Gewerbetreibende- Wann bist du ein Gewerbetreibender?

Gewerbetreibende – auf wen trifft diese Bezeichnung zu?

Wenn du einen Gewerbebetrieb gründest, solltest du in Zukunft bei einigen Fragen genauer hinschauen. Nicht nur personell und betrieblich ändern sich die Umstände für dich, sondern auch bezüglich deiner Steuern und der damit verbundenen Gewerbeordnung. Auch Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht, weshalb du dich zunächst genauer informieren solltest. In diesem Beitrag zeigen wir dir daher alle wichtigen Pflichten für Gewerbetreibende wie dich auf.

Inhaltsangabe

  1. Die Pflichten für Gewerbetreibende
  2. Die steuerliche Belastung im Gewerbebetrieb
  3. So funktioniert die Gewerbeanmeldung

Die Pflichten für Gewerbetreibende

Wer gewerblich tätig ist, muss stets eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Das Gegenteil davon kann sogar strafrechtlich relevant sein und wird als Insolvenzverschleppung bezeichnet. Aus diesem Grund spielt die Entwicklung wirksamer Konzepte und die damit verbundene Gewinnabsicht eine entscheidende Rolle. In Verbindung mit der stetigen Anzeigepflicht hast du die Verantwortung, Veränderungen und Anpassungen des Betriebs umgehend dem Finanz- und Gewerbeamt zu melden.

Solltest du dich mit der Zeit für dein erstes Personal entscheiden, erwarten dich auch an dieser Stelle neue Verantwortlichkeiten. Die An- und Abmeldung der Beschäftigten ist hierbei von enormer Bedeutung, um das Abführen von Sozialabgaben, Versicherungen und Steuern zu ermöglichen. Als Gewerbetreibender bist du in der Pflicht, diese Angaben stets auf dem neusten Stand zu halten.

Wie auch in vielen anderen Unternehmen musst du mit deinem Gewerbe für eine regelmäßige Zahlung der Steuern sorgen. Hierzu gehören sowohl Umsatzsteuern als auch Einkommenssteuern und Gewerbesteuern. Falls es sich bei deinem Gewerbe um eine Kapitalgesellschaft handelt, kommen zudem noch Kapitalertragssteuern auf dich zu. Belies dich aus diesem Grund am besten vorab und sorge dafür, dass eine mögliche Steuerprüfung nicht negativ ausfallen kann.

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Die steuerliche Belastung im Gewerbebetrieb

Aus steuerlicher Sicht gibt es für Gewerbebetriebe einige Besonderheiten. Sie sind zur Zahlung von Gewerbesteuern verpflichtet, die sich anhand des Hebesatzes und des individuellen Gewerbeertrags berechnen lassen. Hierbei kann jede Gemeinde einen eigenen Hebesatz festlegen, da es sich bei der Gewerbesteuer um eine vollständig kommunale Zahlung handelt. Die damit verbundenen Sätze liegen zwischen 200 % und 850 %, was zu deutlichen Schwankungen der Besteuerung führt.

In dieser Hinsicht befreit die Gewerbesteuer jedoch nicht vor der Einkommenssteuer oder mindert diese in Teilen. Die Einkommenssteuer wird sogar auf den gesamten Gewinn angerechnet, selbst wenn die Gewerbesteuer noch gar nicht abgezogen wurde. Hierbei handelt es sich um das lästige Phänomen der Doppelbesteuerung, welche für Gewerbetreibende jedoch an der Tagesordnung steht. Sollte es sich bei den betrieblichen Gewinne um kleinere Summen handeln, liegst du unter Umständen jedoch noch unter der Freigrenze für die Gewerbesteuerzahlung. Diese liegt bei 24.500 € pro Jahr. Die Gewinne unter dieser Grenze werden nicht durch die Gewerbesteuer berücksichtigt.

So funktioniert die Gewerbeanmeldung

Wenn du nun selbst Gewerbetreibender werden möchtest, trennen dich noch einige Schritte von einer erfolgreichen Anmeldung. Wir haben dir die wichtigsten Aspekte aus diesem Grund noch einmal eindeutig hervorgehoben, damit du bei deiner Gewerbeanmeldung nicht auf dich allein gestellt bist.

  • Beantrage deinen Gewerbeschein. Hierzu benötigst du ein amtliches Ausweisdokument und einen ausgefüllten Vordruck, den du auf der Seite des für dich zuständigen Gewerbeamts finden kannst. Hierfür kommen kosten zwischen 10 € und 50 € auf dich zu.
  • Melde dich beider IHK an. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft, die besonders in Verbindung mit zusätzlichen Mitarbeitern von Bedeutung ist. Anschließend wird dir die IHK ein Formular zur Darlegung deiner voraussichtlichen Erträge zukommen lassen.
  • Registriere dich beim Finanzamt. Dies erfolgt zunächst auf Grundlage eines standardisierten Fragebogens, auf dem du wichtige Angaben zu deiner Person und Tätigkeit machen kannst. Daraufhin wählst du die bevorzugte Art der Gewinnermittlung und gibst an, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.
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verfasst von
Kimia Yourdkhani
Kimia ist Werkstudentin bei Fastbill im Bereich Online Marketing. Hier gibt sie inspirierende Ideen rum um das Thema Finanzen und Buchhaltung.