Gewinnverteilung in der GmbH - Wie geht das?

Die Gewinnverteilung in der GmbH

Nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr steht in vielen GmbHs eine Gewinnausschüttung an. Hierbei gibt es mehrere Vorgehensweisen, die rund um die Gewinnverteilung beachtet werden können. Aber wie genau funktioniert die Verteilung im Regelfall? In diesem Beitrag zeigen wir dir, worauf es bei der Gewinnverteilung einer GmbH ankommt und wie sich diese durchführen lässt.

Inhaltsangabe

  1. Konkrete Voraussetzungen für eine Gewinnausschüttung
  2. Wichtige Grundregeln für die Gewinnverteilung
  3. So funktioniert die Gewinnverteilung in der GmbH
  4. Was hat es mit einer inkongruenten Gewinnverteilung auf sich?
  5. In diesen Fällen ist ein derartiger Ansatz sinnvoll
  6. Wichtige Aspekte rund um den Gesellschaftsvertrag

Konkrete Voraussetzungen für eine Gewinnausschüttung

Damit es in einer GmbH zur Gewinnverteilung kommen kann, muss zunächst natürlich ein konkreter Gewinn entstehen. Für die Verteilung wird zunächst jedoch zwischen dem Geschäftsführer und den weiteren Anteilshaltern unterschieden. Wer als Anteilshalter Geld in die GmbH steckt, hat auch einen Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn. In vielen Gesellschaften gibt es zudem mehrere Geschäftsführer, die ebenfalls von einem konkreten Gewinn profitieren. Anhand ihrer Geschäftsanteile erhalten sie im Falle der Auszahlung eine konkrete Gewinnbeteiligung.

Wie diese konkret gestaltet wird, muss immer durch einen im Vorfeld entworfenen Vertrag zurückführbar sein. In diesem wird konkret geregelt, in welchen Situationen es zu einer Auszahlung kommt und worauf bei diesem Schritt zu achten ist. Eine weitere Voraussetzung für die Gewinnverteilung ist natürlich das Vorliegen eines konkreten Gewinns. Von diesem sollten zudem die Gewinnrücklagen abgezogen werden, um auch im kommenden Geschäftsjahr liquide zu bleiben.

Wichtige Grundregeln für die Gewinnverteilung

Wie bereits erwähnt, ist der Vertrag die wichtigste Grundlage zum Ablauf der Gewinnausschüttung. Dennoch gibt es ergänzend dazu noch weitere Regeln und Besonderheiten, die dementsprechend beachtet werden sollten. Die folgenden Grundregeln sind an dieser Stelle von Bedeutung:

Gesellschafterversammlung

Nicht nur die Gewinnverteilung zum Jahresende ist möglich, sondern auch eine Ausschüttung an einem anderen festgelegten Termin. Hierzu bietet sich die Gesellschafterversammlung an, die mit der Mehrheit der Gesellschafter beschlossen werden kann. Die Gesellschafterversammlung und die jährliche Ausschüttung sind laut GmbHG jedoch die einzigen Ausschüttungsoptionen.

Individuelle Festlegungen

Sowohl während der Gründung als auch zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich eigene Regelungen zur Verteilung der GmbH Gewinne festlegen. Dies kann sich beispielsweise auf den Umfang der zu verteilenden Gewinne beziehen. Häufig müssen vor der Gewinnverteilung zusätzliche Rücklagen gebildet werden, um das Investitionsvolumen im nächsten Jahr zu steigern.

Stabilitätsmanagement

Sollte eine Gewinnausschüttung anstehen, darf diese nicht zur Minderung des Stammkapitals führen. Konkret bedeutet das, dass die eingezahlte Einlage für die Gesellschaft im Unternehmen verbleiben muss. Wenn Gewinne verteilt werden sollen, darf sich dies lediglich auf die neu zum Jahresüberschuss hinzugekommenen Gewinne beziehen, zu denen die Einlage nicht gehört.

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So funktioniert die Gewinnverteilung in der GmbH

Sobald alle Festlegungen zur Gewinnausschüttung festgelegt wurden, sieht das GmbHG einen konkreten Anspruch für jeden Gesellschafter vor. Nach Ende eines Wirtschaftsjahres wird der Überschuss eigener geschäftlicher Aktivitäten aus diesem Grund ausgeschüttet. Wichtig ist, dass der Überschuss durch einen bestehenden Gewinnvortrag aufgestockt werden muss. Auch ein Verlustvortrag muss jedoch mit der Gewinnsumme verrechnet werden. Nur so ist eine Ausschüttung möglich.

