06.11.2020

Nebengewerbe anmelden – darauf kommt es an

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Nebengewerbe anmelden – darauf kommt es an

Zusammenfassung

In diesem Artikel erfährst du, was ein Nebengewerbe ist und wann du dieses anmelden musst. Zudem erläutern wir dir die Kosten sowie die Vor- und Nachteile eines Nebengewerbes.
11 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Wer ein Gewerbe anmelden muss
  • Wann es sich um ein Nebengewerbe handelt
  • Wann sich ein zusätzliches Nebengewerbe lohnt
  • Wie viel ein Nebengewerbe kostet
  • Welche Vorteile ein Nebengewerbe hat

Du verfügst bereits über ein Gewerbe und möchtest nun eine neue Idee testen oder mit einem zweiten Projekt tätig werden? Dann bietet sich ein Nebengewerbe durchaus an. Bevor du jedoch gewerblich an deinen neuen Zielen arbeiten darfst, musst du dein neues Gewerbe anmelden. Doch welche Besonderheiten sind hierzu zu beachten. Und worauf kommt es bei deiner Anmeldung an? Alles Wichtige zu deinem Nebengewerbe und zu deinen Optionen erfährst du in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer genau muss ein Gewerbe anmelden?

2. Wann handelt es sich um ein Nebengewerbe?

3. Dein Durchblick im Behördendschungel

4. Die Gründe für ein zusätzliches Nebengewerbe

5. Die Auswirkungen auf die Krankenversicherung

6. Auf diese Kosten läuft es beim Nebengewerbe hinaus

7. Alles Wichtige zu den Steuern im Nebengewerbe

8. Besondere Herausforderungen bei der Anmeldung eines Nebengewerbes

9. Die Vor- und Nachteile eines Nebengewerbes

10. Umfassend steuerlich beraten lassen

Wer genau muss ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland werden zwei Arten von Tätigkeiten unterschieden. Auf der einen Seite stehen die freiberuflichen Tätigkeiten, auf der anderen Seite lassen sich die gewerblichen Tätigkeiten nennen. Während zu den Freiberuflern nur bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte, Anwälte oder Künstler zählen, sind in der Regel alle weiteren Betriebe gewerblich tätig. Solltest du nur ein Gewerbe ausüben, handelt es sich hierbei zwangsläufig um dein Hauptgewerbe.

Durch deine gewerbliche Tätigkeit wirst du automatisch auch gewerbesteuerpflichtig. Deinen Steuersatz kannst du durch deinen lokalen Hebesatz sowie anhand deines Gewerbeertrags berechnen. Beachte für Personengesellschaften hierzu den Freibetrag von 24.500 €, für den keine Steuern bezahlt werden müssen. Aber wo liegen die Unterschiede zum klassischen Nebengewerbe?

Wann handelt es sich um ein Nebengewerbe?

Bei einem Nebengewerbe ist es entscheidend, dass du es nicht in Vollzeit oder hauptberuflich ausführst. Laut der GVK, also dem Sozialversicherungsträger, liegt die Grenze für ein Nebengewerbe bei maximal 20 wöchentlichen Arbeitsstunden. Ein konkreter Bezug zur Rechtsform des Gewerbes lässt sich durch die Beantragung einer Nebentätigkeit jedoch nicht herstellen.

Daher kann auch das Kleingewerbe gleichzeitig zu einem Nebengewerbe werden, da es vor allem um den Umfang deiner gewerblichen Erträge geht. Solltest du dein Gewerbe nebenberuflich führen, ist zudem der Arbeitgeber zu informieren. In den meisten Fällen spricht nichts gegen die Ausübung eines Nebengewerbes, solange dies die Arbeitsleistung des Mitarbeiters nicht beeinträchtigt. Für die Anmeldung einer derartigen Nebentätigkeit sind die Abläufe wie auch beim Hauptgewerbe.

