14.08.2023

OHG Gründung – Worauf ist beim Gründen der offenen Handelsgesellschaft zu achten?

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
OHG Gründung – Worauf ist beim Gründen der offenen Handelsgesellschaft zu achten?

Zusammenfassung

Unser Beitrag zur OHG bietet umfassenden Überblick über die Rechtsform, sowie ihre Vor- und Nachteile. Wir geben dir auch eine Gründungsanleitung, einen Gesellschaftsvertrag und eine Checkliste.
15 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was die Offene Handelsgestellschaft überhaupt ist
  • Welche Vor- und Nachteile die Gründung einer OHG mit sich bringt
  • Was alles in den Gesellschaftsvertrag der OHG gehört
  • Wie viel die Gründung einer OHG kostet
  • Wer in der OHG haftet

Du möchtest ein Unternehmen gründen? In diesem Fall stellt sich auch immer die Frage nach der Rechtsform. Neben dem Einzelunternehmen und der GbR gibt es unter den Personenhandelsgesellschaften auch noch die OHG (Offene Handelsgesellschaft). Doch was macht diese aus? Wo liegen die Besonderheiten und was solltest Du als Gründer beachten?

Inhaltsangabe

  1. Offene Handelsgesellschaft (OHG) Rechtsform: Definition
  2. OHG gründen: Vorteile & Nachteile im Überblick
  3. OHG-Gründung: Schritt-für-Schritt-Anleitung
  4. Eintragung der OHG ins Handelsregister
  5. Ein Vergleich der OHG mit anderen Rechtsformen
  6. Was muss in den Gesellschaftsvertrag der Offenen Handelsgesellschaft?
  7. Was kostet die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft?
  8. Bankkonto für die Offene Handelsgesellschaft eröffnen
  9. Buchhaltung und Steuerpflichten nach Gründung der OHG
  10. Wer haftet in der Offenen Handelsgesellschaft?
  11. Auflösung und Beendigung der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
  12. Checkliste zur OHG Gründung 2023

Offene Handelsgesellschaft (OHG) Rechtsform: Definition 

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Form der Personenhandelsgesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Hierbei übernehmen alle Gesellschafter sowohl die Rechte als auch die Pflichten. Das bedeutet vor allem: Alle haften vollständig für die Geschäfte und Schulden der OHG.

Laut Gesetzbuch ist der Geschäftsbetrieb einer OHG auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Deshalb gehört eine Handelsregistereintragung hierbei zu den verpflichtenden Schritten bei der Gründung. Die Unternehmensform hat keine eigene Rechtspersönlichkeit wie Kapitalgesellschaften.

Wann ist die Gründung mit dieser Unternehmensform sinnvoll?

Eine OHG ist vor allem dann sinnvoll, wenn Du mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen möchtest, das auf ein Handelsgewerbe ausgerichtet ist.

Gute Beispiele in diesem Zusammenhang wären:

  • Ein E-Commerce-Store für Babykleidung
  • Ein stationärer Laden für Bürobedarf
  • Eine Marketing-Agentur

Du solltest bei der Gründung jedoch beachten, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen allen Gesellschaftern besteht. Ihr benötigt diese Basis, da hierbei jeder persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet.

Darüber hinaus bietet eine OHG die Möglichkeit einer einfachen und flexiblen Unternehmensführung ohne strenge Organisationsvorschriften wie beispielsweise bei einer GmbH oder AG. So schreibt der Gesetzgeber zum Beispiel nicht einmal die Schriftform für den Gesellschaftsvertrag vor, auch wenn diese dringend zu empfehlen ist.

Wer kann keine OHG gründen?

Es gibt auch Fälle, in denen Du wegen der rechtlichen Voraussetzungen keine OHG gründen kannst. Das betrifft alle Geschäftsideen, die Du allein umsetzen möchtest. Eine OHG erfordert immer mindestens zwei Gesellschafter.

