Geringwertige Wirtschaftsgüter - Alles was ein Unternehmer wissen muss

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Technische Komponenten und Produkte sind in der heutigen Zeit kaum noch wegzudenken. Telefone, kleinere Laptops, Kaffeemaschinen und viele weitere Bestandteile fördern eine angenehme Arbeitsatmosphäre und lassen sich den geringwertigen Wirtschaftsgütern zuordnen. Doch wie genau funktioniert die Angabe dieser Güter in der Steuererklärung und wie unterscheiden sich die Elemente von Sammelposten? In diesem Beitrag informieren wir dich über alles zur Abschreibung und Buchung geringwertigen Wirtschaftsgütern und Sammelposten.

Inhaltsangabe

  1. Was zählt als geringwertiges Wirtschaftsgut?
  2. So funktioniert die Angabe in der Steuererklärung
  3. Alles Wissenswerte zum Thema der Sammelposten
  4. Die Rechtslage für geringwertige Wirtschaftsgüter seit 2018
  5. Die Rechtslage für geringwertige Wirtschaftsgüter vor 2018
  6. Die Regeln für die Sofortabschreibung 2008 und 2009
  7. Alle Regelungen für Anschaffungen vor 2008
  8. Sofort abschreiben lohnt sich!

Was zählt als geringwertiges Wirtschaftsgut?

 

Anhand seiner Definition ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut ein Gegenstand, der abnutzbar, selbstständig verwendbar und beweglich ist. Um von den Maßnahmen der Sofortüberschreibung zu profitieren, dürfen die Produkte in der Anschaffung und Herstellung einen bestimmten Wert nicht übersteigen, um diesen nicht über einen längeren Zeitraum abschreiben zu müssen. Nach dem Kauf dürfen die erworbenen Artikel sowohl vom einzelnen Arbeitnehmer als auch von den weiteren Mitarbeitenden des Unternehmens genutzt werden, um von der Anschaffung zu profitieren.Alles, was dein Business braucht

Bezüglich der Abschreibung muss bei geringwertigen Wirtschaftsgütern jedoch auf den passenden Betrag geachtet werden. Nur wenn die Anschaffung diesen Wert nicht übersteigt, lassen sich die technischen Geräte mit der Sofortabschreibung verbuchen und in einem Jahr zu den Betriebsausgaben zählen. Doch was genau zählt zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern und lassen sich diese auch in einem Sammelposten verbinden? Im Folgenden siehst du einige Beispiele, welche Anschaffungen zu diesem Bereich gehören:

  • Lampen
  • Kaffeemaschinen
  • Laptops
  • Telefone
  • Werkzeuge
  • Papierkörbe
  • Einrichtungsgegenstände
  • Datenträger
  • Software

Auch wenn dies auf den ersten Blick wie ein Freifahrtschein für große Ausgaben und Buchungen im Bereich der Abschreibung wirkt, müssen die vorhandenen Ausgaben zum Zweck und zur Anwendung des Unternehmens führen. Dies gilt auch für Selbstständige, die im Rahmen der Sofortabschreibung nur die Artikel verbuchen dürfen, die für die Arbeit verwendet werden. Sollte ein Freelancer zum Beispiel ein neues Laptop kaufen, ist dies durchaus ein Teil der eigenen Betriebsausgaben. Möchte er hingegen eine neue Konsole absetzen, ist dies im Zuge der eigenen Arbeit nicht möglich. Wenn der Wert einzelner Wirtschaftsgüter über die Freigrenze hinausgeht, bleibt jedoch die Abschreibung als Sammelposten. Wie der Sammelposten funktioniert, folgt an späterer Stelle.

So funktioniert die Angabe in der Steuererklärung

Solltest du ein Arbeitsmittel erwerben, welches beinahe ausschließlich beruflich genutzt wird, lassen sich die Anschaffungskosten für die geringwertigen Wirtschaftsgüter sofort verrechnen. So wird diese Wert von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, was den Gesamtsteuersatz reduzieren kann. Um eine Buchung mit der Steuererklärung zu verbinden, müssen zunächst die entsprechenden Belege eingereicht werden. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerberatung wird dies jedoch bereits im monatlichen Abschluss vermerkt, wodurch du dich um nichts kümmern müssen.

Solltest du dich jedoch selbst um die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter kümmern, kannst du diese unmittelbar auf der zweiten Seite der Anlage N der Einkommenssteuererklärung eintragen. Rechne hierzu einfach die Summe deiner Anschaffungen im festgeschriebenen Kostenbereich zusammen und trage diese im vorhandenen Feld ein. Direkt in der Spalte "Aufwendungen für Arbeitsmittel" sieht das Finanzamt anschließend, welche Komponenten Betriebsausgaben sind. Auch für Sammelposten lässt sich dieser Bereich nutzen.

Alles Wissenswerte zum Thema der Sammelposten

Sobald mehrere Anschaffungen in einem Kostenbereich zwischen 251 € und 1.000 € liegen, können diese als Sammelposten zusammengefasst werden. Dieser lässt sich anschließend gleichmäßig über einen Zeitraum von 5 Jahren abschreiben, wobei jährlich 20 % abgeschrieben werden. Wichtig ist auch hierbei, dass die Komponenten des Sammelpostens unabhängig voneinander nutzbar sind.

Solltest du beispielsweise einen PC für deine Arbeit erwerben, müssen alle einzelnen Komponenten miteinander verbunden werden. Ein Bildschirm ist beispielsweise kein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, weshalb es gemeinsam mit dem Prozessor, dem Speicher und den vielen anderen Elementen bis hin zu Maus und Tastatur zusammengefasst wird. Sollte der Wert für die Anschaffung anschließend noch immer unter den magischen 800 € liegen, gehört der PC zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern und lässt sich mit der Sofortausschreibung verbinden.

