Zuletzt aktualisiert am 14.06.2023

Steuerberater wechseln - So geht's!

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Steuerberater wechseln - So geht's!

Zusammenfassung

Hier erklären wir, was beim Wechsel des Steuerberaters beachtet werden muss. Du lernst, wie du den Steuerberater kündigst, das Finanzamt informierst und welche Unterlagen du brauchst.
6 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Wann du deinen Steuerberater wechseln solltest
  • Wie du deinen Steuerberater kündigst
  • Welche Unterlagen du an deinen neuen Steuerberater übergeben musst
  • Wie du Steuernachzahlungen vermeidest

Wenn du deinen Steuerberater wechseln möchtest, ist das jederzeit möglich. Dazu brauchst du nur deinem bisherigen Steuerberater zu kündigen und musst dir einen neuen Steuerberater suchen. Die Probleme beim Steuerberaterwechsel sind eher praktischer Natur. In den meisten Fällen arbeitet der Berater ganzjährig an irgendwelchen Fragen und es gibt nie den idealen Zeitpunkt für den Wechsel des Steuerberaters. Dieser wäre dann, wenn der alte Steuerberater alle Arbeiten abgeschlossen hat und dem neuen noch genügend Zeit bis zur nächsten Steuererklärung bleibt, um sich in den Fall einzuarbeiten. Aber leider wird das in der Praxis so gut wie nie der Fall sein, weswegen ein fliegender Wechsel im laufenden Betrieb nötig ist. Das verursacht ein wenig Mehraufwand für den Steuerberater und den Mandanten, stellt aber letztlich kein allzu großes Problem dar.

Inhaltsangabe

  1. Gründe für einen Steuerberaterwechsel
  2. Steuerberater kündigen
  3. Übergabe der Steuerunterlagen
  4. Finanzamt informieren & Datenschutz

Gute Gründe für einen Steuerberaterwechsel

Es kann verschiedene Gründe geben, warum du mit deinem Steuerberater unzufrieden bist und dir einen neuen Berater suchen möchtest. Der wichtigste Grund wäre sicher der, wenn dein Steuerberater seinen Job nicht ordentlich erledigt und du schlimmstenfalls deswegen sogar Ärger mit dem Finanzamt bekommst. Denn Steuerberater hin, Steuerberater her – am Ende sind in Deutschland doch die Mandanten rechtlich für ihrer Steuererklärungen verantwortlich. Nicht ganz so dramatisch, aber dennoch ärgerlich ist es, wenn die vom Steuerberater vorab berechneten Steuerzahlungen oder Nachzahlungen weit von den Bescheiden des Fiskus abweichen. Schließlich sind die Berechnungen des Steuerberaters wichtig für deine finanzielle Planung und sollten deswegen einigermaßen genau sein. Manchmal ist auch die schlechte Erreichbarkeit des Steuerberaters der entscheidende Grund für einen Steuerberaterwechsel. Gelegentlich braucht man eben schnell Antworten des Steuerberaters auf irgendwelche Fragen und kann sich nicht tage- oder wochenlang vertrösten lassen. Nicht immer sind es übrigens harte Fakten, die Mandanten zum Wechsel des Steuerberaters veranlassen. Dein Steuerberater weiß aus deinen Unterlagen mehr über dich als die meisten deiner Freunde. Deswegen ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandanten unerlässlich. Manchmal stimmt die Chemie zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater einfach nicht mehr, ohne dass man so ganz genau sagen kann, woran das eigentlich liegt. Auch dann ist es Zeit für einen Steuerberaterwechsel.Perfekt vorbereitet mit FastBill

Wie kündige ich meinen Steuerberater? Gibt es eine Kündigungsfrist?

Du kannst den Vertrag mit deinem Steuerberater jederzeit kündigen, Gründe musst du dem Steuerberater dabei nicht nennen. Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist, die du beachten müsstest. Du solltest vorher aber noch einmal in den Vertrag schauen, denn dort kann eine Kündigungsfrist vereinbart sein. Diese muss aber ausdrücklich aufgeführt sein, ein allgemeiner Hinweis des Steuerberaters auf irgendwelche AGB reicht dazu nicht aus. Wenn eine Kündigungsfrist wirksam vereinbart wurde, ist eine fristlose Kündigung nur möglich, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Eine folgenschwere Fehlberatung wäre zum Beispiel ein solcher Grund. Wenn du dir nicht ganz sicher bist, solltest du im Kündigungsschreiben neben der fristlosen Kündigung auch hilfsweise eine Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aussprechen. Außerdem solltest du deinen Steuerberater auch direkt im Kündigungsschreiben um Übergabe sämtlicher Unterlagen bitten und – soweit eine solche vorliegt – die Einzugsermächtigung widerrufen. Dein Steuerberater muss dir sämtliche Unterlagen aushändigen, kann damit aber warten, bis seine noch offenen Rechnungen beglichen wurden.