Weitere Beispiele:

  1. Freie Berufe: Möchtest Du mit Partnern beispielsweise eine Arztpraxis oder eine Anwaltskanzlei eröffnen, stellt die OHG nicht die passende Rechtsform dar. Diese ist klar auf Gewerbebetriebe ausgelegt. 
  2. Kleingewerbe: Kleingewerbetreibende können ebenfalls keine OHG gründen. Erstreckt sich eure Geschäftstätigkeit also eher auf sporadische Geschäftsereignisse (bestimmte Events), schließt dies die OHG als Rechtsform ebenfalls aus. Kleingewerbetreibende müssen sich aus diesen Gründen für eine andere Rechtsform entscheiden. 

Regelungen zur Geschäftsführung in der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Die Geschäftsführung (Innenverhältnis) und Vertretung (Außenverhältnis) einer OHG obliegen im Normalfall allen Gesellschaftern. Das bedeutet:

  • Jeder Gesellschafter darf die OHG nach außen vertreten
  • Jeder Gesellschafter darf Entscheidungen im Geschäftsbetrieb treffen (Einzelgeschäftsführung)

Entscheidungen, die die Organisation des Unternehmens selbst betreffen, sind davon ausgenommen. So darfst Du als einzelner Gesellschafter zum Beispiel nicht neue Gesellschafter aufnehmen, ohne alle anderen Beteiligten zu fragen. Das Gleiche gilt für die Übertragung des Gesellschaftsvermögens an dritte Personen. Auch wenn ihr euch mit anderen Gesellschaftern zusammenschließen wollt, sollte ein offener Dialog über die zukünftige Geschäftsführung geführt werden. 

Auf Wunsch aller Gesellschafter kann die Geschäftsführung und Vertretungsmacht nach außen jedoch abweichend von den gesetzlichen Regelungen vereinbart werden.

Dabei sind folgende Konstellationen möglich:

  1. Gesamtvertretung: Die Gesellschafter dürfen nicht mehr per Einzelgeschäftsführung Entscheidungen treffen, sondern müssen diese mit allen oder ausgewählten Geschäftsführern absprechen. 
  2. Gemischte Gesamtvertretung: Eine weitere Variante liegt darin, dass ein Gesellschafter als Geschäftsführer agiert, sich dabei mit einem Prokuristen abstimmen muss. Der Prokurist wird dabei von den anderen Gesellschaftern benannt. 

Wichtig: Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen anmelden!

Du möchtest mit Deinen Partnern abweichende Regelungen zur Geschäftsführung oder Vertretung nutzen? In diesem Fall müsst Ihr diese bei der Handelsregistereintragung anmelden. Hierfür ist die Zustimmung aller Gesellschafter nötig.

OHG gründen: Vorteile & Nachteile im Überblick

Vorteile:

  • Niedrige Kosten für die Gründung
  • Kein Startkapital für die Gründung erforderlich
  • Schnellere Gründung als bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH
  • Keine Pflicht für einen Gesellschaftsvertrag
  • Flexible Anpassungen im Gesellschaftsvertrag sind kein Problem
  • Gute Kreditwürdigkeit wegen persönlicher Haftung aller Gesellschafter
  • Unkomplizierte Unternehmensführung und Organisation

Nachteile:

  • Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt
  • Nicht für Freiberufler und Kleingewerbe nutzbar
  • Einzelgeschäftsführung der Gesellschafter bedingt großes Vertrauen
  • Handelsregistereintrag ist Pflicht (Eintragungspflicht für Änderungen in der Geschäftsführung)
  • Buchführungspflicht

OHG-Gründung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Gründung einer OHG setzt sich aus mehreren Schritten zusammen. Dazu gehören:

1. Erstellung des Gesellschaftsvertrags:

Der erste Schritt zur Gründung einer OHG besteht in der Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags. Dieser Vertrag sollte alle wichtigen Punkte wie die Art des Geschäfts, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Gewinnverteilung und das Verfahren zur Auflösung der Gesellschaft festlegen. Wenn die OHG unter einem anderen Namen agieren möchte, ist dies möglich. Die Verwendung von Fantasienamen sollte jedoch im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

Mittlerweile werden von Seiten der Industrie- und Handelskammern auch viele Musterverträge angeboten, die dafür genutzt werden können. Musterverträge sind hilfreiche Vorlagen, die bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags für eine OHG genutzt werden können.

Wichtig: Gesellschaftsvertrag schriftlich aufsetzen!

