Zuletzt aktualisiert am 31.07.2026

Kleingewerbe: Definition, Anmeldung, Steuern & Buchführung

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Kleingewerbe: Definition, Anmeldung, Steuern & Buchführung

Zusammenfassung

Du machst dich gerade selbstständig, verkaufst nebenbei selbstgemachten Schmuck oder gibst Nachhilfe – und stolperst über den Begriff „Kleingewerbe"?
8 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • was ein Kleingewerbe ist und wie es sich vom Kleinunternehmer unterscheidet
  • wie du dein Kleingewerbe anmeldest und was das kostet
  • welche Steuern und Buchführungspflichten auf dich zukommen

Kein Wunder, wenn du gerade unsicher bist: Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebengewerbe. Die Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge. In diesem Artikel bekommst du Klarheit: was ein Kleingewerbe rechtlich ist, wie die Anmeldung abläuft, welche Steuern auf dich zukommen und wann aus deinem Kleingewerbe plötzlich mehr wird.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert" (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch, HGB). Auf Deutsch: Du betreibst ein Gewerbe, aber eines, das (noch) nicht so groß oder komplex ist, dass du automatisch als „Kaufmann" im rechtlichen Sinn giltst.

Das hat einen konkreten Vorteil für dich: Du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen und bist von den strengeren Buchführungspflichten des HGB befreit. Als Kleingewerbetreibende:r kannst du dein Unternehmen nur als Einzelunternehmer:in oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit anderen führen. Andere Rechtsformen wie die GmbH sind für ein Kleingewerbe nicht vorgesehen, weil sie automatisch ins Handelsregister gehören.

Übrigens: Bist du Ärztin, Architekt, Anwältin, Journalist oder in einem anderen klassischen „Katalogberuf" tätig, bist du in der Regel Freiberufler:in und damit gar kein Gewerbe, auch kein Kleingewerbe. Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich weder bei der IHK noch bei der Handwerkskammer anmelden.

Kleingewerbetreibender vs. Kleinunternehmerregelung: der wichtigste Unterschied

Hier passiert die häufigste Verwechslung, deshalb gleich zu Beginn: Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind zwei komplett unterschiedliche Konzepte.

  • Kleingewerbe ist eine handelsrechtliche Einordnung (HGB), sie entscheidet, ob du ins Handelsregister musst und wie streng deine Buchführungspflichten sind.
  • Kleinunternehmer ist eine steuerliche Wahlmöglichkeit nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG), sie entscheidet, ob du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen musst.

Seit der Reform zum 01.01.2025 gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Der Clou: Diese beiden Einordnungen laufen unabhängig voneinander. Du kannst ein Kleingewerbe betreiben und gleichzeitig Kleinunternehmer sein, musst es aber nicht. Alles zu den genauen Voraussetzungen, Vor- und Nachteilen der Kleinunternehmerregelung findest du in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung.

 KleingewerbeKleinunternehmer
Rechtsgrundlage§ 1 Abs. 2 HGB§ 19 UStG
RegeltHandelsregisterpflicht, BuchführungUmsatzsteuerpflicht
Entscheidet überRechtsform, BuchführungsartOb du Umsatzsteuer ausweist
Freiwillig wählbar?Nein (ergibt sich aus Betriebsgröße)Ja (kannst du auch ablehnen)

Wann wird aus dem Kleingewerbe ein Kaufmannsbetrieb?

Hier findest du in vielen Ratgebern eine scheinbar klare Zahl: 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Jahresüberschuss. Überschreitest du eine dieser Grenzen, wirst du automatisch zum Kaufmann. Ganz so einfach ist es aber nicht, und das ist uns wichtig, hier ehrlich zu sein: Die Kaufmannseigenschaft nach § 1 Abs. 2 HGB ist keine feste Zahlengrenze, sondern das Ergebnis einer Gesamtbetrachtung deines Betriebs. Neben Umsatz und Gewinn fließen auch die Zahl deiner Mitarbeitenden, dein Kreditvolumen, die Vielfalt deiner Geschäftsbeziehungen und die Zahl deiner Betriebsstätten mit ein.

Die 800.000-Euro- und 80.000-Euro-Werte stammen aus § 241a HGB. Dort ist geregelt, ab wann Einzelkaufleute zur doppelten Buchführung verpflichtet sind (angehoben durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2023). Diese Umsatzgrenze ist also eine gute Orientierung, aber keine Garantie: Auch mit geringerem Umsatz kann dich das Finanzamt als Kaufmann einstufen, wenn dein Betrieb organisatorisch bereits „kaufmännisch" aufgestellt ist, etwa mit mehreren Angestellten und komplexen Lieferantenbeziehungen. Bist du dir unsicher, wie dein Betrieb einzuordnen ist, sprich das im Zweifel mit deiner Steuerberatung durch.

Kleingewerbe gründen und anmelden: Ablauf, Kosten, Formular

Die gute Nachricht: Ein Kleingewerbe anzumelden ist unkompliziert. Ein eigenes „Kleingewerbe-Formular" gibt es nicht. Du meldest ganz normal ein Gewerbe an:

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde, meist online oder persönlich möglich, muss vor Aufnahme deiner Tätigkeit erfolgen.
  2. Kosten: Die Anmeldegebühr liegt je nach Gemeinde zwischen 20 und 80 Euro.
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Hier entscheidest du unter anderem, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.
  4. Pflichtmitgliedschaft bei IHK oder Handwerkskammer. Die entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung, unabhängig davon, wie klein dein Betrieb ist.