Dein Durchblick im Behördendschungel

Rund um die Anmeldung beim Gewerbeamt sowie bezüglich aller weiteren Schritte und Aufgaben mit den Behörden gibt es viel zu beachten. Wir haben dir daher die zentralen Aspekte noch einmal treffend zusammengefasst, die für deinen Nebenerwerb von Bedeutung sind:

Handelsregister

Solltest du dein Nebengewerbe als Kaufmann, UG oder GmbH Starten, ist zunächst eine Anmeldung im Handelsregister erforderlich. Dies erfordert in den meisten Fällen etwas Zeit, da die Bearbeitung und der Eintrag im Register nicht immer von heute auf morgen möglich ist.

Gewerbeamt

Falls keine Eintragung im Handelsregister erforderlich ist, erfolgt die Gewerbeanmeldung vor Ort im Gewerbeamt. Hierzu musst du zunächst das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen, auf dem Angaben zur Person gemacht werden. Auch Aspekte bezüglich des Gewerbes spielen eine Rolle. Setze bei einem Nebengewerbe zusätzlich dein Kreuz im Bereich "nebenberuflich".

Finanzamt

Ein eigenes Gewerbe ist zwangsläufig mit Steuern verbunden. Daher schickt dir das Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und nach Rücksendung eine individuelle Steuernummer. Falls du auch im Ausland gewerblich tätig sein möchtest, benötigst du zudem eine Steuer-ID.

Arbeitsamt

Auch im Nebengewerbe kannst du natürlich Mitarbeiter einstellen. Hierzu bist du auf eine Betriebsnummer angewiesen, die du direkt beim Arbeitsamt beantragen kannst. Diese ist entscheidend, um das Personal anschließend bei der Sozialversicherung anzumelden und eine Mitteilung an die Krankenkasse zu verfassen.

Berufsgenossenschaft

Sobald du ein Nebengewerbe gründest, ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft für dich verpflichtend. In diesen stehen die Interessen deiner Branche und Berufsgruppe im Fokus, wodurch sich die zuständigen Kräfte für dich einsetzen.

HWK oder IHK

Auch die Mitgliedschaft in der Handelswerkskammer (HWK) oder in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für dich verpflichtend. Bis auf Handwerker melden sich alle Gewerbetreibenden für den Haupt- oder Nebenerwerb direkt bei der IHK an.

Die Gründe für ein zusätzliches Nebengewerbe

Wenn du dich für ein Nebengewerbe entscheidest, geht es meist um beruflich spannende Tätigkeiten für eine kleine Zusatzvergütung. Hast du zum Beispiel Erfahrungen rund um das Design und die Entwicklung von Webseiten, kannst du nebenberuflich als Webdesigner aktiv werden. In der Regel reichen die Einnahmen aus dem Nebengewerbe nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten, weshalb der Hauptberuf eine wichtige finanzielle Grundlage darstellt. Dennoch möchten viele Menschen nicht auf ihre Hobbys und den damit verbundenen Berufsbezug verzichten.

Ein Kleingewerbe bietet sich allerdings nicht nur aus Sicht des Gewerbetreibenden an. Auch für das Umfeld ergeben sich auf diese Weise viele neue Angebote und Möglichkeiten, mit denen sich neue Projekte umsetzen lassen. So wird die gewerbliche Nebentätigkeit für viele Menschen zu einem hervorragenden Beitrag, um etwas Abwechslung zum Hauptgewerbe und zu den damit verbundenen Aufgaben zu sammeln.

Die Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Grundsätzlich kannst du ein Nebengewerbe ohne konkrete Auswirkungen auf die Krankenversicherung gründen. Sobald du allerdings die Versicherungspflichtgrenze übersteigst, hast du die Wahl zwischen einer privaten und einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig ist jedoch, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen erhoben werden. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist hingegen ein Teil des Gehalts zu zahlen.

Solltest du dein Nebengewerbe als Student gründen wollen, gilt für dich bis zum 25. Lebensjahr in den meisten Fällen noch die Familienversicherung. Sobald allerdings mehr als 20 Stunden im Gewerbe gearbeitet wird, ist eine freiwillige Versicherung erforderlich. Diese fällt im Vergleich zu den gängigen Studententarifen in den meisten Fällen deutlich teurer aus.