Laut Gesetz ist der Gesellschaftsvertrag formfrei. Trotzdem empfiehlt es sich, den Vertrag schriftlich abzuschließen. So schließt Ihr spätere Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten unter den Gesellschaftern aus.

2. Besuch beim Notar:

Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden. Dies gilt nur in Ausnahmefällen:

  • Ein Grundstück wird in die OHG eingebracht
  • Ein GmbH-Geschäftsanteil wird auf die OHG übertragen

Der Notar bereitet aber die Eintragung ins Handelsregister vor und nimmt dafür die Personalien aller Gesellschafter auf. Wenn ihr eure Absprachen durch einen Notar beglaubigen lasst, könnt ihr die Wirksamkeit besser gewährleisten. 

3. Eröffnung eines Geschäftskontos:

Als nächstes solltet Ihr ein Geschäftskonto eröffnen. Dies ist notwendig, um die finanziellen Angelegenheiten der OHG ordnungsgemäß zu verwalten. Zwar ist für Personenhandelsgesellschaften ein Geschäftskonto nicht explizit vorgeschrieben, aber nur lassen sich die Finanzen sauber vom Privatvermögen der Gesellschafter trennen. 

4. Eintragung im Handelsregister:

Die OHG muss im Handelsregister eingetragen werden. Der Notar kann die Anmeldung beim Handelsregister für euch übernehmen. 

5. Eintragung im Transparenzregister:

Anschließend muss die OHG im Transparenzregister eingetragen werden. Dieses Register dient der Offenlegung von Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen der OHG. Die Frist zur Eintragung beträgt zwei Wochen nach der Handelsregistereintragung.

6. Anmeldung beim Gewerbeamt:

Nun musst Du die OHG beim Gewerbeamt anmelden. Dies ist ein notwendiger Schritt, um die Geschäftstätigkeit der OHG offiziell zu machen.

7. Anmeldung beim Finanzamt:

Als nächstes ist eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich. Hier füllt Ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das Finanzamt vergibt daraufhin die Steuernummer und teilt bei Bedarf die Umsatzsteuer-ID zu.

8. Anmeldung bei der IHK oder HWK:

Schließlich muss die OHG bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden - abhängig von der Art der Geschäftstätigkeit. Die Institutionen bieten Unterstützung und Ressourcen für Unternehmen an.

Eintragung der OHG ins Handelsregister

Den Handelsregistereintrag nehmt Ihr beim jeweils zuständigen Amtsgericht vor. Habt Ihr einen Notar eingeschaltet, übernimmt dieser die Aufgabe. Für den Eintrag gibt es gewisse Pflichtangaben im jeweiligen Gesetzbuch. Diese sind in §106 Abs. 2 HGB festgehalten:

  • Namen, Wohnorte und Geburtsdaten aller Gesellschafter
  • Firma (Name, auch Fantasienamen möglich) sowie Geschäftssitz und inländische Geschäftsanschrift
  • Vertretungsmacht der einzelnen Gesellschafter

Sollten sich Änderungen an diesen Daten ergeben, sind Du und Deine Partner dazu verpflichtet, diese dem zuständigen Amtsgericht zu melden. Dies gilt insbesondere für Änderungen in der Geschäftsführung. 

Wichtig: Die Gründung einer OHG erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.

Ein Vergleich der OHG mit anderen Rechtsformen

Rechtsform Startkapital Mindestanzahl Gründer Beschränkte Haftung Eintrag im Handelsregister
OHG Kein Mindestkapital 2 Nein (Unbeschränkte Haftung) Ja
Einzel-unternehmen Kein Mindestkapital 1 Nein (Unbeschränkte Haftung) Nein (Optional)
GbR Kein Mindestkapital

2

Nein (Unbeschränkte Haftung) Nein (Optional)
KG Kein Mindestkapital 2 (mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist) Ja (Nur für Kommanditisten, Komplementär haftet unbeschränkt) Ja
GmbH 25.000 Euro

1

Ja (Beschränkt auf Gesellschafts-vermögen)

Ja

AG 50.000 Euro 1 Ja (Beschränkt auf Gesellschafts-vermögen)

Ja

Was muss in den Gesellschaftsvertrag der Offenen Handelsgesellschaft?