Der Vorteil rund um den Sammelposten ist jedoch vor allem die zeitliche Flexibilität. Dadurch wird es möglich, im Frühling beispielsweise einen Tisch zu kaufen und im darauffolgenden Sommer den passenden Stuhl. Innerhalb eines Sammelpostens können beide Ausgaben anschließend miteinander verbunden werden, wodurch die Abschreibung über mehrere Jahre gelingt. Wenn du jedoch von der Sofortabschreibung profitieren möchtest, ist der Sammelposten keine gute Wahl.

Die Rechtslage für geringwertige Wirtschaftsgüter seit 2018

Seit dem 01.01.2018 liegt der Wert für geringwertige Wirtschaftsgüter bei 800 €. Damit ist der Wert um beinahe 100 % gestiegen, der zuvor noch bei 410 € lag. Grundsätzliche Änderungen an der Beschaffenheit der Wirtschaftsgüter gibt es jedoch nicht. Diese müssen auch weiterhin ein bewegliches und abnutzbares Wirtschaftsgut sein, welches als Anlagevermögen zu den Betriebsausgaben passt und gewerblich genutzt werden kann.

Der Wert von 800 € gilt hierbei ohne Umsatzsteuer. In Verbindung mit der klassischen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % bedeutet dies, dass eine Anschaffung zu Kosten von bis zu 952 € möglich ist. Eindeutiger ist es jedoch bei Gegenständen mit einem Kaufpreis von weniger als 250 €. Diese werden umgehend mit der Sofortabschreibung verrechnet. Bei einem Kauf zum Preis zwischen 251 € und 800 € entscheidest du selbstständig, ob eine Sofortabschreibung sinnvoll ist oder ob die geringwertigen Wirtschaftsgüter in einem Sammelposten erfasst werden sollen. Rund um die Neuerungen vom 01.01.2018 haben sich zu den Sammelposten keine Neuerungen ergeben.

Die Rechtslage für geringwertige Wirtschaftsgüter vor 2018

Bevor es 2018 zur rechtlichen Anpassung der Abschreibung kam, sah die Rechtslage zwischen 2010 und 2017 noch anders aus. Hierbei lag das Maximum zur sofortigen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bei 410 €. Wirtschaftsgüter, die an dieser Stelle den Wert von 150 € übersteigen, mussten hingegen in einem Verzeichnis erfasst werden.

Die Alternative der Sammelposten gab es jedoch auch damals schon. Hierbei lag der Wert für die mögliche Form der Sonderabschreibung zwischen 150,01 € und 1.000 €. So war diese Form der Abschreibung im Sammelposten vor der Anpassung 2018 noch deutlich beliebter, wodurch auch größere Summen ohne Schwierigkeiten abgesetzt werden konnten.

Die Regeln für die Sofortabschreibung 2008 und 2009

Zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2009 gab es wiederum eine andere Regelung. Für Selbstständige und Unternehmen war es verpflichtend, Wirtschaftsgüter bis zu einem Preis von 150 € sofort abzuschreiben. Auf diese Weise hat sich der Wert im Vergleich zur Rechtslage vor 2008 gesenkt, da dieser zu diesem Zeitpunkt bereits 410 € betrug.

Bei einem Betrag zwischen 150 € und 1.000 € war hingegen der Sammelposten das einzige Mittel der vollwertigen Abschreibung. Hierbei löst sich der Sammelposten im Jahr der Bildung sowie in den vier folgenden Geschäftsjahren Schritt für Schritt auf und wird mit einem Kostenfaktor von jährlich 20 % abgeschrieben.

Für Arbeitnehmer, Sparer und Vermieter gelten diese Regelungen jedoch nicht. Für diese sind noch immer die Anpassungen vor 2008 aktiv, nach denen bis zu 410 € sofort abgeschrieben werden dürfen. In dieser Hinsicht liegt die Unterscheidung für die Abschreibung in der Unternehmensform, wodurch geringwertige Wirtschaftsgüter keine einheitliche Berechnung mehr ermöglichen.

Alle Regelungen für Anschaffungen vor 2008

Sollten die Kosten für eine Anschaffung den Wert von 410 € netto nicht überschreiten, ist eine vollständige Abschreibung im selben Jahr möglich. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter müssen hierbei zum Anlagevermögen gehören, weshalb Artikel und Produkte aus dem Bereich des Umlaufvermögens nicht begünstigt sind.

Auch hierbei ist jedoch eine Aufnahme der Artikel in das entsprechende Verzeichnis erforderlich. So kann das Finanzamt später einfacher nachprüfen, ob es sich um einzelne geringwertige Wirtschaftsgüter handelt oder ob eine Abschreibung der Wirtschaftsgüter nur in Verbindung mit dem Sammelposten möglich ist. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von weniger als 60 € müssen hierbei nicht in das Verzeichnis aufgenommen werden.

Sofort abschreiben lohnt sich!

Wer selbst von den Regeln für die Abschreibung profitieren- und seine Betriebsausgaben möglichst gut im Blick behalten möchte, ist mit den Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf der sicheren Seite. Diese können in Verbindung mit einer passenden Erfassung in der Steuererklärung vollständig von der Umsatzsteuer befreit- und zudem im Betriebsvermögen erfasst werden. So lohnt es sich, die sofortige Abschreibung oder den Sammelposten für die Wirtschaftsgüter zu wählen und bei neuen Anschaffungen für die Arbeit zu sparen.

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verfasst von
Hendrik Kehres
Hendrik ist ein Experte im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt er Tipps rund um Finanzen, Buchhaltung und Gründung für Selbständige und all die, die noch in der Planungsphase stecken.