Ein Beispiel: Marie meldet im September ein Kleingewerbe an, weil sie samstags auf Wochenmärkten selbstgemachte Marmelade verkauft. Sie zahlt 45 Euro Anmeldegebühr bei ihrer Stadt, füllt anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und entscheidet sich dort direkt für die Kleinunternehmerregelung, weil ihr erwarteter Jahresumsatz deutlich unter 25.000 Euro liegt.

Steuern im Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende sind nicht automatisch steuerbefreit – diese Steuerarten können auf dich zukommen:

  • Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Steuerfrei bleibst du bis zum Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 24.696 Euro (Zusammenveranlagung) liegt.
  • Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. Erst darüber wird Gewerbesteuer fällig.
  • Umsatzsteuer: Die entfällt nur, wenn du zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzt. Ohne diese Wahl weist du wie jedes andere Unternehmen Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus.

Mehr Details zu den steuerlichen Pflichten findest du in unserem Lexikon-Eintrag zu Kleingewerbe und Steuern.

Buchführung im Kleingewerbe: Reicht die EÜR?

Ja, in aller Regel schon. Solange du unter den § 241a-HGB-Schwellen bleibst, reicht dir die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Du stellst einfach deine Einnahmen den Ausgaben gegenüber, ganz ohne doppelte Buchführung oder Bilanz. Ein paar Tipps, damit das nicht im Chaos endet:

  • Richte dir ein separates Geschäftskonto ein, auch wenn das gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Private und geschäftliche Buchungen zu trennen erspart dir am Jahresende viel Sortierarbeit.
  • Lege Belege, Kontoauszüge und Rechnungen von Anfang an strukturiert ab.

Genau hier hilft dir FastBill: Du erfasst deine Belege und Rechnungen digital, FastBill bereitet sie über den Steuerberaterreport für die Übergabe an deine Steuerberatung auf, ohne Zettelwirtschaft am Jahresende. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Einnahmenüberschussrechnung.

Rechnungen schreiben als Kleingewerbetreibender

Für deine Rechnungen gelten grundsätzlich dieselben Pflichtangaben für Rechnungen wie für jedes andere Unternehmen auch: vollständiger Name und Anschrift, Rechnungsnummer, Leistungsdatum und so weiter. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du zusätzlich Kleinunternehmer bist: Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und ergänzt stattdessen einen Hinweis auf § 19 UStG.

Mit FastBill schreibst du solche Rechnungen in wenigen Klicks, die Pflichtangaben werden überprüft und der Kleinunternehmer-Hinweis wird automatisch korrekt gesetzt, du musst dir keine Gedanken über Paragrafen machen. Teste FastBill 14 Tage kostenlos, die Testphase endet automatisch — Jetzt kostenlos testen

Mehr zum Thema liest du in unserem Ratgeber zum Rechnungenschreiben für Kleinunternehmer oder direkt in unserem Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.

Vor- und Nachteile im Überblick

VorteileNachteile
Schnelle, günstige Gründung ohne MindestkapitalUnbegrenzte Haftung mit deinem Privatvermögen
Einfache Buchführung per EÜRKein Zugang zu Investorenfinanzierung
Ideal zum Testen einer Geschäftsidee oder als NebengewerbeFirmenname muss deinen Vor- und Nachnamen enthalten
Keine HandelsregisterpflichtAutomatische IHK-/HWK-Mitgliedschaft trotz geringer Größe

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?+

Nein, grundsätzlich nicht. Steuerfrei bist du nur unterhalb bestimmter Freibeträge – etwa unterhalb des Einkommensteuer-Grundfreibetrags (12.348 Euro in 2026) oder des Gewerbesteuer-Freibetrags (24.500 Euro).

Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen, bevor sich etwas ändert?+

Eine feste Obergrenze fürs Kleingewerbe selbst gibt es nicht – die häufig zitierten 800.000 Euro Umsatz beziehungsweise 80.000 Euro Gewinn sind Orientierungswerte aus § 241a HGB für die Buchführungspflicht, keine absolute Grenze für die Kaufmannseigenschaft.

Muss ich ein Kleingewerbe anmelden, auch wenn ich wenig verdiene?+

Ja. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von der Höhe deines Umsatzes verpflichtend, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätig wirst.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?+

Kleingewerbe ist eine handelsrechtliche Einordnung (HGB), Kleinunternehmer eine steuerliche Wahlmöglichkeit (§ 19 UStG). Mehr dazu im Abschnitt weiter oben.

Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?+

Je nach Gemeinde zwischen 20 und 80 Euro Gebühr beim Gewerbeamt.

Brauche ich für ein Kleingewerbe eine doppelte Buchführung?+

Nein, solange du unter den Schwellen des § 241a HGB bleibst, reicht dir die einfache Einnahmenüberschussrechnung.

Kann ich als Kleingewerbetreibender Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer schreiben?+

Beides ist möglich – mit Umsatzsteuer im Regelfall, ohne Umsatzsteuer, wenn du zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Ist ein Kleingewerbe dasselbe wie ein Nebengewerbe?+

Nicht ganz: „Nebengewerbe" beschreibt, dass du dein Gewerbe neben einer Haupttätigkeit ausübst – das ist eine Frage deiner persönlichen Situation, keine eigene Rechtskategorie. Ein Nebengewerbe ist aber in aller Regel gleichzeitig ein Kleingewerbe.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten zur Einordnung deines Betriebs sprich das am besten mit deiner Steuerberatung durch.