Wenn Du eine OHG gründen möchtest, benötigst Du einen Gesellschaftsvertrag. Dieser kann zwar auch mündlich geschlossen werden, aber die Schriftform ist definitiv sicherer. Bei einer OHG gilt nämlich: Die Gesellschafter haften gleichberechtigt und tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäfte der Gesellschaft.

Grundsätzlich gilt: Du kannst das Vertragswerk sehr flexibel gestalten und auch in gewissem Rahmen von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Gerade wenn Du dies planst, ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag sehr wichtig.

Die wichtigen Angaben im Überblick:

1. Die Höhe der Kapitaleinlagen:

Der Gesellschaftsvertrag sollte die Höhe, der von jedem Gesellschafter einzubringenden Kapitaleinlage klar festlegen. Diese Kapitaleinlage kann sowohl in bar als auch in Form von Sacheinlagen (z. B. Maschinen oder Fahrzeuge) erfolgen.

2. Die Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung:

Eine Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung ist essenziell. Die gesetzliche Regelung sieht folgende Gewinnverteilung vor:

  • Jede Geschäftseinlage wird mit 4% verzinst
  • Der Restgewinn nach Abzug der Zinsen wird gleichmäßig auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt

Anderslautende Vereinbarungen sind aber möglich und Du solltest diese explizit im Vertrag festhalten. So wäre beispielsweise eine Gewinnverteilung nach Höhe des Geschäftsanteils sinnvoll und denkbar. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Gesellschafter eine sehr hohe Geschäftseinlage einbringt und die anderen deutlich niedrigere Kapital- oder Sacheinlagen bieten.

3. Die Befugnis zur Geschäftsführung:

Es muss geklärt werden, welcher oder welche Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind. Bei der OHG sind grundsätzlich alle Gesellschafter zur Einzelgeschäftsführung befugt, doch können andere Vereinbarungen im Vertrag festgelegt werden.

Gängige Lösungen: Gesamtvertretung durch alle Geschäftsführer in Abstimmung oder durch einzelne Personen.

4. Die Stimmrechte der Gesellschafter:

Die Regelung der Stimmrechte ist wichtig für die Entscheidungsfindung bei außergewöhnlichen Geschäften innerhalb der OHG. In der Regel hat jeder Gesellschafter eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Kapitaleinlage. Oft ist es sinnvoll, hier ein Stimmrecht nach Höhe des Geschäftsanteils zu etablieren. 

Zudem solltet Ihr definieren, was außergewöhnliche Geschäfte ausmacht. Je nach Betrieb kann dies zum Beispiel ein bestimmter betraglicher Rahmen sein (z.B.: alle Entscheidungen oberhalb von 10.000 Euro). 

Weitere außergewöhnliche Entscheidungen:

  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Übertragung von Vermögen

5. Die Informations- und Kontrollrechte:

Jeder Gesellschafter hat das Recht, Informationen über die Geschäfte der Gesellschaft einzuholen. Dies gilt insbesondere für Gesellschafter, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Oft werden diesen Gesellschafter zusätzliche Kontrollrechte eingeräumt. Die genauen Modalitäten dieser Informations- und Kontrollrechte solltet Ihr im Gesellschaftsvertrag der OHG regeln.

6. Übertragungsmöglichkeiten für die OHG-Anteile:

Der Gesellschaftsvertrag sollte auch Regelungen darüber enthalten, wie und unter welchen Bedingungen Gesellschaftsanteile übertragen werden können. Dies ist besonders wichtig für den Fall, dass ein Gesellschafter seine Beteiligung an der OHG verkaufen möchte. Sinnvoll wäre zum Beispiel ein Vorkaufsrecht für die anderen Gesellschafter. 

7. Das Ausscheiden und die Abfindung eines Gesellschafters:

Ihr solltet festlegen, unter welchen Umständen ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden kann und wie seine Abfindung berechnet wird.

8. Regelungen zur Auflösung der OHG:

Der Vertrag sollte auch Bestimmungen zur Auflösung der OHG enthalten. Hierzu gehören die möglichen Gründe für eine Auflösung, das Verfahren zur Liquidation der Gesellschaft und die Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern.

Was kostet die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft?

