Zuletzt aktualisiert am 14.06.2023

Personengesellschaft – Formen, Merkmale, Vor- und Nachteile

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Personengesellschaft – Formen, Merkmale, Vor- und Nachteile

Zusammenfassung

In diesem Artikel erklären wir dir, welche unterschiedlichen Formen von Personengesellschaften es gibt und erläutern die jeweiligen Vor- und Nachteile.
3 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Welche Formen von Personengesellschaften existieren
  • Wer in einer Personengesellschaft haftet
  • Was du bei der Gründung einer Personengesellschaft beachten solltest
  • Wie du Fehler vermeiden kannst

Wer gründen möchte, kann sich bei der Wahl der Unternehmensform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft entscheiden. In diesem Beitrag erläutern wir dir die Merkmale der Personengesellschaft, nehmen eine Einordnung für den Unternehmeralltag vor und geben Tipps für die Buchhaltung.

Formen von Personengesellschaften

Grundsätzlich gibt es fünf unterschiedliche Formen von Personengesellschaften. Dazu zählen neben der GbR noch die KG und die GmbH & Co. KG, die OHG und die GmbH & Co. OHG sowie PartG und die stille Gesellschaft. Die Besonderheiten der einzelnen Personengesellschaften werden wir in weiteren Beiträgen erläutern, die wir dann an dieser Stelle verlinken.Das Leben ist zu kurz für Papierkram - nutze FastBill

Im folgenden erläutern wir die grundlegenden Merkmale von Personengesellschaften.

Rechtliche Stellung von Personengesellschaften

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) sind Personengesellschaften keine eigenständigen juristischen Personen.

Eingeschränkt können Personengesellschaften jedoch gewissen Rechte und Pflichten haben, sie sind also einer juristischen Person zumindest teilweise ähnlich. So kann eine OHG beispielsweise nach § 124 HGB unter anderem vor Gericht klagen und verklagt werden.

Die rechtliche Stellung der Personengesellschaft bestimmt auch die Besteuerung. So müssen die Gesellschafter selbst anteilig Einkommens- und Erbschaftssteuer zahlen. Bei der Umsatzsteuer hingegen wird die Personengesellschaft als eigenständiges Rechtsobjekt behandelt und wird somit selbst besteuert.

Gründung einer Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft besteht immer aus mindestens zwei natürlichen (Menschen) oder juristischen (Kapitalgesellschaften) Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen.

Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist bei der Gründung von Personengesellschaften kein Mindestkapital erforderlich. Ein weiterer Unterschied zur Kapitalgesellschaft ist, dass der erforderliche Gesellschaftervertrag formfrei aufgesetzt werden kann. Auch mündliche Absprachen sind gültig, wobei ein schriftlicher Vertrag natürlich zu empfehlen ist.

Haftung in einer Personengesellschaft

Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften solidarisch, persönlich und uneingeschränkt. Das bedeutet sie haften mit ihrem privaten Vermögen (bis auf die Kommanditisten bei einer KG) und auch für andere Gesellschafter. Außerdem sind die Gesellschafter alle befugt die Geschäfte zu führen. Schließt ein Gesellschafter einen Vertrag ab, kann er nicht von einem anderen Gesellschafter als ungültig erklärt werden.

Hier gibt es mehr Informationen zur Haftung in einer GbR.

Vor- und Nachteile von Personengesellschaften

Abschließend stellen wir dir noch die Vor- und Nachteile von Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften vor.

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Gründung

Eine Kapitalgesellschaft erfordert mehr Aufwand bei der Gründung und gleichzeitig eine Mindesteinlage (bei der GmbH z.B. 25.000 Euro). Die Personengesellschaft ist einfacher zu gründen und kommt ohne eine Mindesteinlage aus.

Steuern und Buchhaltung

Für Personengesellschaften existiert bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro. Dies ist ein Vorteil gegenüber der Kapitalgesellschaft. Nachteilig ist, dass Gehälter nicht als Aufwendung geltend gemacht werden können. Dafür ist eine Personengesellschaft, sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen ist, nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. In dem Fall reicht eine einfache EÜR.

Haftung

Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften mit ihrem Privatvermögen (bis auf die Kommanditisten bei einer KG). Dies ist bei Kapitalgesellschaften nicht der Fall.