woche (20 / 5 = 4).
Grundsätzlich steht einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nichts im Wege, eventuell muss eine Genehmigung eingeholt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die nebenberufliche Tätigkeit nicht im Konflikt mit dem Beamtenverhältnis steht. Ein Polizeibeamter darf zum Beispiel nicht als Türsteher vor der Diskothek arbeiten.
Bei Bundeswehrsoldaten kann zudem der Disziplinarvorgesetzte die Nebentätigkeit untersagen. Bei Aufnahme der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist dem Dienstherr die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Das Einkommen aus der nebenberuflichen Tätigkeit darf deinen Hauptverdienst nicht übersteigen.
Krankenversicherungsbeiträge müssen in der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht gezahlt werden.
7. Muss ich Steuern zahlen wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?
Grundsätzlich ist jede Person ab der Geburt steuerpflichtig. Deswegen sind auch Einnahmen aus einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit steuerpflichtig.
Ich gehe hier auf die beiden wichtigsten Steuerarten ein:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
Einkommenssteuer
Ganz grob gesagt ergeben deine Einnahmen abzüglich Ausgaben den zu versteuernden Gewinn. In Deutschland haben wir ein progressives Steuersystem. Je mehr du verdienst, umso höher ist der Steuersatz.
Mit dem Steuerrechner des BMF kannst du deine Steuern berechnen.
Hinweis: Deine Einkommenssteuer erhöht sich, wenn du nebenberuflich selbständig bist. Was du netto aus einem Auftrag rausbekommst, gehört also nicht komplett dir, sondern muss auch versteuert werden. Am besten legst du immer um die 40% deiner Einnahmen aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit direkt auf ein Extrakonto, sodass am Ende des Jahres bei einer Steuerrückzahlung nicht das böse Erwachen kommt. Diesen Umstand solltest du bei deiner Honorarkalkulation ebenfalls beachten.
Umsatzsteuer
In Deutschland bist du generell umsatzsteuerpflichtig. Auf deine verkauften Produkte oder Dienstleistungen führst du Umsatzsteuer ab. Es gibt verschiedene Umsatzsteuersätze von 19% und 7%.
Du bist verpflichtet monatlich Umsatzsteuer abzuführen, das ist aufwendig. Zum Glück gibt es die Kleinunternehmerregelung:
Wenn du 22.000€ Umsatz im Vorjahr und im Gründungsjahr voraussichtlich nicht über 50.000€ Umsatz überschreitest, kannst du diese Regelung in Anspruch nehmen.
Der Vorteil
Du brauchst keine Umsatzsteuer ausweisen und somit nicht abführen. Buchhalterisch bedeutet das weniger Aufwand.
Der Nachteil
Unternehmer können sich die Umsatzsteuer zurückholen die sie zahlen. Du kaufst dir beispielsweise einen Computer für dein Unternemen, dann kannst du dir diese Umsatzsteuer wiederholen. Das entfällt bei der Kleinunternehmer-Regelung. Für dich ist die Umsatzsteuer ein echter Kostenpunkt.
8. Scheinselbstständigkeit
Ein Problem bekommst du nur, wenn du für einen Auftraggeber tätig bist. Nehmen wir an du machst Promotion oder arbeitest für einen Versicherungskonzern. Dann wirst du als Scheinselbstständiger geführt und eher einem Angestelltenverhältnis zugeordnet, weil du zwar selbstständig bist, jedoch in einem anstellungsähnlichen Verhältnis arbeitest.
Scheinselbstständig bist du, wenn du 5/6 deiner Einnahmen von einem Arbeitgeber bekommst und gegenüber dem Auftraggeber weisungsgebunden bist.
Ist das der Fall, bist du rentenversicherungspflichtig. Auf deine Umsätze zahlst du 18,7% Rentenversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze von ca. 60.000€ Umsatz. Falls du rückwirkend geprüft wirst, können hohe Rückforderung entstehen. Mein Tipp, veranlasse eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung vor Beginn deiner Tätigkeit.
Hier kannst du dich kostenlos informieren.
Fazit
Ich habe mehrere Unternehmen gegründet und weiß wie schwer es ist sich in diese neue Welt vorzuwagen. Ich vergleiche es mit der ersten Fahrstunde, bei der ich mich bewusst darauf konzentrieren musste das Auto zu fahren. Alles war neu. Heute denken wir beim Autofahren gar nicht mehr nach, sondern fahren intuitiv.
Mein Tipp: Lass es auf dich zukommen und vertraue dem Prozess. Wenn du die 8 Punkte beachtest sollte nichts schiefgehen.
Eine Selbstständigkeit ist ein mutiger Schritt und wird dich in jedem Fall persönlich voranbringen.