Die Kosten für eine OHG-Gründung halten sich stark in Grenzen. Du musst lediglich folgende Kostenpunkte einplanen:

  • Eintragung ins Handelsregister (ca. 150 Euro)
  • Anmeldung beim Gewerbeamt (ca. 30 bis 50 Euro)
  • Rechtsanwalts- und Notargebühren (für Beratung, Hilfe bei der Eintragung ins Handelsregister)

Unter dem Strich musst Du an Kosten ungefähr 500 Euro einplanen. Im Vergleich zur Gründung einer GmbH fallen die Ausgaben also deutlich kleiner aus. 

Mindestkapital und Finanzierungsmöglichkeiten für eine OHG

Für die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft ist kein Startkapital erforderlich. Es reicht also, wenn sich mehrere Gesellschafter zusammenschließen und gemeinsam einem Gewerbe nachgehen wollen.

Bevor die OHG ihren Geschäftsbetrieb aufnimmt, muss trotzdem etwas Kapital aufgebracht werden. Das sogenannte Gesellschaftsvermögen sollte vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs zur Verfügung stehen, denn von dem Geld beschafft Ihr zum Beispiel:

  • Handelswaren
  • Geschäftsausstattung
  • Erstellung eines Internetauftritts

Bei der Kapitalbeschaffung hat die OHG einen entscheidenden Vorteil: Da Ihr als Gesellschafter alle persönlich haftet, hat euer Unternehmen allgemein eine gute Bonität bei Banken. Eine Kreditaufnahme ist demnach leichter als bei anderen Unternehmensformen. Zusätzlich stellen auch staatliche Förderungen wie der KfW-Gründerkredit hilfreiche Optionen dar. 

Bankkonto für die Offene Handelsgesellschaft eröffnen

Zur OHG-Gründung gehört im Normalfall auch ein eigenes Geschäftskonto. Dies ist für Personenhandelsgesellschaften zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte aber trotzdem genutzt werden. Der Hauptgrund: In einer OHG agieren immer mehrere Gesellschafter. Nutzt Du als Gesellschafter nun Dein Privatkonto für die OHG, wird es sehr unübersichtlich:

  • Du musst gegenüber dem Finanzamt eine Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen plausibel machen
  • Auch Deinem Geschäftspartner bist Du diesbezüglich Rechenschaft schuldig

Aus diesem Grund ist es nur logisch, sich für ein Geschäftskonto zu entscheiden. Die Gebühren lassen sich als Betriebsausgaben absetzen.

Buchhaltung und Steuerpflichten nach Gründung der OHG

Die OHG wird mit Ihrer Gründung ein Handelsgewerbe. Dies zieht gewisse buchhalterische und steuerliche Pflichten nach sich:

1. Buchhaltungspflicht:

Eine OHG unterliegt der Buchführungspflicht. Sie muss also eine ordnungsgemäße doppelte Buchführung durchführen und einen Jahresabschluss erstellen, der aus einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Zur Gründung muss zudem eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Die Eröffnungsbilanz sollte bei der Gründung einer OHG sorgfältig erstellt werden, um einen klaren Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens zu haben.

2. Einkommensteuer:

Die OHG selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Sämtliche Gewinne werden jedoch den einzelnen Gesellschaftern nach der Gewinnverteilung zugerechnet. Diese müssen darauf jeweils Einkommensteuer zahlen. Um den Gewinnanteil fair zu verteilen, sollten im Gesellschaftsvertrag klare Regelungen dazu getroffen werden.

3. Gewerbesteuer:

Als Gewerbebetrieb ist die OHG gewerbesteuerpflichtig. Das bedeutet: Abzüglich eines Freibetrags von 24.500 Euro werden 3,5% des Gewinns mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde (zwischen 200 und 600%) verrechnet. Das Ergebnis stellt die Gewerbesteuerbelastung der OHG dar. 

Tipp: Du möchtest mehr über die Berechnung der Gewerbesteuer wissen? Lies unseren Ratgeber und informiere Dich umfassend zu dieser Steuerart!

4. Umsatzsteuer:

Eine OHG ist ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Sie muss also Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und kann bei Rechnungen von Lieferanten und Geschäftspartnern Vorsteuer ziehen.

Wer haftet in der Offenen Handelsgesellschaft?