Übergabe der Steuerunterlagen an den neuen Steuerberater

Dein neuer Steuerberater benötigt auch Unterlagen der vergangenen Jahre, die du zuvor beim alten Berater anfordern musst. Welche Unterlagen genau dein neuer Steuerberater braucht, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Im Normalfall wird er Kontoauszüge, deine Buchhaltung und – soweit vorhanden – deine Bilanzen der letzten drei Jahre benötigen. Wenn du Personal beschäftigst, werden auch alle Lohnabrechnungen und sonstigen Belege benötigt. Wichtig ist auch, alle noch offenen Forderungen und Rechnungen anzugeben und die entsprechenden Belege zu übergeben. Heute liegen die meisten Daten in elektronischer Form vor, weswegen nach dem Wechsel des Beraters dein neuer Steuerberater die Daten direkt beim alten anfordern wird – wozu er natürlich deine Einwilligung braucht. Im Normalfall verläuft dieser Vorgang problemlos. Kleinere Schwierigkeiten kann es geben, weil heute natürlich auch Steuerberater spezielle Branchensoftware nutzen und die Systeme der beiden Steuerberater inkompatibel sein können. Keine Panik, wirkliche Schwierigkeiten gibt es nur in sehr wenigen Ausnahmefällen! So wie du auf deinem PC oder Smartphone am Ende doch irgendwie jede Video- oder Audiodatei in einem exotischen Format geöffnet kriegst, schaffen das Steuerberater für ihre Dateien auch. Auch für Steuerberater gibt es Software, um alle halbwegs gängigen Formate ineinander zu konvertieren.

Muss der Steuerberater alle Unterlagen übergeben?

Auf jeden Fall muss dein Steuerberater dir alle Unterlagen übergeben, die er von dir bekommen hat. Anders sieht es mit Dokumenten aus, die der Steuerberater selbst im Zuge seiner Arbeit erstellt hat. Dies gilt insbesondere für zu rein internen Zwecken erstellte Dokumente wie Gesprächsnotizen oder Notizen, die in Vorbereitung auf Gespräche mit dem Finanzamt angefertigt wurden. Auch die gesamte elektronische Kommunikation zwischen dir und deinem Steuerberater muss er dir nicht nochmals übergeben. Dasselbe gilt für sonstige elektronische Kommunikation, die dein Steuerberater dir zuvor schon als Kopie übermittelt hat. Also alles gut aufbewahren, was dein Steuerberater dir schickt! Er hat zwar von allem Kopien, muss sie dir aber nicht geben, wenn ihr euch einmal im Streit trennen solltet.

Braucht mein Finanzamt auch Informationen über den Steuerberaterwechsel?

Ja, aber nicht allzu viele! Wichtig ist nur, dass du die Vollmacht deines alten Steuerberaters widerrufst und deinem neuen Berater eine Vollmacht erteilst. Mehr braucht das Finanzamt nicht.

Der Datenschutz beim Wechsel des Steuerberaters

Wenn du möchtest, dass dein alter Steuerberater nach Beendigung des Vertrags alle Daten löscht, ist das normalerweise kein Problem. Dein Steuerberater wird sich vielleicht sogar über deine Aufforderung zur Datenlöschung freuen. Es ist nämlich nicht ganz klar geregelt, wie die DSGVO und die Aufbewahrungspflicht für Steuerdaten ohne Widersprüche zu vereinbaren sind. Zumindest die Daten, die ordnungsgemäß an den neuen Steuerberater übergeben wurden, kann der alte Steuerberater aber löschen, sobald der Transfer bestätigt wurde. Anders sieht es mit Rechnungen und eigenen Arbeitsergebnissen des Steuerberaters aus, die er vielleicht selbst noch als Nachweis seiner Tätigkeit benötigen könnte. Ganz spurlos wirst du also nicht sofort aus den Datenbeständen deines alten Steuerberaters verschwinden.