Auf diese Kosten läuft es beim Nebengewerbe hinaus

Unterschiede innerhalb der Anmeldung gibt es zwischen dem Hauptgewerbe und dem Nebengewerbe nicht. Daher musst du auch mit den identischen Kosten rechnen. Dies ist wiederum stark von der Rechtsform abhängig, für die dein Gewerbe gegründet werden sollen. Eine GbR lässt sich beispielsweise deutlich günstiger gründen als eine GmbH. Einheitlich sind hingegen die Kosten für deine Gewerbeanmeldung. Diese liegen immer zwischen 16 € und 60 €, was auf Dauer in der Regel keine große Investition für dein Neben- oder Kleingewerbe darstellt.

Alles Wichtige zu den Steuern im Nebengewerbe

Nicht nur innerhalb der Gründung, sondern auch steuerlich gibt es rund um dein Nebengewerbe keine Unterschiede. Auch hierzu gilt die Freigrenze von 24.500 €, die in Hinblick auf deine Steuer gewährleistet wird. Neben der Gewerbesteuer wird zudem auf deinen gesamten Jahresgewinn die Einkommenssteuer erhoben, die je nach Höhe des Einkommens bis zu 45 % betragen kann. Hinzu kommen je nach Konfession die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag.

Steuern sparen kannst du hingegen mit der Kleinunternehmerregelung. Diese steht dir für dein Kleingewerbe zur Verfügung, wenn du maximal 22.000 € im Vorjahr verdient hast oder im Jahr der Gründung voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € verdienen wirst. Auf dem steuerlichen Erfassungsbogen kannst du die Nutzung der Kleinunternehmerregelung von Beginn an wählen. Achte jedoch darauf, dass du an dieser Stelle nicht umsatzsteuervorabzugsberechtigt bist.

Besondere Herausforderungen bei der Anmeldung eines Nebengewerbes

Nicht für jeden ist die Gründung eines nebenberuflichen Gewerbes ohne zusätzliche Anträge und Bescheinigungen möglich. Wir haben dir aus diesem Grund fünf Fälle herausgearbeitet, in denen du für deine Gewerbeanmeldung weiterführende Details beachten solltest:

Als Angestellter

Für Angestellte ist die gewerbliche Tätigkeit in den meisten Fällen nicht an konkrete Hürden gebunden. Wichtig ist lediglich, dass der Angestellte nicht als Konkurrent zur Arbeitsstelle steht und dass keine Arbeitsmittel des Arbeitgebers verwendet werden. Wichtig ist zudem, dass die nötige Arbeitsleistung voll eingebracht werden kann. Dies bedeutet, dass du durch deine Nebentätigkeit nicht so sehr eingespannt sein solltest, dass du die Hauptarbeit nicht mehr erbringen kannst.

Als Student

Studenten sind fest an die maximale Arbeitszeit von 20 Stunden pro Monat gebunden. Dies hat vor allem mit der Versicherung zu tun, da diese durch die Überschreitung der Arbeitszeit nicht mehr studentisch möglich ist. Für Studenten unter 25 Jahre ist dies in den meisten Fällen vollkommen kostenlos als Teil der Familienversicherung möglich. Sobald die gewerbliche Tätigkeit jedoch den vorgegebenen Rahmen übersteigt, entstehen monatliche Kosten zwischen 200 € und 600 €.

Als Beamter

Da Beamte grundsätzlich einen Sonderstatus haben, ist die Ausübung einer Nebentätigkeit gar nicht so einfach. Daher gibt es für Beamte konkrete Formulierungen, nach denen die Arbeit als Beamter zu jedem Zeitpunkt ordnungsgemäß erfüllt werden sollte. Zudem dürfen die Tätigkeiten nicht im Widerstreit mit den dienstlichen Aufgaben stehen, die Unparteilichkeit beeinflussen oder zu einer zukünftigen Einschränkung führen. Auch das Ansehen des Beamtenstatus darf nicht geschädigt sein.