Die Haftung in der OHG ist umfassend und damit gleichberechtigt. Das bedeutet: Alle Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet: Die Schulden des Unternehmens haben auch ganz persönliche Konsequenzen für Dich als Gesellschafter: Du kannst dadurch Teile Deines Privatvermögens verlieren. 

Da Ihr zudem alle gesamtschuldnerisch haftet, dürfen die Gläubiger sich an jeden haftenden Gesellschafter wenden und ihre Forderungen einklagen. Ein Ausgleich muss danach im Innenverhältnis zwischen den haftenden Gesellschaftern erreicht werden.

Ein Beispiel:

Die OHG schuldet einem Lieferanten 5.000 Euro, hat aktuell aber Zahlungsschwierigkeiten. Der Lieferant wendet sich an Gesellschafter A und verlangt das Geld. Gesellschafter A wäre in diesem Fall vollständig zahlungspflichtig. Er könnte sich höchstens nachträglich die Hälfte von Geschäftspartner B zurückholen.

Eine Beschränkung dieser Haftung ist im Außenverhältnis (gegenüber Außenstehenden) nicht möglich. Im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern ist es allerdings möglich, die Haftung formfrei zu begrenzen und einzelne Gesellschafter davon auszunehmen. Absprachen bezüglich der Haftung sollten jedoch von einem Notar beglaubigt werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. 

Wichtig: Haftung bleibt noch 5 Jahre nach Ausscheiden aus der OHG bestehen

Wenn Du als Gesellschafter aus einer OHG ausscheidest, haftest Du noch bis zu 5 Jahre nach diesem Ereignis weiter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies gilt allerdings nur für Verbindlichkeiten, die vor Deinem Ausscheiden begründet wurden. 

Auflösung und Beendigung der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Es existieren einige gesetzliche Auflösungsgründe, die eine Beendigung einer OHG erfordern. Diese sind in §131 HGB festgelegt:

  • Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft
  • Zeitablauf bei OHG über eine bestimmte Dauer
  • Gesellschafterbeschluss
  • Gerichtliche Entscheidung

Die Auflösung per Gesellschafterbeschluss kann entweder einstimmig oder per Mehrheitsbeschluss erfolgen. Die genauen Modalitäten legt Ihr vorher im Gesellschaftsvertrag fest. Auch weitere mögliche Auflösungsgründe könnt Ihr bereits im Gesellschaftsvertrag vereinbaren.

Die Verlustverteilung während der Liquidation erfolgt gemäß den festgelegten Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Es kann beispielsweise vereinbart werden, dass die Verluste nach dem Kapitalanteil der Gesellschafter aufgeteilt werden.

In der Praxis findet sich häufiger die sogenannte Realteilung. Dabei wird eine OHG in mehrere Unternehmen unterteilt, die danach jeweils eigenständig von einem Geschäftsführer weitergeführt werden.

Wichtige Schritte bei der Auflösung einer OHG

Die Auflösung folgt daraufhin den folgenden Schritten:

  1. Auflösung (Gesellschafterbeschluss oder gesetzlicher Grund)
  2. Anmeldung der Auflösung im Handelsregister (die Auflösung kann durch einen Notar beglaubigt werden, um die Wirksamkeit zu gewährleisten)
  3. Liquidation (Bilanz aufstellen, Geschäfte abschließen, Forderungen einziehen, Schulden begleichen, Vermögen umsetzen, Restvermögen an die Gesellschafter verteilen)
  4. Löschung der OHG

Checkliste zur OHG Gründung 2023

  • OHG-Gründung benötigt mindestens 2 Gesellschafter
  • Das Unternehmen muss einen gewerblichen Zweck haben (keine Freiberufler oder Kleingewerbe)
  • Es wird ein Gesellschaftsvertrag benötigt, der die wichtigsten Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnverteilung und Geschäftsführung enthält (die Gewinnanteile der Gesellschafter können proportional zu ihrem Kapitalanteil im Gesellschaftsvermögen aufgeteilt werden)
  • Alle Gesellschafter haften persönlich mit Gesellschafts- und Privatvermögen
  • Die OHG muss im Handels- und Transparenzregister eingetragen werden
  • Für die Gründung ist kein Startkapital erforderlich