Diese basiert anschließend auf den konkreten Geschäftsanteilen der Gesellschafter. Umso mehr Anteile ein einzelner Gesellschafter hält, desto größer fallen auch die entsprechenden Beteiligungen aus. Sollten weitere Gelder durch Investoren in die GmbH geflossen sein, müssen diese ebenfalls zur Gewinnverteilung herangezogen sein. So hat jeder einen Beteiligungsanspruch, der mit seinem finanziellen Einsatz dafür sorgt, dass sich der Jahresüberschuss erweitert.

Was hat es mit einer inkongruenten Gewinnverteilung auf sich?

Aufgrund der nicht ganz eindeutig formulierten Gesetzeslage für Gründer einer GmbH zeigt sich, dass nicht immer die Beteiligung am Stammkapital zur Bestimmung der Ausschüttung herangezogen werden muss. Innerhalb der inkongruenten Gewinnverteilung werden die Gewinne daher abweichend von der Kapitalbeteiligung verteilt. Auch wenn es sich hierbei in der Praxis um einen selten angewandten Ansatz handelt, gibt es durchaus einige Situationen, in denen ein solches Vorgehen sinnvoll ist. Hierbei sind jedoch einige Absprachen und Klärungen erforderlich.

In diesen Fällen ist ein derartiger Ansatz sinnvoll

Sollten die im Vertrag festgelegten Einlagen beispielsweise nicht mit der realen Einlage übereinstimmen, ist eine inkongruente Gewinnverteilung möglich. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die neue Verteilung des Stammkapitals bisher noch nicht im Vertrag integriert wurde. Doch auch andere Möglichkeiten rechtfertigen eine inkongruente Gewinnverteilung in der GmbH.

Ausscheiden eines Gesellschafters

Auch nach Verkauf der eigenen Anteile besteht eine Möglichkeit, für die Erfolge des Betriebs vergütet zu werden. Dies erfolgt jedoch in den wenigsten Fällen auf Grundlage des ehemaligen Stammkapitals, da dieses bereits von den verbliebenen Gesellschaftern aufgestockt wurde. Da das Kapital zu einem früheren Zeitpunkt jedoch ausschlaggebend war, können entsprechend andere Beteiligungen vereinbart werden. Ein beliebter Ansatz ist es beispielsweise, ehemalige Gesellschafter mit einer 50 % Beteiligung durch 30 % der Gewinne zu belohnen.

Unterschiedliche Beiträge zum Erfolg

Nicht immer basieren die Gewinne nur auf finanziellen Einzahlungen und konkreten Zahlen. Sollte einer der Gesellschafter eine leitende Position übernehmen und in Eigenverantwortung viel für die Erweiterung der Gewinne beigetragen haben, spielt dieser Beitrag eine entscheidende Rolle für den Erfolg. Daher kann vertraglich vereinbart werden, dass dieser beispielsweise 40 % der Gewinne erhält, auch wenn die Anteile bei allen drei Gesellschaftern identisch ausfallen. Dies muss jedoch vorab mit einer Mehrheit zwischen den Gesellschaftern beschlossen werden.

Wichtige Aspekte rund um den Gesellschaftsvertrag

So spielt es im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH immer eine wichtige Rolle, dass die Gewinne klar begründet sind und eindeutig aus der geschäftlichen Tätigkeit hervorgehen. So fällt es leicht, jeden Gesellschafter angemessen an der Gewinnausschüttung zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass einer durchdachten und gültigen Lösung nichts im Weg steht. Auch die inkongruente Gewinnverteilung kann daher zu einem wirksamen Mittel werden, um Gerechtigkeit zu fördern.

Achte bei einer derartigen Festlegung dennoch darauf, dass diese im Rahmen der Satzung und der damit verbundenen Festlegungen erfolgt. Daher müssen alle beteiligten Gesellschafter einem derartigen Modell vorab zustimmen, was auch die Ansprüche der vermeintlich benachteiligten Gesellschafter vollständig abdeckt. Dies macht es leicht, die inkongruente Gewinnverteilung auch durch das Finanzamt anerkennen zu lassen und dafür zu sorgen, dass rechtliche Klarheit besteht.

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verfasst von
Kimia Yourdkhani
Kimia ist Werkstudentin bei Fastbill im Bereich Online Marketing. Hier gibt sie inspirierende Ideen rund um das Thema Finanzen und Buchhaltung.