Als Arbeitsloser

Für Bezieher des ALG I gilt die Grenze von 15 Stunden pro Woche. Sollte diese überschritten werden, gilt die entsprechende Person nicht mehr als arbeitssuchend. Wenn weiterhin Arbeitslosengeld bezogen werden soll, liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 165 € pro Monat. Beim ALG II hast du zudem eine Freigrenze von 100 €. Hinzu kommt eine Befreiung für 20 % der Einnahmen, die zwischen 100 € und 1.000 € liegen. Auswirkungen auf die ALG II Auszahlung sind hierbei nicht zu befürchten.

Als Auszubildender

Auch Auszubildende können sich mit einem Nebengewerbe selbstständig machen. Hierbei gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Angestellte, wonach deine Arbeit am Ausbildungsplatz nicht eingeschränkt werden darf. Achte zudem darauf, dass durch die Arbeit im nebenberuflichen Gewerbe dein Kindergeldanspruch entfällt und du eine entsprechende Meldung abgeben musst. Stimme dich am besten zudem bezüglich der Berufsausbildungsbeihilfe mit deinem Finanzamt ab.

Die Vor- und Nachteile eines Nebengewerbes

Nicht für jeden ist ein Nebengewerbe die beste Option, wenn es um die Tätigkeit parallel zur Hauptbeschäftigung geht. Aus diesem Grund haben wir die Vor- und Nachteile eines Nebengewerbes noch einmal objektiv für dich zusammengetragen, um dich bei der Auswahl zu unterstützen:

Vorteile

Ein Nebengewerbe bietet dir die Gelegenheit, das Potenzial deiner Tätigkeit vorab zu testen. Da du in den meisten Fällen durch ein Hauptgewerbe abgesichert bist, musst du dich keinen unnötigen Risiken aussetzen. Das finanzielle Risiko einer nebenberuflichen Gründung ist an dieser Stelle deutlich geringer, weshalb du mit eigenen neuen Ideen am besten diesen Weg für einen guten Start wählst.

Sollte sich deine Nebentätigkeit mit der Zeit rentieren, kannst du diese ohne viel Aufwand zu deinem Hauptgewerbe machen. Dies ist besonders in Hinblick auf deine Einkünfte von Bedeutung, wodurch du dich problemlos gewerblich weiterentwickeln kannst. Mit zunehmenden Einkünften kannst du auch die Arbeitslast wachsen lassen, um die Beschäftigung irgendwann hauptberuflich auszuführen. In den meisten Fällen ist die nebenberufliche Tätigkeit jedoch der leichtere und sicherere Start.

Nachteile

Mit einem zweiten Job steigt auch die zeitliche Belastung deutlich an. In Verbindung mit einem vollständigen Haupterwerb bleibt möglicherweise nicht mehr genug Zeit, um den Anforderungen des Nebengewerbes vollständig gerecht zu werden. Dies führt in der Praxis zu eingeschränkter Flexibilität, was sich negativ auf wichtige Werte wie die Verlässlichkeit und Sicherheit auswirkt.

In vielen Fällen ist die gewerbliche Gründung zudem mit Investitionen verbunden. Dadurch steigt das Risiko der Verschuldung, da vor allem bei nebengewerblichen Aufgaben keine Erfolge garantiert sein können. Eventuelle Schulden müssen an dieser Stelle mit deiner Haupttätigkeit verrechnet werden, was sich langfristig negativ auf deine finanzielle Situation auswirken kann. Überlege daher gut, ob du der Doppelbelastung gewachsen bist und ein zusätzliches Gewerbe gründen möchtest.

Umfassend steuerlich beraten lassen

Mit einer weitreichenden steuerlichen Beratung musst du dir um deine steuerliche und gewerbliche Behandlung keine Sorgen machen. Ein Nebengewerbe lohnt sich für viele Menschen, um den eigenen Beruf zu ergänzen oder um in anderen Branchen Erfahrungen zu sammeln. Innerhalb der Beratung für die Steuer findest du schnell heraus, welche Konzepte sich für dich am besten eignen und wie du die steuerliche Belastung minimieren kannst. So lohnt es sich, die Gewerbeanmeldung zu nutzen und die neue Beschäftigung auch beruflich sauber und durchdacht über die Bühne zu bringen.